Grundwasser und Natur in NRW schützen – Neue Düngeverordnung umweltgerecht und praxisnah gestalten

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2013 wegen der unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Dieses Verfahren ist die Folge einer immer intensiveren Landwirtschaft, deren Umweltauswirkungen in den vergangenen Jahrzehnten weiter angestiegen sind. Am 22.07.2015 hat die EU-Kommission eine Pilotanfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland in Bezug auf die Verschmutzung aus diffusen Quellen (insbesondere aus der Landwirtschaft) gestellt. Eine solche Pilotanfrage ist die Vorstufe zu einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren. Sichtbare Zeichen der zu hohen Belastung unserer Umwelt durch die Landwirtschaft sind der zunehmende Verlust an Artenvielfalt sowie die weiterhin hohe Belastung unseres Grundwassers mit Nitrat. In den landwirtschaftlichen Intensivregionen sind zudem viele Privatbrunnen in der Vergangenheit wegen zu hoher Nitratbelastungen bereits geschlossen worden und aktuell liegt dort etwa ein Fünftel der Brunnen oberhalb des Nitrat-Grenzwertes. Somit dürfen sie nur eingeschränkt genutzt werden. Im Gegensatz dazu sind die Brunnen in städtischen Gebieten oder in den Mittelgebirgsregionen kaum belastet. Vor diesem Hintergrund ist eine Novellierung der Düngeverordnung (DüV) dringend notwendig, um die Ziele der EU-Nitratrichtlinie zum Wasserschutz zu erreichen und die Qualität des Trinkwassers, unseres Lebensmittel Nr. 1, zu sichern. Die Zeit drängt auch deswegen, weil bei einer festgestellten Vertragsverletzung hohe Strafzahlungen zu befürchten sind und die EU-Kommission nach Medienberichten nun wegen der hohen Nitratbelastung ein zweites Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie vorbereitet.
Der „NRW-Nitratbericht" der Landesregierung und die Große Anfrage von SPD und Grünen „Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressourcen Wasser, Boden, Luft und biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen“ haben deutlich gezeigt, dass es auch in NRW einen erhöhten Handlungsbedarf gibt. Gerade in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten von NRW sind die Nitratkonzentrationen seit über 20 Jahren gleichbleibend hoch oder steigend. Davon betroffen sind rund 40 Prozent der Grundwasserkörper, aus denen ohne entsprechende Aufbereitung keine Gewinnung von Trinkwasser mehr möglich ist. Das Grundwasser hat sich in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens in den letzten Jahren trotz diverser Maßnahmen wie zum Beispiel den Wasserkooperationen nicht verbessert.
Die Landwirtschaft hat die nordrhein-westfälische Kulturlandschaft geprägt. Sie liefert neben der Produktion von Nahrungsmitteln einen wichtigen Beitrag für Tourismus und Naherholung, in dem sie vor allem in den Mittelgebirgsregionen die Kulturlandschaften erhält und pflegt. Aber selbst in diesen eigentlich eher extensiv bewirtschafteten Regionen verstärkt sich die Stickstoffproblematik: Denn die wachsenden Stickstoffmengen aus den viehintensiven Regionen werden verstärkt in diese Landesteile „exportiert“.
Die Novellierung der Düngeverordnung muss deshalb hinsichtlich der Nitratbelastung eine rasche und deutliche Reduzierung der Einträge erreichen. Darüber hinaus muss eine Überregulierung von landwirtschaftlichen Betrieben, die kein erhöhtes Risikopotenzial darstellen sowie von Regionen ohne Nitratprobleme in der neuen DüngeVO vermieden werden. Des Weiteren muss sie dazu beitragen, dass Nährstoffe im landwirtschaftlichen Betrieb möglichst effizient genutzt und Verluste minimiert werden, und schließlich darf sie Betriebe, die Weidehaltung betreiben oder Festmistsysteme nutzen, nicht benachteiligen.

Entwurf der Düngeverordnung fehlen Praxistauglichkeit und Steuerungsmöglichkeiten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat im Juni 2015 einen dritten überarbeiteten Entwurf zur Neugestaltung der Düngeverordnung vorgelegt. Dieser umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • verlängerte Sperrfristen, in denen Stickstoffdünger nicht auf Acker und Grünland ausgebracht werden dürfen, neu eingeführte Sperrfrist für die Kompost- und Festmistausbringung;
  • Vorschriften zur Lagerkapazität (Güllelagerstätten) für organische Düngemittel;
  • Ausweitung der jährlichen Düngeobergrenze von 170 kg Stickstoff je ha für Wirtschaftsdünger auf alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel;
  • neue technische Regelungen zur Ausbringung und Einarbeitung von Gülle; 
  • neue Vorgaben und Aufzeichnungspflicht für die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat;
  • Durchführung des Nährstoffvergleichs und dessen Bewertung anhand neuer reduzierter Kontrollwerte für Stickstoff und Phosphat;
  • neue Abstandsregelungen zu Gewässern;
  • neu eingeführte Länderermächtigungen für Vorgaben und Maßnahmen in Gebieten mit erhöhten Nitratbelastungen des Grundwassers;
  • Einführung einer Hoftorbilanz zur Bilanzierung der in den Betrieb eingehenden und ausgehenden Nährstoffmengen zunächst für viehintensive Betriebe ab 1. Januar 2018.

