Geheime Datensammlungen über Fußballfans – Werden die Betroffenen wie vom Landtag beschlossen proaktiv informiert?

Kleine Anfrage von Josefine Paul und Markus Weske (SPD)

Portrait Josefine Paul

Am 28. März 2017 beschloss der Sportausschuss des nordrhein-westfälische Landtags (APr 16/1657) mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimme des Abgeordneten André Kuper (CDU) sowie bei Stimmenhaltung von CDU und FDP den Entschließungsantrag „Transparenz der Datei ‚Szenekundige Beamte‘ im Sinne des informellen Selbstbestimmungsrechts von Fußballfans verbessern“ (Drucksache 16/14646).

Darin wird klar und deutlich formuliert, dass betroffene Personen grundsätzlich über den Umstand der Speicherung ihrer Daten und deren Nutzung in der Datei „Szenekundige Beamte“ zu informieren sind und die Speicherung der Daten in den SKB-Dateien auf die Dauer von maximal fünf Jahren zu beschränken ist.

Am 22. Mai 2017 erklärte die Landesregierung zudem in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/15049): „Die proaktive Benachrichtigung von in der SKB-Datei gespeicherten Störern durch die Polizei bedarf vor der praktischen Umsetzung sowohl der strukturellen, inhaltlichen als auch ablauforganisatorischen Vorbereitung der beteiligten Polizeibehörden, um einheitliche Standards und Verfahrensregularien zu schaffen, diese landesweit zu etablieren und zum Zwecke der Qualitätssicherung überprüf- und auswertbar zu gestalten.(…) Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und entsprechende Detailregelungen festgelegt und beschrieben sind sowie die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind, werden die in NRW für das Verfahren zuständig erklärten Behörden in Abstimmung mit dem LKA NRW und LZPD NRW beauftragt, bereits in der SKB-Datei gespeicherte Störer, zukünftig zu speichernde Störer und zur Löschung aus der SKB-Datei anstehende Störer, zu benachrichtigen.“

Da inzwischen vier Jahre vergangen sind, fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen waren in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 in der Datei „Szenekundige Beamte“ erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Wohnsitz in Stadt bzw. Kreis und jeweiligem Bezugsverein)
  2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 über die Speicherung ihrer Daten in der Datei „Szenekundige Beamte“ informiert? (Bitte aufschlüsseln nach Wohnsitz in Stadt bzw. Kreis und jeweiligem Bezugsverein)
  3. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 über die Speicherung ihrer Daten in der Datei „Szenekundige Beamte“ nicht informiert, da durch die Benachrichtigung die Gefahr der Vereitelung des mit der Speicherung in der Datei verfolgten Zweckes zu befürchten war? (Bitte aufschlüsseln nach Wohnsitz in Stadt bzw. Kreis und jeweiligem Bezugsverein)
  4. Bei wie vielen Personen aus der Datei „Szenekundige Beamte“ erfolgten in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 über einen Zeitraum von fünf Jahren keine weiteren bzw. neuen Einträge? (Bitte aufschlüsseln nach Wohnsitz in Stadt bzw. Kreis und jeweiligem Bezugsverein)
  5. Wie viele Personen wurden aus diesem Grund in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 aus der Datei „Szenekundige Beamte“ gelöscht? (Bitte aufschlüsseln nach Wohnsitz in Stadt bzw. Kreis und jeweiligem Bezugsverein.)