Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW.

Antrag von SPD und GRÜNEN

I. Ausgangslage

Noch nie haben seit dem Bestehen der Bundesrepublik so viele Menschen Schutz und Zuflucht in unserem Land gesucht wie im vergangenen Jahr. Und auch wenn die Anzahl der neu zu uns kommenden Flüchtlinge in den vergangenen Wochen geringer geworden ist als im Herbst 2015, werden voraussichtlich auch in diesem Jahr viele Menschen nach Europa und damit nach Deutschland kommen. Denn noch immer zwingen politische, religiöse oder ethnische Verfolgung, Krieg, Umweltkatastrophen, Klimawandel, Hunger und Not Menschen zur Flucht. Nur durch die Bekämpfung dieser Fluchtursachen kann es auf mittlere Sicht zu einer Reduzierung der Flüchtlingszahlen kommen. Zudem ist die humanitäre Situation in zahlreichen Flüchtlingslagern in den vielen Kriegs- und Krisenregionen immer noch unzumutbar.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten sind mitverantwortlich für diese Probleme. Die positiven Beiträge europäischer Politik werden oftmals konterkariert durch eine auf kurzfristige Eigeninteressen ausgerichtete Politik, vor allem in den Bereichen Sicherheit, Rüstungsexporte, Außenhandel, Steuern, Landwirtschaft und Rohstoffe.
Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen Monaten seiner Verantwortung für eine humanitäre Flüchtlingspolitik gestellt: Insgesamt wurden mehr als 200.000 Flüchtlinge aufgenommen und dafür die Kapazitäten der Unterbringungsplätze verzehnfacht. Diese Anstrengungen wären ohne das große Engagement von tausenden ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfern, der im öffentlichen Dienst und bei den Einrichtungsträgern Beschäftigten, aber auch von Städten, Gemeinden und Kreisen, der Sicherheitsbehörden und der Träger der Einrichtungen selbst nicht möglich gewesen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in vielen Beschlüssen deutlich gemacht, dass einer Beschleunigung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine erhebliche Bedeutung zukommt: Einerseits um denjenigen, die auf längere Sicht in unserem Land wohnen und leben werden, eine schnellere Integration zu ermöglichen. Aber andererseits auch, um für die Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, für schnellere Klarheit zu sorgen und die Kapazitäten für humanitäre Hilfe denen zur Verfügung stellen zu können, die sie tatsächlich benötigen. Dabei ist offensichtlich, dass vor dem Hintergrund eines Anteils von Flüchtlingen von mehr als drei Vierteln aus den Herkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak die Mehrheit der zu uns kommenden Flüchtlinge dauerhaft oder zumindest auf längere Sicht in Nordrhein-Westfalen bleiben wird. Durch das Recht auf Familiennachzug wird sich diese Zahl voraussichtlich noch einmal erhöhen.
Nordrhein-Westfalen kann auf eine lange Geschichte von Zuwanderung und Integration zurückblicken. Wir wissen, dass Zuwanderung eine Chance für unser Land und unsere Gesellschaft sein kann, wenn wir sie gemeinsam gestalten. Deshalb hat sich unser Bundesland bereits vor rund 15 Jahren mit der Integrationsoffensive, die gemeinsam von allen Fraktionen des Landtags verabschiedet wurde, zu einer aktiven und alle Politikfelder umfassenden Integrationspolitik bekannt. Schon vor zehn Jahren hat die damalige nordrhein-westfälische Landesregierung aus CDU und FDP einzelne Maßnahmen in einen ‚Aktionsplan Integration‘ zusammengefasst. 2012 ist dieser gemeinsame Weg mit dem bundesweit ersten Integrationsgesetz der
SPD/Grünen-Landesregierung konsequent fortgesetzt worden. Das zeigt: Über die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg herrscht dem Grunde nach Einigkeit und der politische Wille  zu einer umfassenden Integration von Menschen, die zu uns kommen und dauerhaft in NRW leben.
Die Aufgabe der Integration stellt sich in NRW deswegen nicht dem Grunde nach neu. Jedoch sind der Umfang und die zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen deutlich größer als in der Vergangenheit. Zum einen müssen die faktischen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe in Form von ausreichenden Kapazitäten in Kitas, Schulen oder auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt geschaffen werden, um für alle Menschen in unserem Bundesland Wohnraum, gute Bildung und Arbeit zu gewährleisten. Und zum anderen muss eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und der beiderseitigen Akzeptanz unserer Grundwerte geschaffen werden, die ein Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Die Mehrheit der hier lebenden Menschen empfindet die Zuwanderung als Bereicherung für unser Bundesland. Das sind gute Voraussetzungen, um mit einer erneuten Integrationsoffensive das Zusammenleben vieler Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserem Bundesland mutig zu gestalten und dabei auf diejenigen, die Sorgen haben, zuzugehen, sie mitzunehmen und von den Chancen der Zuwanderung zu überzeugen.

II. Der Landtag beschließt:

Der Landtag unterstützt die Landesregierung NRW und die Zivilgesellschaft bei den angelaufenen Maßnahmen einer besseren Integration von Zuwanderern. Er fordert die Landesregierung auf, einen umfassenden Integrationsplan zu erarbeiten.
Mit den im Folgenden aufgeführten Eckpunktekonzept für diesen Integrationsplan NRW setzt der Landtag NRW den Rahmen für die in den nächsten Monaten und Jahren notwendigen Maßnahmen:

Integration braucht ein klares Leitbild.

Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland. Aus dieser Erfahrung wissen wir, dass erfolgreiche Integrationspolitik eine klare Orientierung und ein klares Leitbild benötigt. Grundlegendes Ziel unserer Integrationspolitik ist ein friedliches Zusammenleben aller Menschen unseres Landes in einer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Erfolgreiche Integration bedarf einer gegenseitigen und verbindlichen Akzeptanz unserer Grundwerte, die sich aus den Menschen- und Bürgerrechten unseres Grundgesetzes ableiten: Wir leben in einer vielfältigen und pluralen Gesellschaft, die auf gemeinsamen Werten und Normen fußt. Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Religion ist von höchstem Wert für uns. Die Würde des Menschen, Respekt und Toleranz, Gleichstellung und Religionsfreiheit sowie Presse- und Meinungsfreiheit sind für uns nicht verhandelbar. Die Vermittlung dieser Werte und unserer Gesetze ist beim Thema Integration von besonderer Bedeutung. Wir schützen und bekräftigen unsere tolerante Gesellschaft – Respekt und Toleranz gegenüber Anders- und Nichtgläubigen, Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Akzeptanz von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität gehören in unserem Rechtsstaat unverzichtbar dazu. Für Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und menschenfeindliche Gewalt gibt es in unserer Mitte keinen Platz.
Integration ist ein Prozess, der auf Gegenseitigkeit beruht. Wir setzen nicht nur auf die Integrationsbereitschaft der Zugewanderten und ihren Willen, gemeinsam mit uns in einer Gesellschaft zu leben. Wir fordern diese Bereitschaft auch ein. Die Akzeptanz unserer Grundwerte durch alle ist die zwingende Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Wir setzen ebenso auf die Integrationsbereitschaft der hier schon lebenden Menschen. Emanzipation und nicht Assimilation in kultureller und religiöser Hinsicht ist unser Leitbild. Toleranz und Respekt müssen auf Gegenseitigkeit beruhen. Das Engagement tausender ehrenamtlicher Flüchtlingshelferinnen und -helfer ist ein Beleg dafür, dass die Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden in unserem Bundesland enorm ist. Wir können den sozialen Zusammenhalt in unserem Land sichern, wenn wir bei allen Entscheidungen darauf achten, dass Bevölkerungsgruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sei es am Arbeits- oder Wohnungsmarkt oder im Bildungsbereich.
Dabei muss unmissverständlich klar sein, dass unsere Verfassungsnormen für alle hier lebenden Menschen uneingeschränkt gelten. In den schrecklichen Ereignissen der Silvesternacht in Köln und auch an anderen Orten unseres Landes hat sich kriminelles Handeln, zusammen mit sexualisierte Gewalt in einer Weise gezeigt, die als Verstoß gegen Grundwerte unserer Verfassung uneingeschränkt nicht tolerierbar ist. Es ist unerlässlich,  diese Grundwerte als das Fundament und Richtschnur unseres Zusammenlebens für alle Menschen in unserem Land nicht nur zu betonen, sondern auch mit Mitteln des Rechtsstaats durchzusetzen.
Die Integration von mehreren hunderttausend Menschen in unsere Gesellschaft ist eine enorme Herausforderung, der wir uns stellen müssen und wollen. Nur mit der notwendigen Klarheit zur Benennung von Konflikten und Problemen auf der einen Seite und der Offenheit zur wechselseitigen Auseinandersetzung und dem Mut zu einer politischen Kraftanstrengung auf der anderen Seite wird es uns gelingen, die zu uns gekommenen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache und Religion in unsere Gesellschaft zu integrieren. Mit unserem Integrationsplan machen wir uns auf den Weg.

