I. Ausgangslage
In unserer Gesellschaft gibt es immer noch viele Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Diese sukzessive abzubauen, ist unser erklärtes Ziel. Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Barrierefreiheit bedeutet Chancen für alle und ist damit gleichbedeutend für die Zukunftsfähigkeit der Gesamtgesellschaft.
Unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ findet am 5. Mai 2023 der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Auch in diesem Jahr machen Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe auf das Thema aufmerksam. Dabei geht es um die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf Gleichberechtigung und dem Alltag vieler Menschen, die auf Barrieren treffen.
Insgesamt leben in Nordrhein-Westfalen rund 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen. Diese Menschen treffen in ihrem Alltag wortwörtlich auf unterschiedlichste Behinderungen. Von einem barrierefreiem Nordrhein-Westfalen profitieren aber letztendlich alle. Der demogra-fische Wandel lässt uns hier keine Zeit, Barrierefreiheit niedrig zu priorisieren, denn es geht schon jetzt um 36 Prozent der Menschen in unserem Land, die aufgrund des Alters zunehmend auf altersbedingte Behinderungen stoßen. Aus diesem Grund sehen wir Barrierefreiheit als ein Querschnittsthema, das von Arbeit und Beschäftigung, Mobilität, über Bauen und Wohnen, Quartiere, öffentliche Verwaltung, Gesundheit und Bildung bis zu Kultur und Sport geht.
Besonders auf dem Arbeitsmarkt wollen wir keine Barrieren zulassen, die Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von einer Beschäftigung abhalten. Deshalb werden wir die Einstellungen von Menschen mit Behinderungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stärker auf ihre Beschäftigungspflicht hinweisen und sie dabei unterstützen. Dafür fördern wir noch in diesem Jahr eine Kampagne, die mit einem niedrigschwelligen Beratungssystem, das übersichtlich und klar über die Möglichkeiten, Arbeitsplätze auf Menschen mit Behinderungen anzupassen, Unternehmen informiert. Denn Menschen mit Behinderung sind ein Gewinn für jedes Unternehmen: Die Vielfalt bereichert die Betriebe und jeden Einzelnen. Viele warten sehr gut qualifiziert auf den Einsatz auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt.
Aktuell sind in der Landesverwaltung rund 6 Prozent Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigt. Im Zukunftsvertrag haben sich CDU und GRÜNE darauf verständigt, sicherzustellen, dass mindestens fünf Prozent der Neueinstellungen in der Landesverwaltung Menschen mit Behinderungen sind. Zudem wird zeitnah die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einrichtung eines Inklusions-Teams im zuständigen Ressort für Personal als Koordinierungsstelle angestrebt.
Die angekündigte übergreifende Inklusionsoffensive beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die noch in diesem Jahr gestartet oder umgesetzt werden. Zur Inklusionsoffensive zählt als strukturelles Element auch die Ertüchtigung des Inklusionsbeirats NRW und seiner Fachbeiräte. Kern soll die Reform der Geschäftsordnung des Gremiums sein.
Teil der Offensive ist auch die ressortübergreifende Umsetzung des im April 2022 vorgestellten Aktionsplans „NRW inklusiv“. Die im Koalitionsvertrag angekündigte stetige Aktualisierung und Digitalisierung des Aktionsplans werden 2023 vorbereitet. Die Umsetzung der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen der Ressorts wird begleitet durch einen neuen interministeriellen Ausschuss, dessen Konstituierung im 2. Quartal 2023 geplant ist.
Der neue Teilhabebericht NRW soll an den ersten Bericht aus 2020 anknüpfen, bestehende Daten fortschreiben, aber auch Datenlücken füllen. Zur fachlichen Unterstützung sowie zur Sicherstellung der Partizipation wurde als Unter-AG des Inklusionsbeirates NRW ein Expertenbeirat eingerichtet. Die fachliche Abstimmung innerhalb der Landesregierung erfolgt über den neuen interministeriellen Ausschuss.
