Geschädigte der im Lagebild „Clankriminalität“ erfassten Straftaten

Kleine Anfrage von Verena Schäffer

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Im Lagebild „Clankriminalität“ für das Jahr 2020 sind 5.778 Straftaten erfasst. In dieser Statistik sind viele verschiedene Delikte – vom einfachen Diebstahl, über Verkehrsstraftaten bis zu Körperverletzungsdelikten – der allgemeinen Kriminalität als „Clankriminalität“ erfasst, wenn die Tatverdächtigen bestimmte Familiennamen tragen und bestimmte Staatsangehörigkeiten haben.

Bei der Statistik handelt es sich um eine Eingangsstatistik der Polizei, die auch Fälle umfasst, bei denen es schon nach den polizeilichen Ermittlungen zur Einstellung des Verfahrens kommt, die also nicht an die Staatsanwaltschaften abgegeben werden. Die Statistik zeigt deutliche Defizite auf, da sie sowohl zu einer Stigmatisierung von ganzen Familien beiträgt, als auch eine Datenbasis hat, die kein klar abgrenzbares Deliktsfeld abbildet und auch nicht mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik verglichen werden kann.

Zudem wird der Begriff „Clankriminalität“ von vielen Wissenschaftlern/-innen kritisch gesehen, da hier der Eindruck erweckt wird, dass es sich um gesamte Familien handele, die eine eingeschworene mächtige kriminelle Organisation darstellten. Die wiederholt von Innenminister Herbert Reul getätigte Aussage „Der Einstieg in den Clan ist in der Regel die Geburt.“ (https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/aussteigerprogramm-fuer-clan-kriminalitaet-erfolgreich-100.html) trägt zu diesem Eindruck bei.

Die Lagebilder des LKA geben zwar Aufschluss über die registrierten Tatverdächtigen. Angaben zu den Opfern und Geschädigten werden jedoch nicht getätigt. Für eine genaue Erfassung eines Kriminalitätsphänomens ist die Perspektive auf die Betroffenen jedoch unverzichtbar.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden Opfer der Straftaten, die seit 2019 in den Lagebildern „Clankriminalität“ erfasst wurden? (Bitte nach Deliktsart sowie Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit und Geburtsort der Opfer aufschlüsseln.)
  2. Wie viele der Opfer tragen selbst einen Familiennamen, der auf „Täterseite“ als „Clan-Name“ gewertet würde?
  3. Wie viele Personen sind sowohl als Opfer als auch als Tatverdächtige der in den Lagebildern „Clankriminalität“ erfassten Straftaten registriert worden?
  4. Wie viele Straftaten wurden durch Anzeigenerstattung bekannt?
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Anzeigebereitschaft von Geschädigten der in den Lagebildern „Clankriminalität“ erfassten Straftaten vor?