Gewalt gegen LSBTI* – Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen Hasskriminalität aufgrund sexueller und/oder geschlechtlicher Identität

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Portrait Josefine Paul

Als Hasskriminalität werden politisch motivierte Straftaten bezeichnet, bei denen das Opfer des Delikts vom Täter vorsätzlich nach dem Kriterium der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe gewählt wird und sich die Tat gegen die gewählte Gruppe als Ganze bzw. in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder ein Objekt richtet.
Vorbehalte und Vorurteile gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen führen auch weiterhin zu Diskriminierung bis hin zu Gewalt gegen LSBTI*-Personen.
Hierbei haben sie primär eine Stellvertreterfunktion inne, d.h. sie werden angegriffen, weil sie vermeintlich oder tatsächlich einer bestimmten gesellschaftlichen Minderheit angehören, gegenüber der der Täter Ablehnung bis hin zu Hass empfindet.
Gleichzeitig ist die Anzeigenbereitschaft der Opfer gering, u.a. aus Scham oder Angst möglicherweise durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht ernstgenommen zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass durch das Auswahlkriterium die Tat spezielle Auswirkungen nicht nur auf das Opfer selbst hat, sondern es gegenüber der gesamten Gruppe einen einschüchternden Effekt hat, der die psychische Gesundheit der Gruppenmitglieder beeinträchtigen kann, was sich sogar auf Mitglieder anderer Minderheiten auswirken kann. Insgesamt, so zeigen Untersuchungen, werden LSBTI*-Menschen häufiger Opfer von Gewalttaten als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Der „NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ führt in seinen Maßnahmen zum Gewaltschutz die Fortbildung und Sensibilisierung von Justiz und Polizei auf.
Verschiedene Bundesländer haben spezielle Ansprechpersonen für LSBTI* bei Polizei und Justiz eingerichtet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1.           Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Anzahl Menschen vor, die Opfer eines Gewaltdeliktes auf Grund ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität wurden?
2.           Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Gründe für die Anzeige oder Nichtanzeige von Übergriffen und Erfahrungen bei einer Anzeigenerstattung vor?
3.           Inwieweit werden die Maßnahmen des „NRW-Aktionsplans für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ in Bezug auf Fortbildung und Sensibilisierung von Justiz und Polizei umgesetzt?
4.           Plant die Landesregierung die Einrichtung spezieller Ansprechpersonen für LSBTI*- Personen bei Polizei und Justiz?
5.           Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Betroffene über ihren Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung zu informieren?