I. Ausgangslage
Die Kriminalpolizei sorgt dafür, dass Straftaten aufgeklärt und Täterinnen und Täter verurteilt werden. Kriminalpolizistinnen und -polizisten gehen auf Spurensuche, gehen Hinweisen nach und identifizieren mögliche Straftäter und Straftäterinnen. Die Polizei muss in der Lage sein, Straftaten konsequent verfolgen zu können, deshalb ist es unsere Aufgabe, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen.
Die Aufgaben der Kriminalpolizei haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Kriminalität ist vielschichtiger geworden und damit steigen auch die Herausforderungen der Kriminalpolizei. Die nötigen Fachkenntnisse für die Kriminalitätsschwerpunkte unterscheiden sich hierbei wesentlich voneinander und erfordern zum Teil umfangreiche Spezialisierungen, Qualifizierungsmaßnahmen und auch Erfahrungswissen.
Gleichzeitig sind Kriminalpolizistinnen und -polizisten zunehmend durch administrative Tätigkeiten gebunden und haben so weniger zeitliche Ressourcen für die eigentliche Ermittlungsarbeit zur Verfügung.
Diese zunehmende Belastung führte dazu, dass der Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die Landesarbeitsgruppe „Initiative Pro K“ ins Leben rief, um Entwicklungs-sowie Belastungspotentiale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen, u.a. zur Personalgewinnung, Entlastung und Qualifizierung zu erarbeiten. Im Kern geht es dabei um die nachhaltige Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung in den Kreispolizeibehörden (KPB) und im Landeskriminalamt NRW (LKA).
Ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen sind Kriminalassistentinnen und -assistenten. Beispiele hierzu gibt es bereits in anderen Ländern, wie zum Beispiel beim Landeskriminalamt Hamburg.
Kriminalassistentinnen und -assistenten stellen durch die Sachbearbeitung einfach gelagerter Fälle als qualifizierte Generalisten eine wertvolle Entlastung für die Kriminalpolizei dar.
Die Einführung von Kriminalassistentinnen und -assistenten soll in Nordrhein-Westfalen mittels eines Pilotprojektes geprüft werden.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Die Kriminalpolizei ist mit immer komplexer werdenden Kriminalitätsphänomenen konfrontiert.
- Der Anteil an administrativen Tätigkeiten in der Kriminalpolizei nimmt kontinuierlich zu.
- Es braucht eine weitergehende Stärkung der Kriminalpolizei, um diese neuen und komplexeren Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen, Straftaten sach- und zeitgerecht zu bearbeiten und Täter beweissicher zu überführen.
- Weitere Flexibilisierungen der polizeilichen Arbeit sind für den Erfolg unerlässlich.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, im Rahmen vorhandener Mittel:
- Zu prüfen, welche Aufgabenbereiche von den Kriminalassistentinnen und -assistenten bearbeitet werden können.
- Ein Pilotprojekt zu implementieren, in dem die Möglichkeiten und Grenzen der „Kriminalassistenz“ in Nordrhein-Westfalen erprobt werden.
- Die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung des Pilotprojekts in jeweils einer § 4-Behörde, § 2-Behörde und Landratsbehörde zu schaffen.