Handlungsfelder einer gelingenden Integration

1. Ankommen in NRW. Mehr als Sprache.

Unser Ziel ist die umfassende gesellschaftliche Teilhabe aller zu uns kommenden Menschen. Dabei bildet unser Grundgesetz die klare und notwendige Basis für das Zusammenleben. Deshalb müssen wir einerseits die faktischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in Form von Angeboten zum Erlernen von Sprache und Kompetenzen zur Bewältigung des Alltags schaffen. Und andererseits bedürfen diese Angebote einer klaren Orientierung für die Vermittlung und Akzeptanz unserer Grundwerte. Bei allen Angeboten und Maßnahmen müssen wir zudem insbesondere Rücksicht auf Zielgruppen mit besonderen Bedürfnisse nehmen, damit wir ein Integrationsangebot für tatsächlich alle Menschen schaffen.
Wir setzen:

  • auf eine Einrichtung und Finanzierung der Asylverfahrens- und Rückkehrberatung in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Die Beratung bereits in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ermöglicht es den Asylsuchenden, die Erfolgsaussichten ihres Antrags auf Asyl zutreffend einzuschätzen und entsprechende Entscheidungen zu treffen in Bezug auf Bleibeperspektiven, Familiennachzug oder Rückkehr. Das Wissen um die eigene Situation ist die Grundlage einer humanen Asylpolitik.
  • darauf, dass alle Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive an einem Integrationskurs teilnehmen können, in dem neben dem Erwerb von Sprachkenntnissen die Grundwerte unseres Grundgesetzes – insbesondere auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die sexuelle Selbstbestimmung – vermittelt werden. Wir wissen, dass die allermeisten Flüchtlinge an diesen Kursen teilnehmen wollen. Deshalb müssen auch ausreichend Plätze vorhanden sein. Kinderbetreuung bzw. der Schulbesuch der Kinder muss gewährleistet sein, damit für beide Elternteile die Teilnahme möglich ist.
  • auf eine Erhöhung der Stundenzahl des Orientierungskurses von jetzt 60 auf 100 Stunden mit einem deutlicheren Schwerpunkt auf die Einführung in unser Rechte- und Wertesystem.
  • auf Verbesserungen im Einbürgerungsrecht, mit dem auch Integrationsleistungen stärker honoriert werden können. Allen auf Dauer in Deutschland lebenden Menschen soll die Teilhabe an der Gesellschaft und an Entscheidungen ermöglicht werden.
Fit für den Verbraucheralltag

Es ist zu vermuten, dass Flüchtlinge nur wenige Kenntnisse darüber haben, welche Rechte sie als Verbraucher und Verbraucherinnen haben. Es besteht die Gefahr, dass unseriöse Anbieter dies ausnutzen und unvorteilhafte Geschäfte mit ihnen machen. Bereits heute erleben die mit Mitteln des Landes geförderten Verbraucherzentralen, dass in Flüchtlingsheimen z. B. Mobilfunkverträge und Versicherungspakete mit viel zu langen Laufzeiten, unangemessenen Kosten oder unpassenden Konditionen verkauft werden. Flüchtlinge und deren Helferinnen und Helfer brauchen deshalb verständliche Informationen und Beratung für den Verbraucheralltag. Die Verbraucherzentrale NRW und ihre Beratungsstellen vor Ort bieten bereits jetzt wichtige Unterstützung an.
Wir setzen

  • auf die Entwicklung und Erstellung eines „Basispakets“ an Verbraucherinformationen in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW, den Kommunen und weiteren Beratungsorganisationen, das Flüchtlingen hilft, bei Vertragsabschlüssen (u. a. Handy, Haustürgeschäfte oder Krediten) diese Risiken erkennen zu können. Dabei ist es wichtig, Multiplikatoren, wie den Helferinnen und Helfern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch Zugänge zu einer Rechtsschutzberatung müssen unter diesem Gesichtspunkt für geflüchtete Menschen sichergestellt werden.
  • auf das Bildungskonzept Bildung für Nachhaltige Entwicklung. Es berücksichtigt auch die Herausforderungen und Bedürfnisse von Geflüchteten. Es vermittelt unter anderem Kompetenzen im Bereich der Umwelt- und Verbraucherbildung und regt die Reflexion über individuelle und interkulturelle Leitbilder an.
Gesundheit ist die Basis für Integration

Gesundheitliches Wohlbefinden ist eine wesentliche Voraussetzung für das Beschreiten des weiteren Integrationsweges in die Gesellschaft. Es steht außer Frage, dass für gesunde Menschen die Herausforderungen der Integration in die Gesellschaft leichter zu bewälitgen sind. Viele Flüchtlinge kommen jedoch vom Krieg verletzt, durch gewalttätige Konflikte gezeichnet und vom lebensgefährlichen Fluchtweg traumatisiert bei uns an. Sie benötigen schnell medizinische Erstversorgung.
Wir haben

  • eine verpflichtende Regelung über die medizinische Erstuntersuchung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern geschaffen.
  • den Impfschutz für Flüchtlinge und Asylbewerber verbessert.
  • als erstes Flächenland die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingeführt.
  • für anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge, die längerfristig in Deutschland bleiben, den Zugang zu psychosozialen und therapeutischen Versorgung verbessert.  

Wir setzen:

  • auf den Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen um zu erreichen, dass die elektronische Gesundheitskarte flächendeckend in NRW eingeführt werden kann.
  • darüber hinaus auf die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für einen vereinfachten und diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung.
  • darauf, sich gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren unter anderem des selbstverwalteten Gesundheitswesens gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass sich das Angebot professioneller, qualifizierter und geschulter Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Unterstützung der psychologischen Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge und Asylbewerber verbessert.
Null Toleranz bei Straftaten

Der Landtag hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2016 deutlich gemacht, dass kriminelles Verhalten nicht geduldet wird – egal von wem. Deshalb muss der Rechtsstaat dies mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern und ahnden. Mit polizeilicher Aufklärungsarbeit, der konsequenten Anwendung des Strafrechts und auch über das Mittel eines beschleunigten Abschiebungsverfahrens muss dafür gesorgt werden, dass der Rechtsstaat für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger sorgt.
Wir haben

  • mit dem 15-Punkte-Plan aus dem Januar 2016 ein wirksames Maßnahmen- Bündel zur Stärkung der inneren Sicherheit vorgelegt und mit dem 1. Nachtrag 2016 mit den entsprechenden Finanzmitteln unterlegt.

Wir setzen

  • auf ein Programm für mehr innere Sicherheit und bessere Integration im Bereich der Justiz. Mit diesem Konzept wird dafür Sorge getragen, dass spezielle Tätergruppen schnell, rechtsstaatlich und konsequent unsere Werte- und Rechtsordnung vor Augen geführt bekommen.
  • auf eine Verstärkung im Bereich der Prävention und hier insbesondere die Prävention bei den jugendlichen Flüchtlingen, indem ein Programm „Rechtskundeunterricht für jugendliche Zugewanderte“ aufgelegt wird. Darüber hinaus sollen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte behilflich sein bei ehrenamtlichen Integrationskursen.
  • auf eine Stärkung der Präventionsarbeit des Bundes für mehr Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Deshalb müssen das Präventionsprogramm „Demokratie leben!“ verstärkt, die finanziellen Mittel verdoppelt und ein Bundesgesetz zur Demokratieförderung in allen Bildungsbereichen, in der außerschulischen Bildung sowie der Erwachsenenbildung geschaffen werden.
  • auf eine verstärkte Einbindung von Migrantenselbstorganisationen bei der Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive. 
Schutz und Unterstützung für Frauen und Geflüchtete mit LSBTTI-Hintergrund

Etwa ein Drittel der Flüchtlinge, die zu uns nach Deutschland kommen, sind Frauen und Mädchen. Viele von ihnen, vor allem von den alleinreisenden Frauen und Mädchen, haben auf ihrer Flucht und/oder in ihrem Herkunftsland auch sexualisierte Gewalt erlitten oder laufen Gefahr, Opfer von Menschenhandel zu werden. Deshalb müssen die Bedürfnisse von geflüchteten, oft schwer traumatisierten Frauen und Mädchen, hinreichend beachtet werden. Die zentralen Unterbringungseinrichtungen dienen zwar als erste längerfristige Unterkunft, beachten diese spezielle Gruppe aber noch unzureichend. Gleichzeitig müssen sich soziale Einrichtungen auf diese spezielle Gruppe einrichten, ihre Angebote und Aufnahmekapazitäten erweitern. Weiterhin gilt es, insbesondere Frauen und Mädchen je nach ihrer Qualifizierung so schnell wie möglich den Zugang zum Bildungs- und Arbeitsmarktsystem zu ermöglichen.
Auch die Gruppe Geflüchteter mit LSBTTI-Hintergrund ist besonders schutzbedürftig. Viele Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle sind gerade aufgrund ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität vor Verfolgung und Diskriminierung geflohen. Wir wollen sicherstellen, dass ihnen hier keine weiteren Diskriminierungserlebnisse widerfahren. Dazu ist es nötig, dass LSBTI* als besonders schutzbedürftige Personengruppe bei der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie ausdrücklich erwähnt werden. Das Merkmal LSBTTI muss daher in Gewaltschutzkonzepten, aber auch bei der allgemeinen Integration, immer mitgedacht werden.
Wir haben

  • mit der zusätzlichen Förderung von qualifizierten Trägern niedrigschwellige Angeboten für traumatisierte Flüchtlingsfrauen geschaffen und Haupt- und Ehrenamtliche fortgebildet.
  • Mittel für die Beratung und die Begleitung von LSBTTI-Geflüchteten bereitgestellt.

