Heimat schützen! – Kiesabbau am heimischen Bedarf ausrichten

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Ausgangslage
Die gesicherte Rohstoffversorgung ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Wirtschaft. Gleichzeitig bedeuten sowohl der Verbrauch, als auch die Gewinnung unserer Rohstoffe immer auch eine Belastung für unsere Natur- und Kulturlandschaft, unsere Gewässer und das Grundwasser, unsere Luft, und nicht zuletzt für die Menschen, die unter den Folgen des Rohstoffabbaus leiden.
Aus diesen verschiedenen Interessen leitet sich ab, dass es die Aufgabe des Staates ist, die Rohstoffversorgung zu garantieren, aber gleichzeitig die Bewahrung unserer Heimat und unserer Kulturlandschaften zu sichern.
Dass dies heute längst nicht überall in Nordrhein-Westfalen gelingt, zeigen nicht nur die Proteste gegen den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier. Öffentlich weniger beachtet, aber nicht minder vom jahrhundertelangen Rohstoffabbau gezeichnet, zeigen sich auch die Abbaugebiete für die sogenannten oberflächennahen nichtenergetischen Rohstoffe, wie Kies, Sand, Ton oder Kalk. Ganze Regionen entlang des Niederrheins, in der Kulturlandschaft Haltern – Lippe – Haard oder Teilen des Bergischen Landes wurden durch den stetig wachsenden Abbau bereits erheblicher Teile ihrer Landschaft beraubt, mit allen negativen Folgen für Menschen und Umwelt. Seit Jahrzehnten protestieren die Menschen in den betroffenen Regionen gegen die fortschreitende und zu schwach regulierte Ausbeutung ihrer Heimat. Eine Vielzahl von Bürgerinitiativen hat sich in der Vergangenheit bereits erfolgreich gegen die Ausweisung oder Erweiterung einzelner Abbaugebiete gewehrt. Um jedoch eine grundlegende Antwort auf die Probleme und Konflikte geben zu können, bedarf es einer Neuausrichtung der nordrhein-westfälischen Rohstoffpolitik, die der Versorgungssicherheit unserer Wirtschaft und der Bewahrung von Heimat und Schöpfung gleichermaßen gerecht wird.

Die geplante LEP-Änderung verschärft die Konflikte weiter

Dieser drängenden Aufgabe wird die Landesregierung bislang nicht gerecht, wie die Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) zeigen. Die geplante Verlängerung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume sowie der Verzicht auf die obligatorische Ausweisung von Vorranggebieten mit Eignungswirkung verschärfen die Konflikte in den betroffenen Regionen zusätzlich. So führen die geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans alleine für den Rohstoff Kies und alleine im Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) bereits zu einem planerischen Mehrbedarf von rund 300 Hektar Abbaufläche. Insbesondere in den Kiesabbaugebieten am Niederrhein hat dies zu einer neuerlichen Protestwelle gegen den Landesentwicklungsplan und den geplanten Regionalplan Ruhr geführt, die am 17. März 2019 in der Verabschiedung des „Niederrheinappells 2019“ mündete. Getragen von einem breiten, partei- und verbändeübergreifenden bürgerschaftlichen Bündnis und unterstützt durch eine ganze Reihe kommunaler Beschlüsse, fordern die Menschen am Niederrhein, dass ihre Heimat nicht weiter ungebremst dem Gewinnstreben der Rohstoffkonzerne geopfert wird. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Umwelt- und Landwirtschaftsverbände und inzwischen auch die Mehrzahl der betroffenen Kommunen fordern in großer Einigkeit eine wirksame Begrenzung des weiteren Rohstoffabbaus.

Das Verfahren zur Ermittlung des Rohstoffbedarfs setzt Fehlanreize

Neben den geplanten LEP-Änderungen, stehen vor allem die Grundlagen und das Verfahren der Bedarfserhebung im Zentrum der Kritik. So erfolgt die Bestimmung des zukünftigen Rohstoffbedarfes im Bereich der oberflächennahen nichtenergetischen Rohstoffe derzeit ausschließlich anhand der Abbaumengen in den jeweils zurückliegenden drei Jahren. Auf diese Weise wird jedoch weder der Bedarf, noch der Verbrauch erhoben, sondern alleine die Menge der abgebauten Rohstoffe und zwar vollkommen unabhängig von deren Verbleib. Dieses Vorgehen führt dazu, dass der Abbau nicht alleine auf die Deckung des landesweiten Bedarfs in NRW ausgerichtet ist, sondern jeglicher Absatz der Rohstoffkonzerne – inklusive nicht unwesentlicher exportierter Mengen – in die Berechnung und Fortschreibung der Fördermengen einfließt. Zusätzlich ist in einem solchen Verfahren keineswegs auszuschließen, dass selbst Rohstoffe, welche aus welchen Gründen auch immer über Bedarf („auf Halde“) gefördert wurden, als zukünftiger Bedarf erfasst werden. Eine Bevorratung von Rohstoffen führt so paradoxer Weise nicht zu weniger, sondern aufgrund der im LEP festgelegten Grundlagen, zu mehr Rohstoffabbau in der Zukunft.

Ressourceneffizienz und Baustoffrecycling bleiben unberücksichtigt

Zwar soll die Substitution neu gewonnener Rohstoffe durch den Einsatz von Baustoff- und Ressourcenrecycling laut Grundsatz 9.1-2 des Landesentwicklungsplans bei der Rohstoffsicherung berücksichtigt werden. In der Praxis geschieht dies jedoch nicht. Das aktuelle Bedarfserhebungsverfahren sieht weder die Einrechnung einer Quote für den Einsatz von Recycling-Stoffen vor, noch wird eine Steigerung der Ressourceneffizienz abgebildet.

