Gesetz über die unabhängige Beauftragte oder den unabhängigen Beauftragten für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeibeauftragtengesetz Nordrhein-Westfalen – PolBeaufG NRW)

Gesetzentwurf der GRÜNEN im Landtag

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Die Polizei von Nordrhein-Westfalen genießt unter den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Vertrauen, hohe Akzeptanz und ein großes Maß an Wertschätzung. Sie ist für die Bürgerinnen und Bürger des Landes für Fragen der Sicherheit in der Regel die erste Ansprechpartnerin. Ihr hohes Ansehen beruht auf dem professionellen und verantwortungsvollen Handeln ihrer fachlich gut aus- und fortgebildeten Polizeibeamtinnen und -beamten.
Wegen der zum Teil hohen Eingriffsintensität kann es jedoch geschehen, dass Bürgerinnen und Bürger im Einsatz angewendete Maßnahmen der Polizei als zu hart und unverhältnismäßig empfinden. Mangels anderer Anlaufstellen müssen sich derzeit Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu oder Kritik an Polizeieinsätzen haben, an die Polizei selbst wenden. Das ist grundsätzlich richtig, denn eine moderne Verwaltung muss ihre Handlungen erklären können und dafür sorgen, dass Kritik an ihrem Handeln ohne Hemmnisse vorgebracht werden kann. Dazu wurde von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das qualifizierte Beschwerdemanagement in der Polizei von Nordrhein-Westfalen eingeführt, über das sich Bürgerinnen und Bürger direkt an ihre Kreispolizeibehörde wenden können und das ein einheitliches Verfahren zur Bearbeitung ihrer Eingaben gewährleistet. Jedoch fällt es nicht allen Personen leicht, sich bei der Polizei über die Polizei zu beschweren. Für einige stellt es ein unüberwindbares Hindernis dar. Kritik besteht auch hinsichtlich einer nachhaltigen Fehlerbeseitigung, dass sich nur die Organisation selbst mit an sie gerichteten Nachfragen und Kritik befassen soll. Seit vielen Jahren wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Expertinnen und Experten, zum Teil auch aus der Polizei selbst, sowie unabhängigen Gremien und Organisationen eine unabhängige Stelle gefordert, an die sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Beschäftigte der Polizei wenden können.