Wir setzen

  • auf die Einrichtung von Rückzugs- und Schutzräumen sowie getrennten Sanitärräumen in den Unterbringungseinrichtungen zum Schutz der Frauen und Mädchen.
  • auf ein Konzept zur Erweiterung der Angebote und Aufnahmekapazitäten gemeinsam mit den sozialen Einrichtungen.
  • auf eine geschlechtergerechte und kultursensible Unterbringung von Frauen und Mädchen sowie die Unterstützung der Beratungsstellen und Frauenhäuser.
  • auf die Unterstützung der LSBTTI-Selbstorganisation bei der Begleitung und Beratung sowohl LSBTTI-Geflüchteter, als auch Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe.
Traumatisierte und Flüchtlinge mit Beeinträchtigung angemessen versorgen

Die Zunahme der Flüchtlingszahlen führt auch zu einem Anstieg von besonders schutzbedürftigen Menschen mit Behinderungen, die unser Land erreichen. Viele unter diesen Menschen sind schwerverletzt durch Krieg, geprägt durch den Alptraum der Fluchterfahrung oder litten schon in ihren Herkunftsländern unter Einschränkungen durch eine Behinderung. Auch wenn hierzu derzeit keine validen Zahlen vorliegen und das Thema ‚Flüchtlinge mit Behinderungen‘ noch wenig bekannt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Menschen mit chronischen Erkrankungen und der Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen absehbar steigen wird.
Wir setzen

  • auf eine Vorschrift zum Einsatz von professionellen, qualifizierten und geschulten Übersetzern zur psychologischen Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge und Asylbewerber, die die jeweilige Sprache und Dialekt der zu behandelnden Flüchtlinge möglichst gut beherrschen.
  • darauf, dass aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Themas, gemeinsam mit dem Bund die relevanten gesellschaftlichen Institutionen und Hilfs- und Beratungsangebote für die besondere Situation von Flüchtlingen mit Behinderungen sensibilisiert und auf die anstehenden Herausforderungen zur gesellschaftlichen Integration dieser Menschen aufmerksam gemacht werden.
  • auf eine finanzielle und organisatorisch angemessene Ausstattung der Kommunen durch den Bund in Hinblick auf die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, um die gesundheitliche Versorgung und Betreuung der Menschen mit Behinderungen dauerhaft sicherzustellen können.
2. Handlungsfeld „Kein Kind zurücklassen“.
Wir machen aus der Präventionskette auch eine Integrationskette.

Rund 30 Prozent der zu uns kommenden Flüchtlinge sind maximal 18 Jahre alt, ein weiteres Viertel ist nicht älter als 25. Damit wird deutlich, dass der Integration von Kindern und Jugendlichen allein schon quantitativ eine enorm hohe Bedeutung zukommt. Auch unsere bisherigen Erfahrungen in der Zuwanderungspolitik zeigen, dass der Grundstein für eine erfolgreiche Integration nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für deren Familien, ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem sowie eine anspruchsvolle Kinder- und Jugendpolitik sind.

Frühe Hilfen. Integration von Anfang an.

Erfolgreiche Integration beginnt so früh wie möglich. Bei jungen Kindern sind die Kindertagesstätten das erste und entscheidende Glied der Bildungskette. Hier können Sprache, Kulturtechniken und wichtige Vorläuferfähigkeiten zur schulischen, beruflichen und akademischen Bildung systematisch vermittelt werden.
Wir haben

  • mit dem im Dezember 2015 interfraktionell verabschiedeten fünften Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gemacht.
  • 20 Millionen Euro in 2016 für die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien bereitgestellt. Daraus fördert Nordrhein-Westfalen vorrangig sogenannte „Brückenprojekte“, also niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kinder und ihre Eltern an institutionalisierte Formen der Kindertagesbetreuung heranführen und in denen die Kinder bereits während dieser Zeit gezielt und nach ihren spezifischen Bedürfnissen gefördert werden.
  • uns für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der frühkindlichen Bildung mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, umgehend gemeinsam Eckpunkte für ein neues Finanzierungssystem, das bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 umgesetzt werden soll, zu erarbeiten. Bis dahin werden als Überbrückung 431 Millionen frei gewordene Mittel aus dem Betreuungsgeld des Bundes zur Verfügung gestellt. Davon dienen 331 Millionen einer Aufstockung der Personal- und Sachkosten der Kitas. Und 100 Millionen fließen in den Ausbau der Ü3-Betreuung; für den Ausbau der U3-Betreuung stehen zudem weiterhin über 80 Millionen Euro zur Verfügung.
  • mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, gemeinsam die gesetzlich vorgesehene jährliche Steigerung der KiBiz-Kindpauschalaen von 1,5 Prozent auf 3 Prozent zu erhöhen.

Wir setzen

  • auf eine ‚Integrationsoffensive Kita‘ des Bundes, mit der bundesweit mindestens 80.000 zusätzliche Kita-Plätze sowie 20.000 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher geschaffen werden müssen.
  • darauf, dass mit einer Verdopplung der Mittel des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ und einer Ergänzung des Programms um spezifische Maßnahmen zur Integration von Kindern mit Fluchterfahrung auch hier dem gestiegenen Bedarf entsprochen werden kann.   
Gemeinsam lernen. Integration in der Schule.

Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund leistet einen enormen Beitrag zur schulischen und folglich gesellschaftlichen Integration. Für alle Kinder und Jugendliche muss deshalb rechtzeitig eine adäquate schulische Förderung sichergestellt sein. Wir fangen dabei in NRW nicht bei null an. Lehrerinnen und Lehrern stehen seit über 40 Jahren umfängliche Erfahrung und Materialien für die Förderung von jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zur Verfügung. Außerdem profitieren wir heute von der bewussten Entscheidung, weiterhin eine hohe Zahl von Lehrkräften ausgebildet und nicht – wie in vielen anderen Bundesländern geschehen – die Studienplätze für das Lehramt und die Stellen für  das Referendariat reduziert zu haben, weil als Folge des demografischen Wandels von sinkenden Schülerzahlen ausgegangen wurde.
Wir haben

  • mehr als 5.700 Stellen, die allen Kindern in den Schulen NRWs zugutekommen, zusätzlich geschaffen und unbürokratisch besetzt.
  • gut 1.300 Willkommensklassen zusätzlich eingerichtet.
  • in den Offenen Ganztagsschulen insgesamt 17.500 Plätze für Flüchtlingskinder zur Verfügung gestellt sowie die jährliche Dynamisierung der Fördersätze von 1,5 Prozent auf 3 Prozent erhöht.

Wir setzen

  • auf  Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Lehrkräfte besser auf heterogene Lerngruppen vorzubereiten und sie zu unterstützen. Schrittweise müssen zudem weitere Lehrerinnen und Lehrer für die durchgängige Sprachbildung und die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung qualifiziert werden.
  • auf die schrittweise Ausweitung des Fortbildungsangebots „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ), das auch Inhalte über Einstellungen oder Haltungen enthält. Dazu sollte auch die an nordrhein-westfälischen Hochschulen vorhandene Expertise in den Bereichen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) oder „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) weiter gestärkt und ausgebaut werden.
  • darauf, Bildungsangebote zu schaffen für alle Menschen, die lernen wollen und dabei ungeachtet des Alters und der daran gebundenen formalen Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr, Maßnahmen zu bündeln bzw. zu entwickeln, um Menschen einen Abschluss und einen Weg ins Berufsleben zu ermöglichen.
  • darauf, den Schulen ein Beratungs- und Unterstützungsangebot bereitzustellen, um Kindern und Jugendlichen individuell in die für sie richtige Bildungsform zu führen. Dies kann durch eine enge Zusammenarbeit mit Schulaufsicht, Kompetenzteams und den Kommunalen Integrationszentren erfolgen, die auf einen großen Erfahrungsschatz und praktisches Wissen zurückgreifen können.
  • darauf, gemeinsam mit den Kommunen eine Lösung für die Schaffung weiterer Lernräume zu finden.
  • auf ein neues Ganztagsschulprogramm des Bundes, mit dem der Ausbau der Ganztagsangebote für die Integration von Schulkindern gefördert und die Länder darin unterstützt werden, neben von der Kultusministerkonferenz kalkulierten 25.000 zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrern auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen einzustellen. Dabei soll das in NRW bewährte Trägermodell ausgebaut werden.
Bildungschancen ungeachtet des Alters

