Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Jule Wenzel (c) M Laghanke

A Problem

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Op­ferschutz Nordrhein-Westfalen““ vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. S. 266) ein Instrument geschaffen, um denjenigen beizustehen, die unverschuldet Opfer einer Gewalttat geworden sind und in deren Folge in eine finanzielle Notlage geraten sind. Schließlich sollte Gewaltop­fern die von ihnen oftmals vermisste Anerkennung des erlittenen Leides zuteilwerden lassen können.

Die Stiftung hat zum 1. April 2023 ihre Arbeit aufgenommen und bis Ende März 2024 rund 100 Gewaltbetroffene mit annähernd 650.000 Euro unterstützt.

Gleichwohl ergibt sich insbesondere aus der Praxis der Stiftungsarbeit die Notwendigkeit ge­setzlicher Anpassungen des Errichtungsgesetzes, um Opfern, deren Angehörigen und ihnen nahestehenden Personen bestmöglich zur Seite stehen zu können. Die vom Gesetzgeber identifizierte Lücke im System der Opferhilfe soll, soweit dies die vom Landtag Nordrhein-Westfalen errichtete Stiftung vermag, geschlossen werden.

B Lösung

Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Regelungen, um die sich in der Praxis der Stif­tungsarbeit ergebenen gesetzlichen Anpassungsbedarfe vorzunehmen und gesetzlich dar­zustellen.

C       Alternativen
Keine

D       Kosten
Keine

E       Zuständigkeit

Zuständig ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Beteiligt sind das Ministe­rium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, das Ministerium der Justiz, das Minis­terium des Innern, das Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie das Ministerium der Finanzen.

Der vollständige Gesetzentwurf als PDF zum Herunterladen