Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Änderung weiterer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung

A Problem und Ziel

Das vorliegende Gesetz regelt die Überführung

  • der nach Auflösung des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement (LPEM) im Geschäftsbereich des Finanzministeriums verbliebenen Projekte,
  • der bislang in der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelten Landeskasse und
  • des derzeit im Finanzministerium angesiedelten EPOS Competence Center (EPOS CC)

in ein neu zu gründendes Landesamt für Finanzen (LaFin), um die bestehenden organisatorischen und Effizienzprobleme wirtschaftlich zu lösen.
Die nach Auflösung des LPEM zum 30. Juni 2012 in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums überführten Projekte müssen auch künftig wahrgenommen werden. Sie sind vorübergehend in das Finanzministerium verlagert worden, stellen jedoch keine typisch ministeriellen Aufgaben dar. Die verbleibenden Aufgaben sind in einer angemessenen Organisationsstruktur weiterzuführen.
Dem neuen Landesamt wird zusätzlich die bisher bei der Bezirksregierung Düsseldorf angesiedelte Landeskasse Düsseldorf angegliedert. Durch die in den letzten Jahren erfolgte Konzentration der Kassenaufgaben der Landeskassen bei den Bezirksregierungen am Standort Düsseldorf besteht anstelle von ursprünglich fünf dieser Landeskassen nur noch eine. Sie hat in der Organisation der Bezirksregierung einen Sonderstatus durch die Besonderheit, dass dem Finanzministerium neben der normalen Fachaufsicht auch das Organisationsrecht gem. § 79 LHO für die Kasse zusteht. Hierbei entsteht regelmäßig ein erheblicher Abstimmungsaufwand mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem für die Organisation der Bezirksregierungen zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales. Mit der Angliederung an das neue Landesamt wird die Landeskasse in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums überführt. Es erfolgt somit eine Zusammenführung von Dienst- und Fachaufsicht unter dem Dach des Finanzministeriums.
Schließlich wird dem neuen Landesamt das derzeit im Finanzministerium angesiedelte Competence Center für das Programm EPOS.NRW (EPOS CC) zugeordnet. Die hier wahr- zunehmenden Aufgaben im Rahmen der Umstellung des bisherigen Buchungssystems auf ein modernes Rechnungswesen sind keine typischen ministeriellen Aufgaben und sollen deshalb in einer dem Finanzministerium nachgeordneten Behörde wahrgenommen werden.

B Lösung

Die genannten drei Bereiche werden in einem Landesamt für Finanzen zusammengeführt. Hierdurch wird die notwendige und sinnvolle organisatorische Anbindung an den Geschäftsbereich des Finanzministeriums erreicht. Die Zusammenführung des gesamten Personals im Kassenwesen (Kameralistik, Doppik, Vollstreckung) mit dem EPOS CC ermöglicht durch die Bündelung von Ressourcen und Sachverstand in einer Landesoberbehörde einen effizienten und flexiblen Einsatz der vorhandenen Fachkräfte. Die Behörde hat durch die Zusammenführung von EPOS CC, Landeskasse Düsseldorf und den verbliebenen Projekten des ehemali- gen Landesamtes für Personaleinsatzmanagement zudem eine adäquate organisatorische Größe.

C Alternativen

Durch einen Verzicht auf die Zusammenführung von EPOS CC, Landeskasse und den nach diesem Gesetz verbleibenden Aufgaben des ehemaligen Landesamtes für Personaleinsatzmanagement würden die zuvor beschriebenen Probleme bestehen bleiben.
Eine geeignete Alternative zur Schaffung einer eigenen Landesoberbehörde, etwa durch die Angliederung an eine bestehende Landesoberbehörde, besteht wegen der wahrzunehmen- den Querschnittsaufgaben im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens nicht.

D Kosten

Infolge dieses Gesetzes werden im Vollzug des Haushalts auf der Grundlage von § 50 LHO Mittelumsetzungen erforderlich. Es sind anteilige Mittel aus Kapitel 03 310 (für die Landeskasse), Kapitel 12 020 (für das EPOS CC) und aus Kapitel 12 020 (zur Fortführung der Projekte des Personaleinsatzmanagements) in ein neues Kapitel 12 400 „Landesamt für Finanzen“ umzusetzen. Darüber hinaus fallen Umzugskosten (einschl. Kosten für die Erstausstattung) für die Landeskasse sowie höhere Bewirtschaftungskosten in der Anmietung Erkrather Straße, Düsseldorf (Heizung, Wasser, Grundreinigung) an. Der Mehraufwand beträgt im Haushaltsjahr 2013 rund 565.000 Euro. Darin enthalten ist ein einmalig anfallender Anteil für Umzugskosten der Landeskasse in Höhe von rund 300.000 Euro, so dass die laufenden jährlichen Mehrkosten 265.000 Euro betragen.
Die einmaligen und dauerhaften Mehraufwendungen werden durch die im Zuge der Auflösung des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement abzusetzenden Miet- und Bewirtschaftungskostenansätze in Höhe von insgesamt 445.000 Euro dauerhaft kompensiert.

E Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzministerium. Beteiligt ist das Ministerium für Inneres und Kommunales.

F Auswirkungen auf die Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

Keine.

G Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und die privaten Haushalte

Keine.

H Befristung

Artikel 1 wird mit einer Berichtspflicht versehen. Die Befristung der Artikel 2 und 3 bleibt un- verändert.