Der vorgelegte Entwurf stieß auf eine große und breite Kritik von Wasserversorgern, Natur- und UmweltschützerInnen sowie von landwirtschaftlichen Verbänden. Insbesondere die Wasserwirtschaft beklagt, dass es bei einer weiteren zeitlichen Verzögerung zu keiner ausreichenden Reduzierung landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge kommt. Aufgrund der langen und intensiven Diskussionen und aufgrund des laufenden und des nun drohenden zweiten EU-Vertragsverletzungsverfahrens sei diese Verzögerung gefährlich. Die Wasserwirtschaft hält zudem die sofortige Einführung der Hoftorbilanz für dringend geboten.

Beschluss

Der Landtag stellt fest:

Angesichts der weiterhin zu hohen landwirtschaftlichen Stickstoffeinträge in die Umwelt sind im Rahmen der Novellierung der Düngevorordnung auf Bundesebene weitere ambitionierte, zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei sollten die Neuregelungen dem Verursacherprinzip entsprechend gezielt bei denjenigen Betrieben ansetzen, die für die hohen Stickstoffüberschüsse hauptverantwortlich sind. Darum sind Länderöffnungsklauseln ein wichtiges Instrument, um standortangepasst die Ziele erreichen zu können.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
  • sich auf Bundesebene für folgende notwendige Regelungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung und der Änderung des Düngegesetzes einzusetzen:
  • die Düngeverordnung soll so ausgestaltet werden, dass einerseits flächendeckend die Ziele der Nitrat- und der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, andererseits durch landeseigene Regelungsbefugnisse (Länderöffnungsklausel) eine wirksame Reduzierung der Nitrateinträge in Gebieten mit hoher Gefährdungslage erzielt werden kann;
  • der Datenabgleich der für den Vollzug notwendigen Daten aus z.B. der Hit-Datenbank und /oder der Tierseuchenkasse rechtlich ermöglicht und im Düngegesetz abgesichert wird;
  • gleichzeitig soll den Belangen der Landwirtschaft im Sinne einer praxisgerechten Umsetzung ausreichend Rechnung getragen werden – dazu gehört insbesondere die unmittelbare Einführung der obligatorischen Hoftorbilanz mit darauf abgestimmten Grenzen für die Bilanzsalden;
  • der Bund soll bei der Regelung zur Ausweisung von Risikogebieten die regionalen Besonderheiten berücksichtigen;
  • diese Risikogebiete müssen rechtssicher definiert und abgrenzbar sein und dadurch gleichzeitig für die Praxis sowie den Vollzug klar definiert sein; hier empfiehlt sich eine Beschränkung auf die Fläche der „roten“ Grundwasserkörper;
  • für Humusdünger wie Rottemist, Festmist und Kompost sollen keine Sperrfristen bei der Ausbringung gelten;
  • Humusdünger wie Rottemist, Festmist und Kompost sollen im Nährstoffvergleich nur mit ihrem tatsächlich verfügbaren Gehalt an Gesamtstickstoff und mit dem bei der Anwendung mineralisierbaren Stickstoff zur Pflanzenernährung bewertet werden; in die 170 kg Obergrenze gehen sie nur mit ihrem jährlich pflanzenverfügbaren N-Anteil ein;
  • praxisnahe und effektive Regelungen zum Einsatz von Gülle müssen umgesetzt werden, die eine Auswaschung in Grund- und Oberflächengewässer sowie eine Ammoniakfreisetzung in die Luft wirksam verhindern;
  • die standortspezifischen Voraussetzungen (insbesondere die Bodenqualität sowie Vorbelastungen aus Stickstoffemissionen) müssen bei der Düngung zukünftig stärker berücksichtigt werden;
  • es soll geprüft werden, wie die Vollzugskontrolle mit Hilfe von Daten, die zu anderen als düngerechtlichen Zwecken erhoben werden, verbessert werden kann;
  • neuere Maßnahmenansätze müssen in einem deutlich erweiterten Nationalen Aktionsprogramm zur landwirtschaftlichen Düngung oder im Rahmen der geplanten Stickstoffstrategie des Bundes diskutiert und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Forschung und Entwicklung von Systemen, die einen verbesserten Nährstofftransport ermöglichen, voranzutreiben.