I. Ausgangslage
Gleichberechtigung ist integraler Bestandteil unserer Demokratie. Sie ist in unserem Grundgesetz verankert. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass zwischen dem Fortschritt in der Gleichberechtigung und dem Fortschritt in demokratischen Strukturen ein enger Zusammenhang besteht. Es ist unsere Aufgabe, Gleichberechtigung herzustellen und Nachteile zu beseitigen.
Gleichstellung gilt es nicht nur am 8. März, dem Internationalen Frauentag, in den Fokus zu nehmen. Dieser Tag bietet nicht nur einen Anlass, die Leistungen von Frauen zu würdigen und Danke zu sagen, sondern ist vor allem auch eine Aufforderung, genauer dort hinzusehen, wo Frauen diskminiert werden. Diese Lücken gilt es zu schließen.
Im Zukunftsvertrag haben CDU und GRÜNE daher festgehalten, gleiche Chancen im Erwerbsleben zu schaffen. Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen Führungspositionen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft bekleiden.
Genauso selbstverständlich muss es sein, dass Frauen den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten. Laut IT.NRW liegt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen 17 Prozent niedriger als der von Männern. Unter anderem liegt dies daran, dass viele Frauen in Branchen und Berufen tätig sind, die vergleichsweise schlechter bezahlt werden. Hinzukommt, dass 59 Prozent aller Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt werden als Vollzeittätigkeiten. Gleiches trifft jedoch nur auf 22 Prozent der Männer zu. Hier braucht es weitere Maßnahmen, um Frauen zu stärken und Familien zu unterstützen. Denn die Wirtschaft profitiert von gut ausgebildeten Frauen, auch weil gemischte Teams die erfolgreicheren sind.
Auch erbringen besonders Frauen durch Care-Arbeit eine erhebliche unbezahlte Leistung für unsere Gesellschaft. Sie sind in dem Moment, in dem sie eine Familie gründen und Kinder haben, heute noch immer stärker von Einschnitten im Erwerbsleben betroffen als Männer, beispielswese mit Blick auf Verdienst, Karrieremöglichkeiten und Altersversorgung.
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz und eine Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene sollen den Aspekt der Intersektionalität besonders in den Blick nehmen und Lücken, die das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufweist, schließen. Unsere Landesverwaltung soll mit gutem Vorbild vorangehen und für diese Problemstellungen und Chancen weiter sensibilisiert werden.
Insbesondere Frauen mit weiteren Diskriminierungsmerkmalen, zum Beispiel aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder Behinderungen müssen weitere Hürden überwinden. Berufliche Diskriminierung erfahren Frauen oftmals auch, weil sie im gebärfähigen Alter sind oder Familienarbeit leisen. Zu oft sind sie vom Erwerbsleben ausgeschlossen oder ihnen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Diese Überschneidungen von verschiedenen Kategorien der Diskriminierung müssen Gegenstand von politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen sein.
Die umfassende Gleichstellung von allen Frauen in jeglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Belangen ist für die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN eine Voraussetzung für eine moderne, demokratische Gesellschaft.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,
- dass die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen im Erwerbsleben noch nicht erreicht ist.
- dass Frauen, die Care-Arbeit leisten und Frauen mit weiteren Diskriminierungsmerkmalen, zum Beispiel aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Behinderungen oder sexueller Identität, auch im Arbeitsleben größere Hürden überwinden müssen.
- dass Gleichberechtigung rechtlich und gesellschaftlich umgesetzt werden muss.
- dass zur Gleichberechtigung auch der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gehört.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- sich dafür einzusetzen, dass Frauen stärker als bisher in allen Berufen und auf allen Ebenen vertreten sind.
- innovative Projekte gegen ungewollte Teilzeit und Arbeitslosigkeit von Frauen weiterzuentwickeln, zum Beispiel im Rahmen des „Netzwerk W“.
- einen Lohnatlas für Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Er soll die Unterschiede bei der Entlohnung der Geschlechter in den Branchen und Regionen für die Privatwirtschaft und Landesverwaltung beleuchten.
- das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zielgerichtet weiterzuentwickeln, um künftig die landeseigenen Vorstände und Gremien paritätisch zu besetzen.
- der Entwicklung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes und einer Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene durchgängig eine intersektionale Perspektive zugrunde zu legen.
- in der Landesverwaltung Fortbildungen für Führungskräfte anzubieten, die weiteres Bewusstsein für Intersektionalität schaffen.
- die geplante Gleichstellungsstrategie der Landesregierung mit intersektionalen Dimensionen zu verschränken.