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz und eine Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene sollen den Aspekt der Barrierefreiheit und Gleichstellung berücksichtigen und Lücken, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufweist, schließen. Unsere Landesverwaltung soll mit gutem Vorbild vorangehen und für diese Problemstellungen und Chancen weiter sensibilisiert werden.
Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN ist sich bewusst, dass es bis zu einer umfassenden Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen in jeglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Belangen noch ein sehr weiter Weg ist. Schritt für Schritt werden wir diese Aufgabe für eine moderne, demokratische Gesellschaft ohne Barrieren angehen.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest,
- dass Menschen mit Behinderungen Diskriminierung in vielen Lebensbereichen erfahren.
- dass die tatsächliche Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen im Alltagsleben und im Berufsleben noch nicht erreicht ist.
- dass Barrierefreiheit rechtlich und gesellschaftlich umgesetzt werden muss.
- dass eine barrierefreie Gesellschaft eine Chance für alle bedeutet und sie allen nutzt: Menschen mit und ohne Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Kindern, Eltern und auch Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
- dass Barrieren in den Köpfen abgebaut werden müssen.
- dass die Landesverwaltung ihrer Vorbildfunktion in der Beschäftigungspflicht von behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht werden muss.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung, aus vorhandenen Mitteln
- die Kampagne zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt jetzt zügig umzusetzen.
- ernsthaft anzustreben, dass mindestens fünf Prozent der Neueinstellungen in der Landesverwaltung Menschen mit Behinderungen sind.
- mit der Entwicklung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes und einer Antidiskrimi-nierungsstelle auf Landesebene zu beginnen.
- die Inklusionsoffensive und mit ihr den Aktionsplan „NRW inklusiv“ ressortübergreifend mit zahlreichen Maßnahmen umzusetzen.
- mit der Erstellung eines neuen Teilhabeberichts, der bestehende Daten fortschreibt, aber auch Datenlücken schließt.
(1) Der Antrag enthält als Anlage eine Übersetzung in Leichte Sprache.
Anlage zum Antrag Drucksache 18/4128
Der Antrag in leichter Sprache
Antrag
Von wem ist der Antrag?
von der Fraktion CDU und
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Was ist das Thema von dem Antrag?
Für eine barrierefreie Zukunft
– Kampagne zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Aktuelle Situation
In Deutschland gibt es viele Barrieren für Menschen mit Behinderungen.
Unser Ziel ist:
Wir müssen diese Barrieren weiter abbauen.
Und Barriere-Freiheit schaffen.
Denn Barriere-Freiheit bedeutet:
Gleich-Berechtigung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.
Barriere-Freiheit bedeutet auch:
Ein Mensch mit Behinderung kann selbst-bestimmt leben.
Alle Menschen bekommen dann die gleichen Chancen.
Und das bedeutet für unsere gesamte Gesellschaft:
Wir können in der Zukunft gut zusammen leben und arbeiten.
Am 5. Mai 2023 gibt es einen Protest-Tag.
Der Protest-Tag heißt:
Europäischer Protest-Tag zur Gleich-Stellung
von Menschen mit Behinderungen.
Jedes Jahr gibt es ein Motto.
Dieses Jahr ist das Motto: Zukunft barrierefrei gestalten.
Am Protest-Tag kämpfen Menschen mit Behinderungen für ihre Rechte.
Auch Verbände und Organisationen beschäftigen sich mit dem Thema.
Zum Beispiel:
Die Behinderten-Hilfe oder die Behinderten-Selbsthilfe.
Denn es gibt ein großes Problem.
In unserem Grund-Gesetz steht:
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Gleich-Berechtigung.
Aber im Alltag ist das anders.
Im Alltag fehlt diese Gleich-Berechtigung.
Denn Menschen mit Behinderungen stoßen auf viele Barrieren.
In NRW leben fast 2 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Diese Menschen treffen im Alltag auf unterschiedliche Barrieren.
