A Problem
Die am 10. Juli 1950 in Kraft getretene Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen bildet nicht nur die ranghöchste Norm des Landesrechts, sondern ist die Grundlage aller Landesstaatsgewalt und Grundordnung für das Gemeinwesen in Nordrhein-Westfalen. In den 66 Jahren ihres Bestehens hat sich die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich bewährt. Sie steht für Beständigkeit und Stabilität und wurde seit ihrem Inkrafttreten lediglich 21 Mal geändert. Sie hat eine positive Rolle bei der Entwicklung der Demokratie in Nordrhein-Westfalen gespielt. In vielen Politikbereichen konnte so zeitgemäßes Handeln durch das Parlament oder die Regierung erfolgen, ohne die Verfassung ändern zu müssen.
Vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrungen mit der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und den Bedürfnissen und der Erfordernissen einer sich fortwährend wandelnden Gesellschaft und veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen unterliegt aber auch hochrangiges Landesrecht von Zeit zu Zeit der Überprüfung. Daher hat der Landtag am 11. Juli 2013 die Kommission zur Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung (Verfassungskommission) eingesetzt. Diese Kommission hatte den Auftrag, gemeinsam mit externen Fachleuten und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes den dritten Teil der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen systematisch zu überprüfen und dem Parlament Ergänzungen und/oder Streichungen für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung vorzuschlagen. Diesem Auftrag ist die Verfassungskommission nachgekommen und hat in ihrem Abschlussbericht am 27. Juni 2016 mit einer Zweidrittelmehrheit zahlreiche Änderungen der Landesverfassung vorgeschlagen.
B Lösung
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wird entsprechend der Vorschläge der Verfassungskommission geändert.
C Alternativen
Keine.
D Kosten
Keine.