Glasfaserausbau in Gewerbegebieten

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

In ihrem Bericht vom 6. September 2016 an den Wirtschaftsausschuss über die Gigabit-Strategie stellte die damalige rot-grüne Landesregierung ein eindeutiges Ziel für den Glasfaserausbau in Gewerbegebieten fest: „Beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in NRW wird eine zweistufige Strategie verfolgt: Im ersten Schritt erhalten die Haushalte bis Ende 2018 flächendeckend Anschluss an eine Breitbandversorgung mit 50 MBit/s. Im zweiten Schritt setzen wir auf eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasertechnologie. Im ersten Schritt werden Versorgungslücken im ländlichen Raum […] geschlossen und alle Gewerbegebiete mit Glasfaser versorgt.“ (Anlage 2, Seite 6).
Die neue Landesregierung hat sich von diesem Ziel ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage 27 verabschiedet und avisiert – so jedenfalls aktuelle Äußerungen von Regierungsmitgliedern – die Glasfaserversorgung der Gewerbegebiete erst im Jahr 2021.
Laut einer Ankündigung vom 11.9.2017 plant Vodafone eine eigene Gigabit-Offensive, in deren Rahmen der Konzern – teilweise in Kooperation mit anderen Partnern wie der Deutschen Glasfaser – 100.000 Unternehmen in 2.000 Gewerbegebieten an das Glasfasernetz anschließen. Vodafone will hierfür und für die Versorgung von 1 Mio. Haushalten in den ländlichen Räumen 2 Mrd. Euro investieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das Glasfaserprogramm privater Anbieter wie Vodafone zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in NRW?
  2. Hat die Landesregierung mit Vodafone und seinen Partnerunternehmen Gespräche über die in der Vorbemerkung beschriebenen Ausbaupläne geführt?
  3. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis ggfs. auch unter Benennung konkreter Unterstützungsangebote?
  4. Wie beabsichtigt die Landesregierung, den Glasfaserausbau im Betreibermodell insgesamt zukünftig zu fördern?
  5. Welche Rolle spielt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell beim Glasfaserausbau in den Planungen der Landesregierung?

Matthi Bolte-Richter