Echte Bedarfsermittlung, statt Angebotsfortschreibung zur Grundlage der Rohstoffsicherung machen

Um auch zukünftig eine gesicherte Rohstoffversorgung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu gewährleisten, die nicht zuvorderst auf dem fortschreitenden Raubbau an Natur und Heimat basiert, muss die Landesregierung dieses Verfahren zwingend reformieren. Ziel muss es sein, ein einheitliches und transparentes Bedarfserhebungsverfahren festzuschreiben, welches sich vorrangig an dem Bedarf der heimischen NRW-Wirtschaft orientiert, durch ansteigende Quoten gezielte Anreize für mehr Ressourceneffizienz und einen wachsenden Einsatz von Recycling-Stoffen setzt und so zu weniger zusätzlichem Rohstoffabbau führt.

Verantwortung für die Rohstoffsicherung nicht länger auf die Regionalplanung abwälzen – Sachlichen Teilplan Rohstoffsicherung einführen

Die fehlende Steuerung im Rahmen der Bedarfsplanung setzt sich bei der darauf aufbauenden Flächenausweisung für den Rohstoffabbau fort. Denn anstatt selbst Verantwortung für die praktische Rohstoffsicherung zu übernehmen, überträgt das Land diese Aufgabe auf die sechs Regionalplanungsbehörden. Je nach Zuschnitt der Planungsregion und abhängig von der Verteilung der Rohstoffvorkommen einerseits, sowie den politischen Mehrheitsverhältnissen in den Regionalräten andererseits, führt diese Kompetenzübertragung immer wieder zu Ungleichgewichten in der landesweiten Lastenverteilung und einer ökologischen wie sozialen Überforderung einzelner (Teil-)Regionen und Gemeinden. Um zukünftig einen stärkeren landesweiten Lastenausgleich sicherzustellen, darf die Landesregierung die Regionalplanungsbehörden mit dieser Aufgabe nicht länger alleine lassen. Analog zu anderen überregional bedeutsamen Planungen, wie z.B. dem Landesverkehrswegeplan oder der Netzausbauplanung des Bundes, braucht Nordrhein-Westfalen einen sachlichen Teilplan Rohstoffsicherung als Teil des LEPs. Dieser muss ein transparentes Verfahren zur Bedarfserhebung ebenso festschreiben, wie ambitionierte Quoten für Ressourceneffizienz und (Baustoff-) Recycling. Schließlich muss ein solcher LEP-Teilplan Rohstoffsicherung Grundsätze einer ökologisch und sozial verträglichen Abbauplanung enthalten, die den Schutz unserer Lebensgrundlagen und die Bewahrung unserer heimatlichen Kulturlandschaften gewährleisten. Auf dieser Grundlage werden Planung und Steuerung des Rohstoffabbaus zukünftig von den Landesplanungsbehörden verantwortet, mit dem Ziel dauerhaft zu einem landesweiten Lastenausgleich bei der Rohstoffversorgung zu gelangen.

Der Landtag beschließt:

1.      Die Landesregierung wird aufgefordert, die für den LEP vorgelegte Verlängerung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume sowie den Verzicht auf die obligatorische Ausweisung von Vorranggebieten mit Eignungswirkung zurückzuziehen und das Verfahren zur Bedarfserhebung für den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe zu reformieren. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
a.      Beschränkung des darzustellenden Bedarfs ausschließlich (siehe Anmerkung oben) auf den tatsächlichen Bedarf der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Bedarfe außerhalb NRWs bleiben unberücksichtigt.
b.      Erhebung des Bedarfs anhand des tatsächlichen bzw. prognostizierten Verbrauchs des jeweiligen Rohstoffs, nicht anhand zurückliegender Fördermengen. Um dies zu gewährleisten werden die hierfür erforderlichen Verbrauchsstatistiken unabhängig erhoben.
c.      Berücksichtigung einer ansteigenden Ressourceneffizienz-Quote von zunächst mindestens einem Prozent des Jahresverbrauchs pro Planungsjahr.
2.      Zur Deckung des landesweiten Bedarfs erstellt die Landesregierung einen sachlichen Teilplan Rohstoffsicherung für den LEP, mit dem die Versorgungssicherheit der Wirtschaft und die Bewahrung von Heimat und Schöpfung gleichermaßen gewährleistet und landeseinheitlich gesteuert werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
a.      Beschränkung der Versorgungszeiträume auf die Geltungsdauer des Landesrohstoff- plans und Beschränkung der Fortschreibungszeiträume auf fünf Jahre für Lockergesteine bzw. zehn Jahre für Festgesteine.
b.      Landesweit einheitliche Darstellung der Bereiche für die Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) mit Konzentrationswirkung als Vorranggebiete mit Eignungswirkung.
c.      Festlegung einer umwelt- und sozialverträglichen Belastungsobergrenze für die Flächeninanspruchnahme durch den Rohstoffabbau, bezogen auf die Gesamtfläche der jeweiligen Gebietskörperschaft.
d.      Definition und Festschreibung landeseinheitlicher ökologischer und sozialer Ausschlusskriterien für die Ausweisung potentieller Abbauflächen.
e.      Bei der Aufstellung ist die Öffentlichkeit entsprechend der Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes zu beteiligen.
3.      Der Teilplan Rohstoffsicherung für den LEP bildet zukünftig die landesweite Grundlage für Flächenausweisungen für den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe. Er entfaltet Bindungswirkung für die nachgeordneten Planungsbehörden und bildet die Grundlage für die jeweiligen Regionalpläne.