Hardware-Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen auf Kosten der Automobilindustrie – jetzt!

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.  Ausgangslage

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2018 wurde unmissverständlich klargestellt, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte bei Stickoxiden einzuhalten sind. Dafür müssen die Luftreinhaltepläne für die betroffenen Städte mit wirksamen Maßnahmen versehen werden, die tatsächlich dazu geeignet sind, die Luftqualität dauerhaft zu verbessern. Eine kurzfristige Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen würde erheblich dazu beitragen, den Schadstoffausstoß zu senken und vielerorts die Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen. Da die Städte und die Bezirksregierungen nur sehr begrenzten Einfluss auf die Automobilindustrie haben, die Bundesregierung sich aber bislang beharrlich weigert, die Automobilhersteller in die Pflicht zu nehmen, muss jetzt das Land aktiv werden. Verkehrsminister Hendrik Wüst spricht sich mittlerweile laut einem Interview in der Rheinischen Post vom 3. März 2018 dafür aus, dass die Hardware der betroffenen Fahrzeuge von den Herstellern auf eigene Kosten nachgerüstet werden soll.

II.  Der Landtag stellt fest

  • Um Fahrverbote zu vermeiden, ist eine der wirksamsten Maßnahmen die Umrüstung der Hardware von Dieselfahrzeugen.
  • Die Automobilindustrie ist in der Pflicht, die Hardwareumrüstung für Autobesitzerinnen und Autobesitzer bzw. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kostenneutral durchzuführen.

III.  Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • mit einer Bundesratsinitiative und gegenüber der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Automobilindustrie auf gesetzlicher Grundlage auf eigene Kosten die Hardware der Dieselfahrzeuge umrüstet.
  • den Landtag NRW über Maßnahmen der Landesregierung zur Luftreinhaltung und über Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Kommunen zu unterrichten.