Eine ebenso große Herausforderung für das Bildungssystem sind die zu uns kommenden Flüchtlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Schätzungen zufolge sind davon 81 Prozent wiederum unter 35 Jahre alt. Es wird notwendig sein, das Angebot der Bildung und Weiterbildung für junge Erwachsene weiter auszubauen. Dabei darf nicht allein der Fokus auf Sprachbildung gerichtet sein, sondern es müssen unbedingt auch Grundbildung, Alphabetisierung und Kulturbildung bedacht werden. Ziel muss es sein, Bleibeperspektiven zu eröffnen und eine schnelle Anbindung an unseren Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sicherzustellen.
Wir haben

  • mit den flächendeckenden Kommunalen Integrationszentren eine Struktur geschaffen, deren Ziel es ist, dass Bezirksregierungen, Schulämter und kommunale Integrationszentren gemeinsam dafür sorgen, dass Flüchtlingskinder zeitnah und flexibel einen Schulplatz bekommen. Gleichzeitig können auch die Verbindungen und Netzwerke der Integrationsräte in den Stadträten in den Kommunen bei der Integrationsarbeit behilflich sein und als wertvolle Multiplikatoren dienen, um auf Angebote der Weiterbildung vor Ort hinzuweisen und zu informieren.
  • seit 2015 für Angebote zur Deutschförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 2,5 Millionen Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung gestellt.

Wir setzen

  • auf geeignete Rahmenbedingungen für junge Erwachsene, um ihnen einen Schulabschluss, einen Einstieg in das duale Ausbildungssystem oder das Studium an einer Hochschule zu ermöglichen. Dabei können auf die guten Strukturen der Berufskollegs, Weiterbildungskollegs, Volkshochschulen und anderen Weiterbildungseinrichtungen zurückgegriffen werden.
  • auf das Festhalten am System der externen Feststellungsprüfung zur Vorbereitung auf ein Studium. Hierbei können auch die Weiterbildungskollegs eine wichtige Rolle spielen.
Ausbildung – der Einstieg in Arbeit

Trotz der bereits erreichten Erleichterungen herrschen immer noch Barrieren in Bezug auf Ausbildung, die es jungen Menschen schwer machen, überhaupt eine Aussicht auf Arbeit zu haben. Zum einen liegt es an ihrem festgesetzten Status (Duldung, Gestattung), der erhebliche Voraufenthaltszeiten bis zum Zugang zu berufsvorbereitenden Förderinstrumenten mit sich bringt. Zum anderen werden zum Teil Zertifikate, die sie in ihrem Heimatland erworben haben, in Deutschland nicht anerkannt und sie müssen diese wiederholen. Deutschland braucht langfristig junge, gut ausgebildete Menschen. Deshalb müssen Flüchtlinge – neben der Chance, die deutsche Sprache schnell zu lernen – ihrem Qualifikationsniveau entsprechende Einstiegsmöglichkeiten in den deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Dazu müssen Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg besser aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung können neben dem Sprachtraining an die Berufsausbildung herangeführt werden. Orientierung in der Vielzahl der Ausbildungsberufe kann insbesondere über bis zu drei monatige Betriebspraktika oder über die Einstiegsqualifizierung erlangt werden.
Wir setzen

  • auf angepasste Einstiegsprogramme für junge Flüchtlinge in die berufliche Ausbildung (Harmonisierung der Voraufenthaltszeiten beim Zugang zur assistierten Ausbildung, Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen für Gestattete mit guter Bleibeperspektive und Geduldete).
  • auf ein Aufenthaltsrecht für junge Flüchtlinge für die Dauer der Ausbildung und für zwei Jahre Beschäftigungszeit nach der Ausbildung.
  • darauf, für Jugendliche und junge Erwachsene (egal ob begleitet oder unbegleitet) flächendeckend zukunftsweisende Projekte zu starten, bei denen verschiedene Akteure in der Kommune zusammenarbeiten, um Sprachförderung, berufliche Ausbildung sowie staatsbürgerliche und kulturelle Inhalte integriert anzubieten. Dies betrifft die große Gruppe derjenigen, die noch keinen anerkennungsfähigen Abschluss nach deutschem Recht haben. Hierfür liegen bereits gute Erfahrungen vor, die zum Teil aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans (ko-)finanziert werden.
  • darauf, dass Akteure wie die BA oder die Kammern in die Lage versetzt werden, pragmatisch vorzugehen und ausgetretene Pfade zu verlassen, um individuell passende Angebote zu entwickeln.
Das Potenzial unserer Hochschulen nutzen

Viele der Menschen, die zu uns flüchten, verfügen über eine Hochschulausbildung oder streben diese an. Hochschulen können damit zu einem der zentralen Orte der Integration und Perspektiventwicklung für Flüchtlinge in unserem Land werden. Dafür verfügen sie über gute Voraussetzungen. Die Internationalisierung der Hochschulen hat zu umfangreichen Erfahrungen mit zugewanderten Studierenden geführt, die nun genutzt werden können. Zudem bestehen bereits an Hochschulen unter den Beschäftigten und Studierenden haupt- und ehrenamtliche Strukturen für die Unterstützung und Integration von Flüchtlingen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil gerade junge Flüchtlinge dringend Kontakt zu Altersgleichen suchen. Ohne eine gemeinsame Strategie wird es aber nicht gelingen, die vor Ort existierenden zahlreichen Aktivitäten zu einem Gesamtkonzept zu bündeln. Die bisher vereinbarten Maßnahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung betrachten wir dabei nur als einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen.
Wir haben

  • um das ehrenamtliche Engagement für die Flüchtlingshilfe an den Hochschulen zu unterstützen und wertzuschätzen, bereits Mittel im Haushalt 2016 eingestellt, die die Möglichkeit zu bieten, dass sich studentische Initiativen um eine Unterstützung ihres Engagements durch das Land bewerben können.

Wir setzen

  • auf eine professionell gestaltete Studieneingangsphase, mit der ein erfolgreicher Start in das Studium ermöglicht werden kann. In einer ersten Stellungnahme des BMBF wurde die Finanzierung von zusätzlichen Studienkollegplätzen avisiert. Wir benötigen zwingend die Aufstockung von Mitteln, um die Studierfähigkeit geeigneter Flüchtlinge zu sichern und Studienabbruch zu vermeiden. Zudem wollen wir einen Erfahrungsaustausch und Controlling der durchgeführten Maßnahmen, um zu einem möglichst effizienten Einsatz von sachlichen und personellen Ressourcen zu kommen.
  • darauf, dass vor allem folgende Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums aufgehoben werden: die Beschränkungen bei studienvorbereitenden Deutschkursen; die bei der Aufnahme einer im Übrigen BAföG-förderungsfähigen Ausbildung bestehende Gefahr eines Leistungsausschlusses aufgrund des fortdauernden Asylverfahrens – auch im Hinblick auf die Krankenverssicherung (-spflicht) von Studierenden; faktische Beschränkungen der Studienaufnahme in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland; sowie die nach einem 15-monatigen Aufenthalt aufgrund gesetzlicher Regelung bestehende Förderungslücke bei Gestatteten und Geduldeten.
  • darauf, dass durch den Bund weitere Mittel zum Ausbau und Erhalt von Studienplatzkapazitäten bereitgestellt werden. Spätestens ab dem Wintersemester 2017/2018 werden sich erheblich mehr Flüchtlinge an einer deutschen Hochschule für ein Studium bewerben. Dafür müssen vor allem in den stark nachgefragten Studienfächern weitere Kapazitäten geschaffen werden. Das ist den Ländern nur mit Unterstützung des Bundes möglich.
  • darauf, dem studentischen Wohnungsbau auf den angespannten Wohnungsmärkten der Universitätsstädte mehr Bedeutung zukommen zu lassen. Schon heute ist es für Studierende aus einkommensschwachen Familien schwierig, an einigen Standorten Wohnraum zu akzeptablen Bedingungen zu finden. Ohne Berücksichtigung der aktuellen Zuwanderungsdimension sieht das Deutsche Studentenwerk einen aktuellen Bedarf für die Schaffung von rd. 25.000 zusätzlichen Plätzen und fordert zudem Fördermaßnahmen für die Erhaltung (Sanierung) von preisgünstigem Wohnraum für Studierende. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, ein entsprechendes Programm aufzulegen.
  • darauf, an den Hochschulen Ansprechpartnerinnen und –partner für die Integration von Flüchtlingen zu schaffen. Diese haben die Aufgabe, ein hochschulstandortspezifisches Gesamtkonzept zu entwickeln, wo und wie sich die Hochschule bei der Integration von Flüchtlingen konkret engagieren kann. Sie sollen zur Koordinierung und Vernetzung der Aktivitäten am Standort der jeweiligen Universität dienen wie Deutschkurse, juristische Begleitung, Potenzialberatung und Willkommenslotsen, Mentoren-Programme, Teilnahme am Hochschulsport. Die Hochschulen müssen hierbei durch Förderprogramme unterstützt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für studentisches Engagement. Zudem muss dieses Engagement, da wo es einen sachlichen Bezug gibt, auch als Praxismodul anerkannt werden.
  • darauf, dass der Bund Flüchtlinge, die nicht mehr unter die Schulpflicht fallen und ein Studium aufnehmen möchten, stärker auf ein Studium vorbereitet.
3. Handlungsfeld Passgenaue Qualifizierung und Gute Arbeit.

