Gigabitausbau in Bochum – nicht wegen, sondern trotz Schwarz-Gelb

Kleine Anfrage von Matthi Bolte-Richter

Insgesamt 1.250 Adressen im Bochumer Stadtgebiet, die sich in sogenannten „Weißen Flecken“ befinden, sollen an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Die Stadt Bochum gab in der vergangenen Woche bekannt, dass die Bochum Wirtschaftsentwicklung im städtischen Auftrag das Verfahren für den Ausbau erneut ausschreiben werden, um weitere Zeitverzögerungen und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Mit einem Ausschreibungsergebnis sei bis Ende 2020 zu rechnen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte seit März 2019 die Genehmigung der ergänzenden Landesförderung zur Kofinanzierung der Mittel aus dem Bundesförderprogramm bearbeitet. Die Bezirksregierung sieht sich jedoch – so die Mitteilung der Stadt – nicht in der Lage, auf Grundlage des seit neun Monaten andauernden Verfahrens und trotz eines bereits vorliegenden Förderbescheides des Bundes die Landesförderung zu bewilligen. Die Bezirksregierung begründet dies mit einer eigenen Rechtsauffassung, die von derjenigen der Bochumer Wirtschaftsentwicklung sowie dem Bund abweicht. Hierdurch kommt es zu erheblichen Zeitverzögerungen beim Ausbau.
Die Stadt Bochum startet beim Gigabitausbau nun aus eigener Initiative und stattet bis August 2020 bereits 14 weiterführende Schulen mit Gigabit aus.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von dem vorliegenden und oben beschriebenen Sachverhalt?
2.      Wie bewertet die Landesregierung die Rechtsauffassung von Bundesregierung und der Bochumer Wirtschaftsentwicklung inhaltlich?
3.      Wie bewertet die Landesregierung die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Arnsberg inhaltlich?
4.      Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Bekanntwerden dieses Falles ergriffen, um zwischen den beiden Rechtsauffassungen zu vermitteln, um den Infrastrukturausbau zu beschleunigen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Art der Maßnahmen und beteiligten Personen)
5.      Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um zukünftig Rechtunsicherheiten im Kontext der Förderung von Infrastrukturausbauprojekten zu verhindern?