Die Gutachten im Rahmen der Planfeststellungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf haben gezeigt, dass erhebliche Vorschäden im Grundwasser, aber auch im nahen Kittelbach bestehen. Das Grundwasser ist zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet, u.a. durch Einträge von Perfluorierten Tensiden (PFT) oder auch durch Rückstände von Enteisungsmitteln. Das Wasserwerk Kaiserswerth musste aufgrund der PFT-Konzentration geschlossen werden. Die von der Flughafen Düsseldorf Gesellschaft (FDG) bislang ergriffenen Maßnahmen begrenzen bestenfalls Altschäden.
Auch mit dem neuen Planfeststellungsantrag ist keine grundsätzliche Abkehr von der bisher geübten Praxis geplant, das gesamte Oberflächenwasser der Vorfeldflächen in die Abwasser-Entsorgung des Flughafens einzuleiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Erfolgt eine Beteiligung der mittleren und oberen Wasserbehörden im Planfeststellungsverfahren 2015?
- Wie stellt die Planfeststellungsbehörde sicher, dass es nicht zu weiteren Verunreinigungen, z.B. durch Rückstände von Enteisungsflüssigkeiten wie Glykol im Grundwasser und im Kittelbach kommt?
- Wie stellt die Planfeststellungsbehörde sicher, dass die lt. Gutachten im PFV 2015 anzustrebende Verbesserung der Gewässerqualität erreicht werden kann?
- Wie werden die Versiegelungen durch den Bau das Vorfelds West und die beantragten weiteren Flächen quantitativ und qualitativ kompensiert?
- Wie vertragen sich die Ausbaumaßnahmen am Flughafen Düsseldorf im Bereich Gewässerschutz mit den vertraglichen Festlegungen des Angerlandvergleichs?