Seit vielen Jahren wird über den Zusammenhang zwischen den Glücksspielangeboten und der Glücksspielsucht diskutiert. Als eine zentrale Herausforderung wird die Vorbeugung und Bekämpfung der Suchtgefahren gesehen. In diesem Zusammenhang stellt sich in besonderer Weise die Frage, welches Ausmaß dieses Phänomen hat, wer für die Kosten der Prävention und auch für die Kosten der gesellschaftlichen Folgen von Glücksspielsucht aufkommt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie hoch sind die Einnahmen (Steuern und Abgaben) des Landes NRW aus Glücksspielen in den letzten 10 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Glücksspielart und Jahr)?
- Wie hoch waren die Ausgaben des Landes NRW für den Bereich der Glücksspielsuchtprävention, -beratung und -forschung in den letzten 10 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
- Mit Einführung des neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) ist eine weitgehende Öffnung des Glücksspielmarktes erfolgt. Ist nach dieser Öffnung eine Beteiligung von Glücksspielanbietern an den Folgekosten der Glücksspielsucht in NRW geplant?
- Wird Nordrhein-Westfalen anlässlich einer Novellierung des GlüStV die Initiative übernehmen, eine bundesweite Beteiligung der Glücksspiel-Anbieter an den Folgekosten zu fordern?