Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

A Problem

Mit dem Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen ermöglicht, eine Zulage an Feuerwehrleute für den über die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinausgehenden freiwillig geleisteten Schichtdienst zu zahlen (sogenannte Opt-Out Zulage).
Anlass für diese Regelung ist die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei den Feuerwehren von ehemals 54 auf 48 Stunden durch eine EU-Vorgabe. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist aber unter den in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden erfordert bei den Kommunen einen erheblichen Personalmehrbedarf und schränkt die Organisation des Schichtdienstes ein. Zusätzliches Personal muss jedoch zunächst in ausreichendem Umfang von den Kommunen eingestellt beziehungsweise ausgebildet werden. „Mit Verabschiedung des zweiten Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums wird den Kommunen eine angemessene Übergangszeit bis zum 31.12.2016 eingeräumt werden, um diesen Mehrbedarf über Einstellungen und Ausbildung zu decken. Durch die Anhebung der Zulage wird den Feuerwehrbeamtinnen und -beamten ein Anreiz gegeben, ihre Individualvereinbarung aufrecht zu erhalten
Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich.

B Lösung

Die Höhe der für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen gezahlten Zulage wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 30 Euro angehoben.

C Alternativen

Keine.

D Kosten

Keine.

E Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzministerium.

F Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Erhöhung der Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen kann bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden, in denen die Zulage für freiwillige Mehrarbeit gewährt wird, zu Mehraufwendungen führen. Eine genaue Bezifferung der Höhe dieser zusätzlichen Kosten ist nicht möglich. Das Konnexitätsprinzip greift nicht, da die Kommunen nicht verpflichtet sind, die Zulage zu gewähren.

G Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte

Keine.