Gewalt gegen LSBTI* im Jahr 2019

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Verena Schäffer

Portrait Josefine Paul

Als Hasskriminalität werden politisch motivierte Straftaten bezeichnet, bei denen das Opfer des Delikts vom Täter vorsätzlich nach dem Kriterium der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe gewählt wird und sich die Tat gegen die gewählte Gruppe als Ganze bzw. in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder ein Objekt richtet.
Vorbehalte und Vorurteile gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen führen auch weiterhin zu Diskriminierung bis hin zu Gewalt gegen LSBTI*-Personen
Hierbei haben sie primär eine Stellvertreterfunktion inne, d.h. sie werden angegriffen, weil sie vermeintlich oder tatsächlich einer bestimmten sozialen Minderheit angehören, gegenüber der Täterinnen und Täter Ablehnung bis hin zu Hass empfindet.
Gleichzeitig ist die Anzeigenbereitschaft der Opfer oftmals gering, u.a. aus Scham oder Angst möglicherweise durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht ernstgenommen zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass durch das Auswahlkriterium die Tat spezielle Auswirkungen nicht nur auf das Opfer selbst hat, sondern es gegenüber der gesamten Gruppe einen einschüchternden Effekt hat. Insgesamt, so zeigen Untersuchungen, werden LSBTI*- Menschen häufiger Opfer von Gewalttaten als der Bevölkerungsdurchschnitt.
„ICH ZEIGE DAS AN!“ Ist der Titel einer landesweiten Kampagne, die die Landeskoordinierung der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW im letzten Jahr initiiert hat. Sie hat zum Ziel, die Anzeigebereitschaft bei Opfern von verbalen und körperlichen Gewalttaten aufgrund der sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität zu erhöhen.
Landesweit dokumentiert die Landesfachstelle darüber hinaus Diskriminierungs- und Gewaltfälle aufgrund der sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität und trägt somit dazu bei, dass Hasskriminalität aufgrund von LSBTI*-Feindlichkeit sichtbarer wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.         Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Anzahl Menschen vor, die Opfer eines Gewaltdeliktes auf Grund ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität wurden? (Bitte nach Ort, Datum, Deliktsart und Anzahl der Opfer aufschlüsseln)
2.         Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit Gewalttaten aufgrund von LSBTI*-Feindlichkeit ermittelt werden? (Bitte nach Ort, Datum, Deliktsart sowie Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen aufschlüsseln)
3.         Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Gründe für die Anzeige oder Nichtanzeige von Übergriffen und Erfahrungen bei einer Anzeigenerstattung vor?
4.         Inwieweit sind die Themen Hasskriminalität und Sensibilisierung in Bezug auf Gewaltdelikte aufgrund von LSBTI*-Feindlichkeit Teil der Fortbildungen von Polizei und Justiz? (Bitte nach Anzahl und Art der Fortbildungsmaßnahmen aufschlüsseln)
5.         Sind die Themen Gewalt aufgrund der sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität und Hasskriminalität Teil der Dunkelfeldstudie zum Thema Gewalt der Landesregierung?