Gilt der Datenschutz auch für Amazon-Mitarbeiter?

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Der NDR berichtete in der vergangenen Woche über mutmaßliche Verstöße gegen Datenschutzrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Logistikzentrum im niedersächsischen Winsen an der Luhe. Laut den Rechercheergebnissen findet dort eine vollständige Überwachung nicht nur der Warenflüsse statt, sondern auch eine nahezu vollständige Kontrolle der Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierbei komme neben einer Tätigkeitskontrolle durch das Warenwirtschaftssystem insbesondere auch eine umfangreiche Videoüberwachung zum Einsatz. Die Autoren des Berichts berichten: „Ich entdecke Dutzende Kameras – in den Gängen, im Arbeitsbereich. Sogar in den Spindräumen für die Arbeiter hängen Kameras.“
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlten sich, so der Bericht, umfassend überwacht. Vor diesem Hintergrund wird die Verhältnismäßigkeit der Überwachung in Frage gestellt. Dadurch würden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Objekt, das nicht mehr wisse, wann welche Daten gesammelt und gespeichert würden. Dies führe, so der zitierte Arbeitsjurist, „zu einem Anpassungsdruck – psychischem Anpassungsdruck – und dieser ist rechtlich nicht zulässig“.
Die Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte hat aufgrund der NDR-Recherchen ein Prüfverfahren eingeleitet, um einen möglichen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu ermitteln.
In Nordrhein-Westfalen unterhält Amazon vergleichbare Logistikzentren in Rheinberg, Dortmund und Werne.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Sind der Landesregierung die gleichen oder vergleichbare Überwachungspraktiken auch in den Amazon-Logistikzentren in Nordrhein-Westfalen bekannt?
  2. Wenn ja: Wie beurteilt die Landesregierung diese und die im zitierten Bericht des NDR dargestellten Überwachungspraktiken in datenschutzrechtlicher Hinsicht?
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung gegen die Überwachungspraktiken in den Amazon-Logistikzentren in Nordrhein-Westfalen, sollten sie dieselben wie in Niedersachsen sein oder mit diesen vergleichbar sein?
  4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene zur Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes?