In ihrem Bericht vom 6. September 2016 an den Wirtschaftsausschuss über die Gigabit-Strategie stellte die damalige rot-grüne Landesregierung ein eindeutiges Ziel für den Glasfaserausbau in Gewerbegebieten fest: „Beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in NRW wird eine zweistufige Strategie verfolgt: Im ersten Schritt erhalten die Haushalte bis Ende 2018 flächendeckend Anschluss an eine Breitbandversorgung mit 50 MBit/s. Im zweiten Schritt setzen wir auf eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasertechnologie. Im ersten Schritt werden Versorgungslücken im ländlichen Raum […] geschlossen und alle Gewerbegebiete mit Glasfaser versorgt.“ (Anlage 2, Seite 6).
Die neue Landesregierung hat sich von diesem Ziel ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage 27 verabschiedet und avisiert – so jedenfalls aktuelle Äußerungen von Regierungsmitgliedern – die Glasfaserversorgung der Gewerbegebiete erst im Jahr 2021.
Laut einer Ankündigung vom 11.9.2017 plant Vodafone eine eigene Gigabit-Offensive, in deren Rahmen der Konzern – teilweise in Kooperation mit anderen Partnern wie der Deutschen Glasfaser – 100.000 Unternehmen in 2.000 Gewerbegebieten an das Glasfasernetz anschließen. Vodafone will hierfür und für die Versorgung von 1 Mio. Haushalten in den ländlichen Räumen 2 Mrd. Euro investieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung das Glasfaserprogramm privater Anbieter wie Vodafone zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in NRW?
- Hat die Landesregierung mit Vodafone und seinen Partnerunternehmen Gespräche über die in der Vorbemerkung beschriebenen Ausbaupläne geführt?
- Wenn ja: Mit welchem Ergebnis ggfs. auch unter Benennung konkreter Unterstützungsangebote?
- Wie beabsichtigt die Landesregierung, den Glasfaserausbau im Betreibermodell insgesamt zukünftig zu fördern?
- Welche Rolle spielt das Wirtschaftlichkeitslückenmodell beim Glasfaserausbau in den Planungen der Landesregierung?
Matthi Bolte-Richter