Haftraumtelefonie und Mobiltelefone im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld

In einigen Bundesländern ist die Haftraumtelefonie mittlerweile eingeführt bzw. in Planung. Einige Bundesländer, z.B. Hamburg, erlauben überdies seit kurzer Zeit die – zeitlich begrenzte und technisch eingeschränkte – Nutzung von Mobiltelefonen durch die Gefangenen. Insbesondere seit Beginn der Pandemie und den damit verbundenen massiven Kontaktbeschränkungen auch für die Gefangenen kann durch den Einsatz von Haftraumtelefonie (und Mobiltelefonen) der Kontakt zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen und Bekannten besser aufrechterhalten werden und stellt eine große Erleichterung für die Gefangenen und ihre Familien dar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welchen Zugang zu Telekommunikation gibt es für Gefangene in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie stellt sich der aktuelle Stand zur Videotelefonie in den einzelnen Anstalten dar? (bitte mit Anzahl Plätze nach Anstalt aufschlüsseln)
  3. Inwieweit werden den Gefangenen Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Telefonaten/ Videoanrufen in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten gemacht? (insb. Kapazitätsgrenzen oder generelle Beschränkungen von Stundenanzahl pro Woche/Monat)
  4. Inwieweit gibt es im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen Überlegungen bzw. konkrete Pläne, Haftraumtelefonie einzuführen?
  5. Inwieweit gibt es im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen Überlegungen, zukünftig auch Mobiltelefone im Vollzug unter bestimmten Voraussetzungen für die Gefangenen zuzulassen?