Für die langfristige Integration von Geflüchteten ist der Zugang zum Arbeitsmarkt ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Asylsuchenden muss deshalb ein frühzeitiger Arbeitsmarktzugang ermöglicht werden. Dies ist notwendig, damit Asylsuchende ihr Leben eigenständig führen und eine Perspektive entwickeln können. Zudem kann die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt auf lange Sicht nicht nur den Fachkräftemangel in unserem Land lindern, sondern führt kurz- und langfristig auch zu einer positiven wirtschaftlichen Dynamik. Das DIW hat im Dezember 2015 festgestellt, dass die öffentlichen Ausgaben von sechs Mrd. in 2015 und 15 bis 17 Mrd. in 2016 und 2017, die durch die Flüchtlinge ausgelöst werden, in Deutschland wie ein Konjunkturimpuls wirken. So steigt etwa der private Konsum durch die Ausgaben der Flüchtlinge und ihre Versorgung. Öffentliche Investitionen in Wohnungen und die Einstellungen von Lehrern werden sich zudem nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig für die gesamte Wirtschaft auszahlen. Außerdem erwarten in NRW nach einer aktuellen Umfrage im Rahmen des Mittelstandsbarometers von Ernst & Young 57 Prozent der Betriebe, dass der Zuzug von Flüchtlingen den Fachkräftemangel mildern könne. Das DIW rechnet durch die Zuwanderung – selbst  unter vorsichtigen Annahmen, dass es z. B. gelingt, nur einen Teil der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren – mit einem langfristig höheren Pro-Kopf-Einkommen der bereits heute hier lebenden Menschen. Damit dies gelingt, sind jedoch viele Investitionen von Staat und Wirtschaft erforderlich, vor allem in Bildung und Ausbildung, aber auch in die Infrastruktur. Dafür bedarf es eines handlungsfähigen Staates auf allen Ebenen. Lohndumping – z. B. durch Aussetzung des Mindestlohns – und Steuerflucht spalten und unterlaufen die wirtschaftliche Stabilität in NRW.
Wir haben

  • uns erfolgreich beim Bund dafür eingesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten beim Zugang zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für Gestattete und Geduldete, Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Stärkung der Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive.
  • im Rahmen von ESF-geförderten Modellprojekten in NRW verschiedene Maßnahmen zum Erwerb von berufsbezogenen Qualifikationen in Verknüpfung mit Spracherwerb erprobt. Das Programm „Early Intervention“ der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde in NRW bis zum 1. August 2015 auf alle Agenturbezirke ausgeweitet. Dieses NRW-Modellprojekt wurde nun in das Regelgeschäft der Arbeitsagenturen und in die Integration Points überführt. Die Landesregierung hat das Programm „Early Intervention NRW+“ mit aus ESF-Mitteln geförderten Basissprachkursen für Flüchtlinge flankiert. Diese Basissprachkurse werden bedarfsbezogen weitergeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist dabei, den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote wie BAMF-Sprachkurse oder die Förderinstrumente des SGB II und SGB III zu erreichen.
  • den Ausbau der Integration Points vorangetrieben, die seit Anfang des Jahres flächendeckend in allen Agenturbezirken ihre Arbeit aufgenommen haben. Sie sind als einheitliche Anlaufstelle von Arbeitsagentur, Jobcenter und Kommune mit Lotsenfunktion konzipiert und dienen den Flüchtlingen zur Beratung und Vermittlung.  Die Ausländerbehörden gehören zu den Kerninstitutionen der Integration Points, ebenfalls wichtig ist die Mitarbeit von Jugendämtern und Sozialämtern. Flüchtlinge mit Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss können aufgrund ihrer Qualifikationen am schnellsten in Arbeit integriert werden. Ziel ist es, Informationen über deren Ausbildung so früh wie möglich zu erfassen und bei guter Bleibeperspektive zeirtnah zu beraten. So erhalten Agenturen für Arbeit und Jobcenter die Möglichkeit, frühzeitig den Kontakt zu den zuständigen Stellen der Qualifikationsanerkennung herzustellen. Damit kann parallel zum Sprachkurs eine Anpassungsqualifizierung oder direkt die Arbeitsvermittlung beginnen und Flüchtlinge können qualifikationsadäquat integriert werden.
  • eine „Fachberatung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ eingeführt. Die ESF-geförderte Fachberatung ist kostenlos und kann bis zu neun Stunden umfassen. In vielen Fällen verfügen die Flüchtlinge jedoch nicht (mehr) über die erforderlichen Qualifikationsnachweise oder verfügen nur in Teilen über Qualifikationen, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt nutzbar sind.

Wir setzen

  • auf die Etablierung von Verfahren der Kompetenzfeststellung und von Qualifikationsanalysen beispielsweise durch Arbeitsproben.
  • auf die Etablierung von Angeboten für den Erwerb von Zusatzqualifikationen.
  • auf eine deutliche Ausweitung des Sozialen Arbeitsmarktes, der einer Verschlechterung der sozio-ökonomischen Lage von Bevölkerungsschichten und Kommunen entgegenwirken muss.
  • auf eine Stärkung der Initiativen gegen Langzeitarbeitslosigkeit, bei der insbesondere auch ein einfacher Zugang zum Arbeitsmarkt über die Schaffung von 100.000 Arbeitsangelegenheiten für Flüchtlinge gewährleistet sein muss.
  • auf die Konzeption und Vereinbarung von Angeboten für Flüchtlinge, die im Rahmen der Regelinstrumente des SGB II und des SGB III enthalten sind, sowie die Überprüfung, ob mit den Regelinstrumenten der Arbeitsmarktintegration alle Flüchtlinge erreicht werden können oder ob bestimmte Zielgruppen zusätzlicher Angebote bedürfen. Die entsprechenden Mittel der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind entsprechend steuerfinanziert aufzustocken, um dies nicht zu Lasten der bisherigen Zielgruppen wie beispielsweise Langzeitarbeitslosen gehen zu lassen. Darüber hinaus muss auch das Vermittlungspersonal der BA entsprechend verstärkt werden.
  • auf gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften entwickelte Modellprojekte für modularisierte Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die geeignet sind, auf vorhandenen Teilqualifikationen der Flüchtlinge aufzusetzen und zu einer Arbeitsmarktintegration führen.
  • Darauf, dass zur notwendigen Ausweitung des Angebots die Weiterbildungsträger zusätzliches, qualifiziertes Personal in der Weiterbildung aus den Bundesmitteln befristet sozialversicherungspflichtig anstellen können.
  • auf ein abgestimmtes Handlungskonzept zur Weiterbildung auf vertikaler Ebene zwischen Bund, Land und Kommunen sowie freien Träger. Viele Weiterbildungsprogramme liefen in der jüngeren Vergangenheit unkoordiniert nebeneinander her. Die vom Bund eingesetzten Koordinatorinnen und Koordinatoren sind ein richtiger Schritt, die Kommunikation und Organisation der Gliederungseben besser zu steuern. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sollten einen direkten Zugang bei Absprachen erhalten.
4. Handlungsfeld Zusammenleben im Quartier und in der Gesellschaft

Vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen müssen nicht nur die Unterbringungs- und Wohnkapazitäten erheblich ausgebaut werden. Es bedarf dabei auch eines ganzheitlichen Ansatzes. Unser Ziel ist auch in dieser schwierigen Situation, eine gelingende nachhaltige und inklusive Entwicklung von neuen Wohnquartieren auf den Weg zu bringen. Es gilt, für und mit allen zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern Orte zu schaffen, die ein sicheres Leben bieten können, die Chancen für die persönliche Entwicklung und Integration eröffnen und in denen das Zusammenleben über alle kulturellen Grenzen hinweg normal ist – im Einklang mit und unter Berücksichtigung der Interessen der Nachbarschaft. Dabei haben sowohl der Sport als auch kulturelle Angebote eine erhebliche Bedeutung für das Zusammenleben vor Ort.

