A Problem
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen““ vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. S. 266) ein Instrument geschaffen, um denjenigen beizustehen, die unverschuldet Opfer einer Gewalttat geworden sind und in deren Folge in eine finanzielle Notlage geraten sind. Schließlich sollte Gewaltopfern die von ihnen oftmals vermisste Anerkennung des erlittenen Leides zuteilwerden lassen können.
Die Stiftung hat zum 1. April 2023 ihre Arbeit aufgenommen und bis Ende März 2024 rund 100 Gewaltbetroffene mit annähernd 650.000 Euro unterstützt.
Gleichwohl ergibt sich insbesondere aus der Praxis der Stiftungsarbeit die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen des Errichtungsgesetzes, um Opfern, deren Angehörigen und ihnen nahestehenden Personen bestmöglich zur Seite stehen zu können. Die vom Gesetzgeber identifizierte Lücke im System der Opferhilfe soll, soweit dies die vom Landtag Nordrhein-Westfalen errichtete Stiftung vermag, geschlossen werden.
B Lösung
Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Regelungen, um die sich in der Praxis der Stiftungsarbeit ergebenen gesetzlichen Anpassungsbedarfe vorzunehmen und gesetzlich darzustellen.
C Alternativen
Keine
D Kosten
Keine
E Zuständigkeit
Zuständig ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Beteiligt sind das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, das Ministerium der Justiz, das Ministerium des Innern, das Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie das Ministerium der Finanzen.