„Hochschulvereinbarung NRW 2021“ bringt Planungssicherheit für Hochschulen auf hohem Niveau

Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I.

Der Landtag hat im Oktober 2014 das Hochschulzukunftsgesetz (HZG) beschlossen. Zwei der zentralen Punkte des Gesetzes waren die Aufforderung zur Entwicklung eines „Landeshochschulentwicklungsplans“ (Art. 1 § 6 Absatz 2 HZG), der in gemeinsamer Verantwortung von Hochschulen, Landesregierung und Parlament liegt und die Verhandlung eines „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ (Art. 1 § 34 a HZG). Der Rahmenkodex wurde zwischen Hochschulen, Landespersonalrätekonferenzen und Wissenschaftsministerium als Vertrag „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ erfolgreich verhandelt und legt unter anderem die Grundlage für die Reduzierung von befristeten Arbeitsverträgen und die Einrichtung von zusätzlichen Dauerstellen.
Am 20. Mai 2015 wurde die Landesregierung durch einen Beschluss des Landtags aufgefordert, parallel zur Erarbeitung des Landeshochschulentwicklungsplans, die Verhandlungen zu einer neuen Hochschulvereinbarung aufzunehmen. Diese sollte nach dem Willen des Parlaments die finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen nahtlos gewährleisten und an die Laufzeit und die Anforderungen des Landeshochschulentwicklungsplans gekoppelt werden. Sie sollte daher zeitgleich mit dem Landeshochschulentwicklungsplan in Kraft treten und umgesetzt werden.
Der Landeshochschulentwicklungsplan wurde nach einem konstruktiven und erfolgreichen Beratungs- und Beteiligungsverfahren des Wissenschaftsministeriums vom Landtag final beraten und wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Wie auch in Bezug auf die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, nimmt NRW damit eine wissenschaftspolitische Vorreiterrolle ein, die Impulse auf die Debatten in anderen Bundesländern ausgelöst hat.
Mit der am 26. Oktober 2016 unterzeichneten „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ kommt die Landesregierung der Aufforderung des Parlaments nach, diese Vorhaben auch mit finanzieller Planungssicherheit zu hinterlegen. Die Hochschulvereinbarung garantiert weiterhin das hohe Niveau der Finanzierung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und erhöht dieses noch. Zentral hierbei sind die Stärkung der Grundfinanzierung und die Garantie des Landes, die künftigen Tarif- und Mietkostensteigerungen zu tragen. Die Erhöhung der Grund- gegenüber der Projektfinanzierung war und ist eine der wesentlichen Forderungen der Hochschulen, um eine langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Landtag begrüßt bezüglich der Vereinbarung ausdrücklich:
dass aufwachsend insgesamt 250 Millionen Euro jährlich an Hochschulpaktmitteln verstetigt werden, die in die Grundfinanzierung der Hochschulen einfließen,
dass zusätzlich 90 Millionen Euro aus Mitteln zur Reform der Lehrerausbildung, zur Kompensation der Studienzeitverlängerung im Lehramtsstudium des gehobenen Dienstes und für die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten in der Förderpädagogik verstetigt werden,
dass die Kofinanzierung der Exzellenzinitiative fortgesetzt wird und hierfür 28,5 Millionen Euro bereitgestellt werden.
dass das Land die Besoldungs- und Tarifanpassungen künftig vollständig übernehmen wird, ebenso wie Steigerungen bei den Mieten für die Hochschulgebäude,
dass das Land den Hochschulen garantiert, für die Laufzeit der Vereinbarung keine Mittel zu kürzen,
dass sich die Hochschulen dazu verpflichtet haben, den Landeshochschulentwicklungsplan umzusetzen,
dass mit den verstetigten Mitteln verstärkt Dauerstellen eingerichtet werden,
dass die Hochschulen sich dazu verpflichtet haben, weitere Maßnahmen zur Verringerung von Studienabbrüchen zu ergreifen und zusätzliche Teilzeitstudiengänge einzurichten.
Landeshochschulentwicklungsplan, Hochschulvereinbarung und auch der Rahmenvertrag für gute Beschäftigungsbedingungen sind die Grundlage für eine zukunftsfähige Hochschulentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Sie ermöglichen es, die hervorragenden Leistungen der Hochschulen in Lehre, Forschung und Verwaltung auch künftig auf höchstem Niveau voranzutreiben und ihre Spitzenposition weiter auszubauen.

II. Der Landtag stellt fest:

Die Hochschulvereinbarung garantiert die finanzielle Planungssicherheit, um die Aufgaben der Hochschulen auf hohem Niveau mittel- und langfristig sicherzustellen.
Der Landeshochschulentwicklungsplan bietet einen hervorragenden Rahmen für die Weiterentwicklung und Profilierung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Der Vertrag „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“, der von allen Hochschulen unterschrieben wurde, schafft die Grundlage für deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Hochschulbeschäftigten. Mit der Hochschulvereinbarung werden die Hochschulen in die Lage versetzt, mehr dauerhafte Stellen zu schaffen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf:

frühzeitig mit den Bundesländern auf den Bund zuzugehen, um die Weiterentwicklung der Hochschulfinanzierung nach dem Auslaufen des Hochschulpaktes III zu sichern. Ziel sollte es sein, den Hochschulen eine höhere Grundfinanzierung zu ermöglichen und die Länder nicht über die Maßen durch wechselnde Projektfinanzierungen zu binden.
im Rahmen der Weiterentwicklung und Evaluierung des Vertrags „Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ dem Parlament Bericht darüber zu erstatten, wie sich die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen des Landes entwickeln.