Mehr Wohnraum – neue Quartiere

Über den ohnehin gegebenen Bedarf an neuem mietpreisgebundenem Wohnraum für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, werden in kürzester Zeit noch zusätzlich zehntausende neue Wohneinheiten benötigt. Die Landesregierung hat diese große Herausforderung bereits frühzeitig und entschlossen angenommen.
Wir haben:

  • schon im Sommer 2015 ein Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge aufgelegt. Mit dem Förderprogramm sollen dezentrale Wohnquartiere für Asylsuchende geschaffen werden. Damit leistet das Land NRW einen Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden.
  • im Dezember 2015 mit dem Verband der Wohnungswirtschaft eine Plattform zur Leerstandsmobilisierung ins Leben gerufen, um Kommunen leer stehende Wohnungen anzubieten, die über einen bestimmten Mindesstandard verfügen und sofort vermietbar sind.
  • mit der Plattform „Holzbauten für Flüchtlinge“ die effiziente Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften und Realisierung von Bauvorhaben im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Holzbauweise unterstützt. Ziel ist die Beratung öffentlicher Bauentscheider und privater Investorinnen und Investoren bei der Umsetzung entsprechender Holzbauprojekte in Nordrhein-Westfalen, sei es im Bereich temporärer Wohnunterkünfte, kleiner und mittlerer Wohneinheiten, bei der Umnutzung von Bestandsgebäuden oder beim Bau von größeren Wohnquartieren.
  • die gemeinsame Wohnungsbauoffensive für jährlich 120.000 neue Wohnungen in Nordrhein-Westfalen von Landesbauministerium, Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland und Westfalen, Verband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sowie Haus und Grund („Bündnis für Wohnen‘) gestartet. Dabei sollen auch private Anbieter und Investoren sowie die Kirchen mit einbezogen werden. Mit der konzertierten Aktion aller Beteiligten sollen die Kräfte zur Schaffung neuen Wohnraums, aber auch zur Nutzung leerstehender Wohnungen, gebündelt werden. Darüber hinaus soll der Neubau von Wohnungen durch Steuererleichterungen und bauordnungsrechtliche Vereinfachungen – beides durch den Bund – angekurbelt werden.
  • ein Städtebau-Sonderprogramm des Landes für die Kommunen zur Unterstützung der Kommunen bei der Integration der Flüchtlinge im Umfang von 72 Mio. Euro pro Jahr (2016) aufgelegt. Gefördert werden können sowohl investive Maßnahmen wie der Neu-/ Umbau bzw. die Modernisierung von Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Jugendtreffs, Schulen und Sporteinrichtungen. Außerdem können auch investitionsbegleitende Maßnahmen, wie das Quartiersmanagement oder die Organisation des bürgerschaftlichen Engagements, finanziell unterstützt werden.

Wir setzen:

  • darauf, dass Bau- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben, die den Neubau von Wohnungen derzeit erschweren und manchmal sogar verhindern, schnellstmöglich abgebaut werden. Zudem bedarf es der Schaffung von steuerlichen Anreizen, insbesondere, aber nicht nur für den mietpreisgebundenen Wohnungsneubau sowie der effektiven Umsetzung der Bereitstellung von geeigneten Wohnbauflächen zum Verkehrswert für mietpreisgebundenen Wohnraum aus dem Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
  • auf eine weitere Aufstockung der finanziellen Mittel für den sozialen Wohnungsbau um weitere fünf Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren durch den Bund sowie den Ausbau und die Aufstockung des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ zu einem Leitprogramm der sozialen Integration, für das die notwendige Ko-Finanzierung sichergestellt werden muss.
  • auf die konsequente Fortsetzung der entschlossenen und zielorientierten Ansätze zur Förderung der Schaffung von neuem Wohnraum und insbesondere bei den Kommunen und kommunalen Wohnungsunternehmen für die Bereitstellung von geeigneten Wohnbauflächen für den mietpreisgebundenen, familienfreundlichen Geschosswohnungsbau zu werben.
  • auf eine deutliche Ausweitung der Maßnahmen zur Information und Bewerbung der vorhandenen Förderangebote des Landes im Zusammenwirken mit der NRW.Bank und den Partner der Wohnungsbauoffensive.
  • auf die Entwicklung von Integrationsmöglichkeiten von Flüchtlingen und Langzeitarbeitslosen in den Wohnungsbau gemeinsam mit dem Bauhandwerk, der Bauindustrie und den Gewerkschaften.
  • auf die effektive Umsetzung der Bereitstellung von geeigneten Wohnbauflächen zum Verkehrswert für mietpreisgebundenen Wohnraum aus dem Bestand des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes (BLB).
Sport verbindet

Sport ist ein wichtiger Integrationsmotor – gerade im Zusammenleben vor Ort. Sport verbindet Menschen über die Sprache hinaus, fördert Teamgeist und Gemeinschaftssinn. Sport kann einfacher Grenzen überwinden, bei denen sich andere Teile der Gesellschaft schwerer tun. Bewegung, Spiel und Sport können darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Spracherwerb leisten, indem hierbei niedrigschwellige Sprachanlässe geboten werden. Bewegungserfahrungen können zudem positive Erfahrungen von Selbstwirksamkeit schaffen. Das ehrenamtliche Engagement von Sportvereinen und –verbänden und den dahinter stehenden Übungsleiterinnen und Übungsleitern ist daher ein wertvoller und unverzichtbarer Beitrag zur Einbindung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen aber auch Erwachsenen, in die Strukturen der Städte und Gemeinden vor Ort. Der Sport hilft also, Flüchtlinge zu integrieren. Um Flüchtlingen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen, den Zugang zum organisierten Sport zu erleichtern, hat der Landessportbund NRW das Programm „Sport mit Flüchtlingen in NRW“ aufgelegt. Sportvereine, die sich engagieren, erhalten eine Unterstützung des Landessportbundes NRW von bis zu 500 Euro pro Verein und Projekt. Neben zusätzlichen Sportangeboten werden Vereine bei der Durchführung von Spielfesten, Tagen der Offenen Tür oder Sprachförderkursen unterstützt. Außerdem hilft der Sport durch Unterkunftsmöglichkeiten im Vereinsheim, gemeinsames Training mit Flüchtlingskindern oder Sachspenden.
Wir setzen

  • auf eine Erhöhung des Stellenwerts des Sports in den Kommunen, da diese als zentrale Netzwerkstelle und erster Ansprechpartner die Beratungsfunktion übernehmen.
  • darauf, in einem weiteren Schritt über den Landessportbund geflüchtete Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen und entsprechend für dieses Engagement zu qualifizieren. Auf diese Weise profitieren alle Menschen mit Fluchtgeschichte, indem sie gezielt Ansprechpartnerinnen und -partner in Vereinen haben, die ihr Schicksal teilen und schneller Brücken bauen können.
Zugang zu Kultur und Medien sicherstellen

Wir verstehen Kultur- und Medienpolitik als einen wesentlichen Teil unserer Gesellschaftspolitik. Die Integration von Flüchtlingen und die Begleitung des Diskussions- und Veränderungsprozesses stellen eine besondere Aufgabe und Forderung gerade auch für die Kultur- und Medienpolitik und deren Institutionen dar. Wir wissen um die Kraft und die Potenziale von Kunst und Kultur in diesem Prozess. Gemeinsames künstlerisches Tun sowie der Austausch kulturellen Erlebens wirken als wichtige Inklusionskräfte. Sie stabilisieren die Willkommenskultur und helfen bei der Wiedererlangung autonomer Lebensführung am zunächst fremden Ort. Alle Menschen haben das Recht auf kulturelle Teilhabe. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen die Chance haben, ihre kulturellen Kompetenzen einzubringen und zusammen mit anderen weiterzuentwickeln. Es gibt bereits viele Kunst- und Kulturangebote von Land, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, in denen neue Formen des kulturellen Austauschs und der Vielfalt erprobt werden.
Als öffentlich-rechtliche Medienanstalt kommt der WDR bereits jetzt seinem gesellschaftlichen Auftrag in vorbildlicher Weise nach, indem er ausgewogen über Herausforderungen und Chancen der Flüchtlingsbewegung berichtet und ebenso für die Flüchtlinge selbst vielfältige Informationen anbietet. Ein gutes Beispiel ist auch die Kinolandschaft in NRW,  die das Thema Flucht und Migration zu einem Schwerpunkt des diesjährigen NRW-Filmherbstes gemacht hat.
Wir haben

  • damit begonnen, die Freifunk-Bewegung finanziell zu fördern, um Initiativen zu unterstützen, die Flüchtlingen einen möglichst kostenfreien Zugang zum Internet gewährleisten wollen. So haben Flüchtlinge die Möglichkeit, mit ihren Familien in der Heimat kommunizieren zu können.
  • als Landesregierung, wie viele Flüchtlingsinitiativen und Kommunen in NRW auch, das Internet als Plattform genutzt, um Informationen für Flüchtlinge zusammenzustellen sowie Hilfe und Unterstützung zu koordinieren.

