Gewalttaten auf rechtsextremer Demonstration am 17. November in Düsseldorf

Kleine Anfrage von Verena Schäffer, Monika Düker und Stefan Engstfeld

Für den 17. November 2018 hatten Rechtsextreme in Düsseldorf zu einer Demonstration aufgerufen. Während dieser Demonstration griffen Rechtsextreme Gegendemonstranten an. Auf den vom Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) veröffentlichten Bildern ist zu sehen, dass die Mitglieder der rechtsextremen Düsseldorfer Gruppierung „Bruderschaft Deutschland“ auf Gegendemonstranten einschlagen. Außerdem ist zu sehen, dass aus der rechtsextremen Demonstration ein Gegenstand in Richtung der Gegendemonstranten und der Polizei geworfen wird, der einen Gegendemonstranten nur um wenige Meter verfehlt. (https://duesseldorf-stellt-sich-quer.de/) Der Staatsschutz ermittelt hierzu noch.
Medienberichten zufolge seien während dieses Demonstrationsgeschehens zwei Personen in Gewahrsam genommen worden. Zudem seien sieben Strafanzeigen gestellt worden (https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-staatsschutz-ermittelt-nach- angeblichem-messerwurf-bei-rechtsextremen-demonstration_aid-34722089).
Die rechtsextreme Gruppierung „Bruderschaft Deutschland“ trat vormals auch unter der Bezeichnung „Bruderschaft Garath“ auf und ist eng verwoben mit der rechten Hooliganszene. Sie versucht offenbar, eine stärkere rechtsextreme Präsenz in Düsseldorf aufzubauen. Welche Gewaltbereitschaft von dieser Gruppierung ausgeht, zeigte sich auch während der Demonstrationen vom 17. November 2018. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 findet sie jedoch keine Erwähnung. Lediglich der Versuch von „Der III. Weg“ einen Stützpunkt in Düsseldorf aufzubauen, wird im aktuellen Verfassungsschutzbericht aufgeführt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Konnte der Werfer des Gegenstandes bzw. der Gegenstand auf der Demonstration vom 17. November 2018 identifiziert werden?
2.         Wie ist der Ermittlungsstand zu den auf der Demonstration vom 17. November 2018 festgestellten Straf- und Gewalttaten?
3.         Welche Konsequenzen haben die Ereignisse vom 17. November 2018 für die rechtsextreme Szene, beispielsweise für die Erteilung von Auflagen bei zukünftigen Versammlungen?
4.         Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur rechtsextremen Szene in Düsseldorf, dabei insbesondere zur „Bruderschaft Deutschland“?
5.         Welche Verbindungen bestehen zwischen der „Bruderschaft Deutschland“ und anderen rechtsextremen Gruppierungen und Parteien?