Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und des Geset­zes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (21. Rundfunkänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag

Portrait Anja von Mahrenholtz

A       Problem

Aufgrund gestiegener Anforderungen auf medienrechtlichem Gebiet besteht gesetzgeberi­scher Anpassungsbedarf im Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) und im Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz).

B       Lösung

Der Landtag stimmt dem Gesetzentwurf zu.

C       Alternativen
Keine.

D       Kosten

Für das Land Nordrhein-Westfalen entstehen keine Kosten.

E       Zuständigkeit

Die Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten. Beteiligt ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

F       Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzlage der Ge­meinden und Gemeindeverbände

Keine.

G       Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte

Die gesetzlichen Änderungen beinhalten Anpassungen des gesetzlich bestimmten Anteils des WDR an dem nach § 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in Verbindung mit § 112 Absatz 2 des Medienstaatsvertrages bestimmten Anteil am einheitlichen Rundfunkbeitrag, der ent­sprechend der gesetzlichen Zweckbindung nach § 47 WDR-Gesetz von ihm im Rahmen seiner Aufgaben einzusetzen ist. Sie haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf pri­vatwirtschaftliche Unternehmen und private Haushalte.

H        Geschlechterdifferenzierte Betrachtung der Auswirkungen des Gesetzes Der Entwurf trägt der geschlechtergerechten Sprache Rechnung.

I         Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung (im Sinne der Nachhaltigkeitsstra-tegie Nordrhein-Westfalen)

Das Gesetz hat keine negativen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung im Land Nord­rhein-Westfalen.

J         Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
Keine.

K       Auswirkungen auf das E-Government und die Digitalisierung von Staat und Ver­waltung (E-Government-Check)

Keine.

L         Befristung
Keine.

 

Der gesamte Gesetzentwurf als pdf