Wir setzen

  • auf die besonderen Chancen von Kunst und Kultur für eine auf Vielfalt und gegenseitigem Respekt basierende gesellschaftliche Entwicklung. Kunst- und Kulturorte, die sich für andere kulturelle Erfahrungen und Ideen öffnen, sollen daher besonders unterstützt werden.
  • mit Blick auf die vielen Kinder und Jugendlichen, die zu uns flüchten, darauf, die Programme und Projekte der kulturellen Bildung weiter auszubauen und für die Begegnung mit kultureller Vielfalt weiter zu qualifizieren. Bestehende Programme, die in enger Partnerschaft mit den Kommunen realisiert werden, wie der Kulturrucksack NRW sowie die Angebote der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit in Remscheid (AKB), bieten eine gute Grundlage dafür. Auch Musikschulen, Chöre, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Tanzinitiativen, Film- und Medieninstitute und viele andere Träger von kulturellen Bildungsangeboten sollen für ihre Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen verstärkt gefördert werden.
  • auf einen Ausbau der Breiten- und Laienkultur. Insgesamt soll eine umfassende Nutzung der gesamten kulturellen Infrastruktur für alle Menschen in diesem Land ermöglicht und bürokratische Regularien überprüft und minimiert werden. Durch den Aufbau von Plattformen, interkulturellen Begegnungsorten und inhaltlichen Angeboten soll Kultur dazu beitragen, Teilhabe zu ermöglichen, Debatten zu unserer demokratischen Grundordnung zu führen und gegenseitiges Verständnis herzustellen.
  • darauf, in geeigneter Weise dafür sorgen, die Möglichkeiten der interkulturellen Arbeit in und durch Bibliotheken aufzuzeigen und zu fördern. Darüber hinaus soll auf die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsarbeit hingewiesen werden, die auch für die in der interkulturellen Arbeit engagierten Menschen zur Verfügung stehen. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen – so nicht ohnehin bereits durch das Projekt Bildungspartner geschehen – die Zusammenarbeit mit den örtlichen Bibliotheken suchen, um auf diese Weise die passenden Medien für den Unterricht mit Kindern aus Zuwandererfamilien zu finden. Die Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen mit ihrem offenen Angebot und ihrer hohen Aufenthaltsqualität werden von Flüchtlingen gerne als Treffpunkt genutzt.
  • auch auf das Bemühen um die Zusammenarbeit mit Stiftungen und Partnern außerhalb der Institutionen, um die Herausforderungen zu meistern.
5. Handlungsfeld: Starke Zivilgesellschaft – konsequent gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Die Solidarität mit den bei uns ankommenden Frauen, Männern und Kindern ist so groß wie noch nie und bislang ungebrochen. Die große Zahl an ehrenamtlich Tätigen in den lokalen Initiativen und Gruppen, sowie das Engagement der hauptamtlich Tätigen, zeugen von einer großen Hilfsbereitschaft für die Flüchtlinge, die zu uns kommen. Dieses Engagement verdient größten Respekt und Dank. Dieser gesellschaftliche Zusammenhalt ist Basis für eine gelingende Integration in Nordrhein-Westfalen und dieses Engagement gilt es zu unterstützen.
Trotz dieser Hilfsbereitschaft müssen wir auch rassistisch motivierte Reaktionen auf die gewachsene Zahl von Flüchtlingen feststellen. Die Zunahme rassistischer und rechter Hetze auf den Straßen und im Internet sind ebenso besorgniserregend wie die deutlich gestiegene Anzahl rassistischer und extrem rechter Gewalttaten. Insbesondere Angriffe auf Unterkünfte von Flüchtlingen nehmen zu. In NRW wurden allein an diesen Orten im Jahr 2015 insgesamt 214 politisch rechts motivierte Straftaten verzeichnet, während im Jahr 2014 noch 25 Fälle gezählt wurden. Darüber hinaus organisiert die rechtsextreme Szene auch in NRW eine Vielzahl von flüchtlingsfeindlichen Demonstrationen und anderen Aktionen.
Rassistische Übergriffen und Hetze haben sich seit den Übergriffen in Köln noch verstärkt. Dem treten wir mit den Mitteln des demokratischen Rechtsstaates entgegen.
Rechtsextremismus und Rassismus existieren aber unabhängig davon, ob und wie viele Flüchtlinge zu uns kommen, denn diese Phänomene kommen aus der Mitte der Gesellschaft. Gerade im letzten Jahr haben auch rechtspopulistische Akteure von AfD und Pegida als vermeintlich besorgte Bürgerinnen und Bürger eine massive Verschärfung ihrer ohnehin schon ausgrenzenden und rassistischen Rhetorik zu Tage gebracht. Mit einer Mischung aus flüchtlingsfeindlichen, antimuslimischen und chauvinistischen Haltungen versuchen sie in bürgerlichen Kreisen Fuß zu fassen. Klar ist: Alle, die sich rechtsextremen und rechtspopulistischen Demonstrationen von Pegida und ihren Ablegern anschließen, machen sich mitverantwortlich für rechte Hetze und rassistische Gewalt.
Wir haben

  • mit dem Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales unter dem Titel "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe" eine Unterstützung für ehrenamtliches Engagement, insbesondere im Bereich der Hilfe für minderjährige Flüchtlinge und Familien über die Kommunalen Integrationszentren (KI) mit einem Volumen von 18.000 Euro pro Standort zur Verfügung gestellt.
  • im September 2015 das Soforthilfeprogramm "Zusammenkommen und Verstehen" aufgelegt, das die Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen unterstützt.
  • die Mittel für Hilfen und Beratungen gegen Rechtsextremismus und Rassismus für das Jahr 2016 bereits erhöht: Mit mehr als zwei Millionen Euro zusätzlich zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gegen Rassismus und Rechtsextremismus vor Ort sowie zur Stärkung Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus in NRW wurde der Etat der Landeszentrale für politische Bildung aufgestockt.

Wir setzen

  • uns für zusätzliche zielgruppenspezifische Angebote zur Wertevermittlung und Demokratiestärkung im Rahmen der politischen Bildungsarbeit ein.
  • auf eine Verstärkung unserer Anstrengungen im Kampf gegen rechtsextreme und rassistische Auswüchse. Mit allen Mitteln des Rechtsstaates, aber auch mit einem umfassenden Präventionsansatz. Eine verstärkte, nachhaltige Unterstützung der Engagierten vor Ort, der präventiv-pädagogischen Arbeit und der politischen Bildung gegen Stereotype und rassistische Äußerungen sowie des Auf- und Ausbaus zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen ist ebenso nötig wie eine verstärkte Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassparolen im Internet. Die Umsetzung des integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus muss daher zügig und kraftvoll erfolgen. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus in der Mitte der Gesellschaft liegen und genau dort angegangen werden müssen.
  • uns für eine Verstetigung der durch den Bund geförderten Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus ein, damit Nachhaltigkeit und Wirksamkeit gesichert werden. Insbesondere müssen langfristig arbeitende Strukturen gestärkt werden.
  • uns für eine zügige und transparente Veröffentlichung der Zahlen rechter und rassistischer Straf- und Gewalttaten ein, damit Problemlagen und Trends sichtbar werden. Die Aufklärungsquote rechter Straf- und Gewalttaten muss verbessert werden.

III. Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration – Bund, Länder und Kommunen gemeinsam.

Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist sie ihrem Umfang nach eng verbunden mit der Anzahl der Menschen und dem Tempo der Zuwanderung. Die Notwendigkeit von Integrationsmaßnahmen bleibt nicht beschränkt auf Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, sondern erstreckt sich auch auf diejenigen, die aus anderen Gründen zu uns kommen und auf diejenigen, die sich im Rahmen der EU-Binnenwanderung in Deutschland niederlassen. Um die hier in Eckpunkten beschriebene Strategie und die darauf aufbauenden konkreten Maßnahmen umzusetzen, brauchen wir eine konzertierte Aktion aller drei staatlichen Ebenen. Hierbei kommt es darauf an, nicht nur die Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration richtig zu setzen, sondern auch die Maßnahmen so aufeinander abzustimmen, dass sie ineinander greifen und so die optimale Wirkung entfalten können. Jede föderale Ebene hat hierbei ihre eigene Verantwortung und ist aufgerufen, diese wahrzunehmen.

