Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ (WDR – Gesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten

A. Problem

Die Landesregierung hat angekündigt, das Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ (WDR-Gesetz) zu novellieren. Hierzu hat sie bereits eine umfassende Online-Konsultation durchgeführt. Nach der Sommerpause 2015 soll ein entsprechendes Änderungsgesetz im Landtag eingebracht werden.
Im Rahmen der Novellierung des WDR-Gesetzes ist die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des WDR zu überprüfen. Hierzu hat es u.a. auch Eingaben im Rahmen der Konsultation der Landesregierung gegeben. Die Notwendigkeit einer Nachjustierung folgt zudem aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, in dem das Gericht betreffend den ZDF-Staatsvertrag Leitlinien für die Zusammensetzung und Arbeit von Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgegeben hat.
Die sechsjährige Amtszeit des WDR-Rundfunkrats in seiner derzeitigen Zusammensetzung endet noch in diesem Jahr. Da das angestrebte Änderungsgesetz zur Novellierung des WDR-Gesetzes bis zu diesem Zeitpunkt das parlamentarische Verfahren noch nicht durchlaufen haben wird, würde die Neukonstituierung des Rundfunkrats noch nach den bisher geltenden Regelungen erfolgen müssen.

B. Lösung

Die Amtszeit des am 2. Dezember 2009 erstmals zusammengetretenen Rundfunkrats ist einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Damit ist sichergestellt, dass die Neukonstituierung des Rundfunkrats bereits nach den Maßgaben des novellierten WDR-Gesetzes erfolgen kann. Die Zeitspanne einer Verlängerung um ein Jahr trägt dem Umstand Rechnung, dass nach Inkrafttreten des novellierten WDR-Gesetzes ein ausreichender Zeitraum zur Auswahl- bzw. Entsendung von Mitgliedern vorzusehen ist.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Dem Land Nordrhein-Westfalen entstehen keine Kosten.

E. Zuständigkeit

Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen.

F. Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

Keine.

G. Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte

Keine.

H. Geschlechterdifferenzierte Betrachtung der Auswirkungen des Gesetzes

Das WDR-Gesetz enthält Maßgaben zur Förderung einer geschlechterparitätischen Besetzung des Rundfunkrats. Im Rahmen der Novellierung werden auch diese Regelungen einer Prüfung unterzogen werden.