I.
In einer öffentlichen Telefonkonferenz vom 29.05.2013 hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel verschiedene Wahlversprechen abgegeben, die nach Berechnungen des Bundesfinanzministerium zu Mehrausgaben in Höhe von 28,5 Mrd. € führen. Im Gegensatz zu den Konzepten von SPD und GRÜNEN weisen die gemachten Ankündigungen keinen Weg der Gegenfinanzierung auf. In Anbetracht der Verpflichtung zur Einhaltung der “Schuldenbremse“ führen solche Versprechungen – ohne Steuererhöhungen- – zu einem verschärften Spardruck an anderen Stellen. Insbesondere werden die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung der Bundesländer und der Kommunen dadurch konterkariert. Gleichzeitig zeigen diese “Wahlversprechen“ erneut die Handschrift einer nicht sozial ausgeglichenen Agenda. Die genannten zusätzlichen Wahlgeschenke, wie die Erhöhung des Kinderfreibetrages, kommen einer kleinen Gruppe Besserverdienender überproportional zugute. Die Finanzierung belastet jedoch die Allgemeinheit. Allein das „Wahlgeschenk“ der Erhöhung des Kinderfreibetrages für Besserverdienende mit der korrespondierenden Kindergelderhöhung würde den Bund und die Länder 7,5 Mrd. € jährlich kosten. Auf Basis des Königsteiner Schlüssels belastet allein dies den NRW-Landeshaushalt mit über 700 Millionen € und zusätzlich die Kommunen in NRW mit ca. 250 Millionen € jährlich.
II. Der Landtag stellt fest:
Das von der rot-grünen Landesregierung angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Landeshaushaltes spätestens im Jahr 2020, ist nur zu erreichen, wenn keine weiteren Belastungen durch den Bund hinzukommen. Der Bund hat im Gegenteil dafür Sorge zu tragen, dass die zur Erfüllung der grundgesetzlich vorgeschriebenen strukturellen Haushaltsausgleiche ab 2020 notwendigen Einnahmen sozial gerecht erhoben werden, damit auch strukturell schwächere Länder objektiv in die Lage versetzt werden, einen Haushaltsausgleich schaffen zu können. BezieherInnen hoher Einkommen und vermögende Erben können dabei stärker zur Finanzierung der Zukunftsaufgaben herangezogen werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn der Bund Versprechungen zu Lasten der Länder und Kommunen abgibt. Stattdessen hat der Bund für weitere Entlastungen der Kommunen, insbesondere bei der Finanzierung der Soziallasten, zu sorgen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Belastung des Landes NRW durch den Bund aufgrund von unsozialen und nicht gegenfinanzierten Wahlversprechen zu verhindern.