1. Integration findet vor Ort in den Städten und Gemeinden des Landes statt.

Der Schwerpunkt der tagtäglichen Aufgabenbewältigung liegt vor Ort in den Städten und Gemeinden des Landes. Hier entscheidet sich, ob Integration praktisch gelingt. Sowohl bei der Unterbringung als auch bei der sozialen Betreuung, bei der Bildung sowie der Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft sind die Kommunen besonders gefordert. Viele Kommunen haben hierfür schon in der Vergangenheit Kommunale Integrationskonzepte entwickelt und beschlossen.
Auch wenn die Kommunen der Ort der praktischen Integration sind, ist diese als gesamtstaatliche Aufgabe gemeinsam zu finanzieren. Ein Schwerpunkt muss dabei beim Bund liegen, dem die Kompetenz sowohl bei der Steuerung der Zuwanderung als auch den fiskalischen Möglichkeiten obliegt. Der Bund darf die Städte und Gemeinden mit dieser Aufgabe nicht allein lassen.
Maßnahmen der Integration müssen vor Ort koordiniert und miteinander verzahnt werden. Als Grundlage für eine gelingende Integration sind Städte und Gemeinden aufgefordert, kommunale Integrationskonzepte aufzustellen bzw. angesichts der gewachsenen Herausforderung fortzuschreiben. Wir brauchen vor Ort Anlaufstellen und Angebote, die aus einer Hand die Beratung der ankommenden Menschen leisten. Diesen Integrationslotsinnen und -lotsen kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Die kommunale Bauleitplanung ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der Entwicklung vor Ort. Die Kommunen sind aufgefordert, diese aktiv zu nutzen, um Ghettobildungen und eine unausgewogene Verteilung der Integration verbundenen Herausforderungen zu verhindern.
Die vielfältigen ehrenamtlichen Initiativen finden in den Städten und Gemeinden ihre Ansprechpartner/innen vor Ort. Neben der Würdigung dieser Arbeit sind Beratung, Koordination, praktische und finanzielle Unterstützung und wo nötig Supervision notwendige Rahmenbedingungen für dieses ehrenamtliche Engagement der vielen tausend Helfer/innen in der Flüchtlingsarbeit.

2. NRW unterstützt die Kommunen und ist selbst Träger der Integration vor Ort.

Das Land ist als Träger der Integration vor Ort z. B. in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen Partner der Kommunen bei der praktischen Umsetzung der Integration. Durch Erstaufnahme der Flüchtlinge in Landeseinrichtungen ist das Land selbst auch Ort erster Integrationsangebote für diejenigen Flüchtlingsgruppen mit hoher Bleibeperspektive. Mit seinem Teilhabe- und Integrationsgesetz war Nordrhein-Westfalen schon im Jahr 2012 Vorreiter einer auf umfassende Integration angelegten Landespolitik, die auf eine konkrete Umsetzung in den Städten und Gemeinden setzt. Mit dem Landeshaushalt 2016 werden bereits mehr als vier Mrd. Euro für das Thema Flüchtlinge bereitgestellt. Neben dem Thema Unterbringung und Versorgung der hier ankommenden Menschen werden dabei auch wichtige Akzente im Bereich der Integration gesetzt.
Auf der Basis dieser Eckpunkte wird das Land NRW das bestehende Integrations- und Teilhabegesetz fortschreiben und auf die aktuellen Herausforderungen anpassen. Im Zuge eines Integrationsplans geht es darum, die notwendigen Maßnahmen zu definieren, zu operationalisieren und eine Vernetzung zu ermöglichen.
Allein für die mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen verbundenen Aufgaben des Landes NRW stehen 2016 rund zwei Mrd. Euro zur Verfügung. Damit finanziert das Land unter anderem zusätzliche Lehrerstellen und Kitaplätze, eine Wohnungsbauoffensive, zielgruppenorientierte Integrationsprojekte sowie verbesserte Gesundheitsmaßnahmen für die Integration von Flüchtlingen.
Auf Basis der Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden stellt das Land NRW auf Basis der landesweiten Anzahl der auf die Städte und Gemeinden verteilten Flüchtlinge 10.000 Euro pro Flüchtling für das erste Jahr in der Kommune zur Verfügung. Erstmals werden auch Geduldete nach § 60a Aufenthaltsgesetz mit umfasst. Aktuell wird diese Summe von 1,945 Mrd. Euro über einen Schlüssel, der zu 90 Prozent an den Einwohnern ausgerichtet ist, verteilt. Ab dem Jahr 2017 wird das Land diese Summe vereinbarungsgemäß erhöhen und als monatliche Zahlung pro Flüchtling zuweisen.
Mit der Finanzierung der Kommunalen Integrationszentren durch das Land NRW verfügt Nordrhein-Westfalen bereits jetzt über eine Integrations-Infrastruktur, die einmalig in ganz Deutschland ist. Dieses Angebot gilt es sowohl dem Umfang als auch dem Auftrag nach auszubauen. Rund 14,2 Mio. Euro stehen hierfür bereit.
Mit dem Aktionsprogramm „KommAn-NRW“ stellt das Land über die Kommunalen Integrationszentren  weitere 13,4 Mio. Euro für Städte und Gemeinden und für ehrenamtlich engagierte Menschen bereit, um sie bei anstehenden Integrationsaufgaben weiter zu unterstützen.

3. Der Bund muss die Rahmenbedingungen für gelingende Integration setzen.

Eine gelingende Integration hängt in hohem Maße davon ab, ob der Bund finanziell und administrativ hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen setzt. Dies gilt vor allem für gesteuerte und geordnete Verfahren des Zugangs der Menschen, die nach Deutschland kommen, und für die Übernahme von finanzieller Verantwortung für die damit verbundenen Aufgaben der sozialen Absicherung, Förderung und Integration derjenigen, die absehbar zumindest auf eine längere Zeit in Deutschland bleiben. Auch wenn der Bund sich nun an den Kosten der Erstaufnahme sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beteiligt, so übersteigt seine Quote 20 Prozent der Aufwendungen des Landes NRW aktuell nicht. Dies muss sich spürbar ändern.
NRW hat in den vergangenen Wochen und Monaten bewiesen: Wir sind bereit zu helfen – schnell und umfassend. Um allerdings die Herausforderung einer dauerhaften Integration zu bestehen, brauchen eine wirksame Reduzierung der Flüchtlingszahlen, ein geordnetes Verfahren bei der Aufnahme und eine schnelle Bearbeitung der Anträge. Zahlenmäßige Obergrenzen helfen hierbei ebenso wenig wie Grenzzäune. Vielmehr geht es darum, über Bleibeperspektiven in den Herkunftsregionen die Ursachen für eine Flucht nach Mitteleuropa zu verringern. Für diejenigen, die zu uns kommen, brauchen wir schnelle und effiziente Verfahren beim BAMF, die perspektivisch im Schnitt drei Monate nicht überschreiten dürfen. Die für die Dauer dieses Verfahrens vom Bund an die Länder gezahlte Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat ist bei weitem zu gering bemessen und muss dringend erhöht werden.
Um Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Ländern wirksam regulieren zu können, brauchen wir ein Einwanderungsgesetz. Wir erwarten von der Bundesregierung, noch in diesem Jahr einen Entwurf vorzulegen. Damit werden die Voraussetzungen für Einwanderung definiert und somit gesteuert, wie groß der Zuzug pro Jahr ist. Die Asylverfahren werden dadurch entlastet.
Eine gelingende Integration hängt in hohem Maße davon ab, dass der Bund bereit ist, diese durch verstärkte finanzielle Anstrengungen in den Bereichen Kinderbetreuung und Schulische Bildung sowie durch die dringend benötigte weitere Aufstockung der finanziellen Mittel für den Sozialen Wohnungsbau und eine Aufstockung im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ finanziell zu unterstützen.
Bund muss die Kommunen von den auf sie zukommenden Integrationskosten umfassend, strukturell und dauerhaft entlasten und anerkennen, dass die Integration vor Ort eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Hierzu muss der Bund die Kosten der Unterkunft (KdU) für Flüchtlinge zukünftig voll übernehmen und den Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit aus Steuermitteln so aufstocken, dass eine Integrationspauschale pro Flüchtling zur Verfügung gestellt werden kann.
Die EU-Binnenwanderung stellt insbesondere Städte und Gemeinden mit hohen Zuzugszahlen aus dem südosteuropäischen Raum vor zusätzliche Herausforderungen in der Integration und müssen deshalb nach ähnlichen Regeln durch den Bund gefördert werden.
Für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und damit des Zusammenhalts der Gesellschaft schlagen wir eine Deutsche Stiftung Ehrenamt vor, die mit mindestens 30 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet ist und das Ziel hat, bundesweit Netzwerkstellen für bürgerschaftliches Engagement zu benennen und zu betreuen, die als Anlaufstellen für die Engagierten vor Ort dienen und das Engagement koordinieren. Die Stiftung soll als Kooperationsstiftung Partner aus dem Stiftungssektor und der Wirtschaft suchen.
Die Aufnahme, Unterbringung und Integration von hunderttausenden Menschen wird den Bund, das Land NRW sowie die Städte, Kreise und Gemeinden, organisatorisch und finanziell auch in den nächsten Jahren außerordentlich fordern. Alle politischen Ebenen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, um durch öffentliche Zukunftsinvestitionen diese historische Integrationsleistung zu vollbringen. Dabei ist klar: Flüchtlinge sind nur der Anlass, nicht aber der Grund für Investitionen, die sich in der Zukunft um ein Vielfaches rentieren werden. Alle Menschen in unserem Land brauchen Bildung, Arbeit und bezahlbare Wohnungen. Ob mehr Lehrkräfte und Richterinnen und Richter, eine bessere Wohnraumförderung oder gute Infrastruktur, all das kommt nicht nur den Geflüchteten, sondern allen Menschen in unserem Land zugute.