Gründungen fördern statt Programmbürokratie: Hochschul-Gründerbudgets einführen

Antrag der GRÜNEN im Landtag

I.         Ausgangslage:
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind Orte der Wissensgenerierung, der Wissensvermittlung und des gesellschaftlichen Fortschritts. Sie bringen ständig Innovationen hervor, die oftmals direkt oder nach einer kurzen Weiterentwicklungsphase marktfähig sind. Diese Innovationen werden die treibende Kraft bei der ökologischen und smarten Transformation sein. Den Hochschulen kommt daher die Aufgabe zu, beste Bedingungen und Förderung für Gründungen durch Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu bieten.
Die größte Herausforderung für Ausgründungen und potenzielle Start-ups aus Hochschulen ist die Gründungsfinanzierung. So können Innovationen verloren gehen. Hinzu kommen Probleme mit der Bürokratie und die Schwerfälligkeit bestehender Förderprogramme, die oft zu langen Wartezeiten führen und so Dynamiken ausbremsen. Notwendig ist ein Umdenken: weg von der Programmbürokratie, hin zu einer einfachen und unbürokratischen Förderung von Gründerinnen und Gründern.
Hochschulen, die sich um Ausgründungen bemühen, kennen die potenziellen Gründerinnen und Gründer unter ihren Studierenden und Beschäftigten am besten. Sie können ihre Potenziale und Ideen einschätzen, haben mit ihnen möglicherweise bereits an den Gründerzentren zusammengearbeitet und sie durch Beratungsangebote unterstützt. Was den Hochschulen bisher aber fehlt, ist die Möglichkeit Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Professorinnen und Professoren bei einer Gründung selbst finanziell zu fördern. Diese Möglichkeit soll mit einem Gründerbudget, das den Hochschulen durch das Land zur Verfügung gestellt wird und das diese selbst verwalten können, geschaffen werden.
Dazu sind die Mittel der Programmlinie „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ künftig als Gründerbudgets an die Hochschulen zu verteilen. Aus den Hochschulen heraus sollen damit künftig Ausgründungen von Studierenden und Beschäftigten gefördert werden. Näheres sollte in den Hochschulverträgen festgelegt werden.
Generell muss das Thema Gründungen an Hochschulen zur Chefsache gemacht werden. Auf der zentralen Ebene müssen Wissenstransfer und Gründungen neben Forschung und Lehre zur dauerpräsenten Third Mission gemacht werden. Dazu gehört auch die Einrichtung von Gründungszentren als zentrale Einrichtungen an Hochschulen mit Angeboten für Studierende, Beschäftigte und Alumni. Ebenso benötigen Studierende gute Einstiegsworkshops und – beratungen, aber auch fachlich versierte weiterreichende Gründungsberatung. Ihr Gründergeist kann durch Masterstudiengänge im Bereich Entrepreneurship geweckt werden.
Patente werden oftmals mit öffentlichen Forschungsmitteln erarbeitet, bleiben dann aber liegen. Hoch innovative Produkte gelangen so nicht an den Markt. Dieser Zustand kann mit einer guten Unterstützung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Gründung beseitigt werden. Doktorandinnen und Doktoranden sind neben Studierenden eine wichtige Zielgruppe für die Gründungsunterstützung. Auch sie benötigen Beratungsangebote. Diese müssen aber spezifisch auf sie abgestimmt sein.
Bestehende förderrechtliche Hürden müssen abgebaut werden.

II.       Der Landtag beschließt:

1.       Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Mittel der Programmlinie „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ künftig als Gründerbudgets an die Hochschulen zu verteilen, damit diese Ausgründungen ihrer Studierenden und Beschäftigten fördern können.
In den Hochschulverträgen ist festzulegen, dass die Mittel als zweckgebundene Verausgabungen von den Hochschulen genutzt werden, um Ausgründungen aus den Hochschulen gezielt finanziell zu unterstützen und so das vorhandene Innovationspotenzial weiter auszuschöpfen.
Den Hochschulen dürfen nur die notwendigsten Vorgaben zur Verwendung der Mittel gemacht werden. Insbesondere sollte aus den Erfahrungen mit anderen Gründungsförderprogrammen gelernt werden und keine Kofinanzierungspflicht bestehen.
2.       Der Landtag fordert die Landesregierung auf, alle Hochschulen dabei zu unterstützen das Thema Gründungen zentraler und präsenter zu verankern sowie Gründungszentren, Beratungsangebote und Studiengänge im Bereich Entrepreneurship auszubauen.
3.       Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Bestandsaufnahme der aus Sicht der Hochschulen bestehenden förderrechtlichen Hürden von Gründungsförderprogrammen zu erstellen und einen Fahrplan vorzulegen, wie und bis wann diese Hürden beseitigt werden können.