Hohe Datenschutzstandards sicherstellen – Wirtschaft bei Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform unterstützen!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

I. Ausgangslage:

Die Europäische Datenschutzreform, deren Kern die Datenschutzgrundverordnung bildet, ist für die Bürgerinnen und Bürger Europas ein enormer Fortschritt bei der Wahrung ihrer Privatsphäre. Insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters an den Datenschutz stellt die Reform einen Quantensprung dar, denn sie garantiert endlich einheitliche und hohe Standards in ganz Europa. Die Reform tritt Ende Mai 2018 endgültig in Kraft bzw. ab dem 25 Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung anzuwenden.
Mit EU-weit gleichen Regeln ist auch eine höhere Verantwortung aller Stellen verbunden, die personenbezogene Daten verarbeiten. Unternehmen müssen etwa gewährleisten, dass die Rechte auf Vergessenwerden, Datenportabilität und Zugang für alle Kundinnen und Kunden umgesetzt werden. Ebenso haben Nutzerinnen und Nutzer ein Recht auf Transparenz, durch das sie erfahren können, welche Daten über sie gesammelt und wie diese verarbeitet werden. Bei Datenverarbeitung müssen die Betroffenen eine eindeutige Einwilligung gegeben haben, was für viele Unternehmen auch mit Veränderungen ihrer Geschäftsprozesse verbunden ist. Zugleich gelten strenge Regeln für Datentransfers in Drittstaaten. Die Betroffenenrechte werden letztlich auch dadurch gestärkt, dass mit der Datenschutzreform harte Sanktionsregeln verbunden sind. Bei Verstößen können Unternehmen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Neben den zusätzlichen Verpflichtungen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher bietet die Reform aber auch für Unternehmen immense Vorteile. Entgegen aller Vorurteile bringt die Reform weniger statt mehr Bürokratie, denn Unternehmen haben im Rahmen der „One-Stop-Shop“-Lösung nun einen einheitlichen Ansprechpartner und eine einheitliche Aufsichtsbehörde. Zugleich garantiert die europaweite Geltung der Grundverordnung für die Unternehmen auch Rechtssicherheit in einem Markt mit über 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern und eine einheitliche Rechtsdurchsetzung.
Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (bitkom) begrüßt in einer Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission die Initiative zur Modernisierung und Harmonisierung des Europäischen Datenschutzrechtes ausdrücklich. Dabei wird insbesondere die Wichtigkeit einer weiteren Harmonisierung des Rechtsrahmens in der EU sowie ein Ansatz zur Schaffung einer einheitlichen Rechtsdurchsetzung als wesentliche Voraussetzungen für ein innovationsfreundliches Klima in Europa genannt. Bemängelt wird allerdings, dass die unterschiedlichen Regelungsbereiche noch nicht konsequent genug berücksichtigt werden.
Die rot-grüne Koalition hat bereits vor der endgültigen Verabschiedung der Datenschutzreform durch den Ministerrat im Haushalt 2016 bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusätzliche Stellen explizit für die Umsetzung der Reform geschaffen. Diese dienen zur Beratung von Unternehmen und zur frühzeitigen und rechtssicheren Klärung von Unsicherheiten bei der Umsetzung im jeweiligen Betrieb.
Datenschutz ist inzwischen ein wichtiger Standortfaktor. Als solcher muss er entsprechend gepflegt und gefördert werden. Bei der Weiterentwicklung des Datenschutzes im IT-Bereich können die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag leisten. NRW ist eines der führenden Bundesländer in Sachen IT-Sicherheit und belegt in der modernen IT-Sicherheitsforschung einen der weltweiten Spitzenplätze. Mehrere Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben es sich längst zur Aufgabe gemacht, Unternehmen und andere Institutionen beispielsweise dabei zu unterstützen, ihre immer komplexer werdenden IT-Systeme zu schützen, den Datenschutz im Internet oder speziell in sozialen Netzwerken zu verbessern oder Identitätsdiebstähle zu erschweren. Zudem steht das von Land und Europäischer Union mitfinanzierte Konsortium „nrw.uniTS-Wiss“ als zentraler Ansprechpartner für Fragen im Bereich IT-Sicherheit bereit. Das Land muss auch künftig sicherstellen, dass Forschung, Beratung und Technologietransfer in diesem Bereich gefördert und ausgebaut werden.
Die nationale Umsetzung der Datenschutzreform ist noch nicht vollständig erfolgt. Zwar wurde im April das Bundesdatenschutzgesetz angepasst, doch viele weitere Anpassungen – so auch im nordrhein-westfälischen Landesrecht – konnten angesichts der Verzögerungen auf Bundesebene noch nicht angegangen werden. Dies gilt beispielsweise allgemein für die Überprüfung des Landesdatenschutzgesetzes sowie für die Überprüfung von Datenschutzbestimmungen in speziellen Bereichen wie dem Polizeirecht oder dem Presse- und Rundfunkrecht. Schließlich müssen grundsätzlich alle Bereiche mit Datenschutzbezug darauf überprüft werden, dass ihre Terminologie an diejenige der Datenschutzgrundverordnung angepasst ist.

II. Der Landtag stellt fest:

Die europäische Datenschutzreform stellt einen Quantensprung für die Bürgerinnen und Bürger Europas beim Schutz ihrer persönlichen Daten insbesondere im digitalen Zeitalter dar.
Die Datenschutzreform ist ein weiteres Beispiel für die positiven Alltagswirkungen der europäischen Integration auf Basis der europäischen Werte von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

III. Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Das Beratungsangebot für die Umsetzung der europäischen Datenschutzreform bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auszubauen.   
Soweit erforderlich auch eigene, niedrigschwellige Beratungsangebote zu schaffen und die Beratungserfordernisse mit den Branchenverbänden abzustimmen.
Datenschutz als Standortfaktor der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu profilieren und auch in der Förderpolitik stärker zu berücksichtigen.
Die weitere Umsetzung der Reform auf Bundesebene im Sinne höchster Datenschutzstandards zu begleiten und diese auch bei der Umsetzung im Landesrecht zugrunde zu legen.