Darum muss NRW barriere-frei werden.
Barriere-Freiheit ist aber auch gut für alle Menschen.
Auch der demo-grafische Wandel ist ein Problem.
Demo-grafischer Wandel bedeutet:
Die Menschen in unserer Gesellschaft verändern sich.
Es gibt immer mehr ältere Menschen.
Und 36 Prozent der älteren Menschen stoßen aktuell auf Barrieren.
Barriere-Freiheit ist ein Thema für alle Menschen.
Und Barriere-Freiheit betrifft verschiedene Lebens-Bereiche.
Arbeit
Mobilität
Mobilität bedeutet:
Ich kann mich selbst-bestimmt bewegen.
Zum Beispiel: zu Fuß, mit dem Auto oder mit der Bahn.
Leben und Wohnen
Quartiere
Quartiere bedeutet:
Der Sozial-Raum, in dem ich lebe und wohne.
Ein anderes Wort dafür ist: Wohn-Viertel.
Öffentliche Verwaltung
Zum Beispiel:
Das Rathaus oder Ämter in der Stadt
Bildung
Kultur
Sport
Gesundheit
Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren.
Wir müssen NRW barriere-frei machen.
Der Arbeits-Markt ist besonders wichtig.
Hier möchten wir etwas verändern.
Denn hier gibt es sehr viele Barrieren.
Durch Barrieren können Menschen mit Behinderungen
eine bestimmte Arbeit nicht machen.
Durch Barrieren können Unternehmen
Menschen mit Behinderungen eine bestimmte Arbeit nicht geben.
Wir werden die Situation auf dem Allgemeinen Arbeits-Markt
für Menschen mit Behinderungen verbessern.
Zum Beispiel:
Wir werden Unternehmen stärker unterstützen.
Und auf die Beschäftigungs-Pflicht hinweisen.
Dafür fördern wir dieses Jahr eine Kampagne.
Kampagne ist ein schweres Wort.
Kampagne bedeutet:
Projekt oder Aktion.
In der Kampagne gibt es ein Beratungs-System.
Das Beratungs-System ist übersichtlich und einfach.
Das Beratungs-System informiert Unternehmen.
Das Beratungs-System informiert,
wie man Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen anpassen kann
Menschen mit Behinderungen sind ein Gewinn für jedes Unternehmen.
Denn viele Menschen mit Behinderungen haben eine gute Ausbildung.
Und warten auf ihren Einsatz im Allgemeinen Arbeits-Markt.
Und die Vielfalt von Menschen ist gut für alle:
für die Menschen selbst und für die Unternehmen.
In NRW arbeiten aktuell etwa 6 Prozent Menschen mit Behinderungen
in der Landes-Verwaltung.
Die CDU und die Grüne haben einen Zukunfts-Vertrag.
Hier steht:
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landes-Verwaltung
müssen mindestens 5 Prozent Menschen mit Behinderungen sein.
Außerdem soll es Inklusions-Team geben.
Das Inklusions-Team ist eine Koordinierungs-Stelle.
Das Inklusions-Team arbeitet in einer bestimmten Abteilung.
Die Abteilung heißt: Ressort für Personal.
Im Zukunfts-Vertrag gibt es auch einen Inklusions-Plan.
Der Inklusions-Plan hat verschiedene Maßnahmen.
Die Maßnahmen sollen in diesem Jahr gestartet oder umgesetzt werden.
Zum Beispiel:
In NRW gibt es einen Inklusions-Beirat und seine Fach-Beiräte.
Der Inklusions-Beirat und die Fach-Beiräte werden mehr unterstützt.
Hier ist der Schwerpunkt:
Die Geschäfts-Ordnung von dem Inklusions-Beirat soll verbessert werden.
In der Geschäfts-Ordnung stehen Ziele und Regeln.
So kann der Inklusions-Beirat gut funktionieren.
In dem Inklusions-Plan stehen weitere Maßnahmen:
- Im April 2022 wurde der Aktions-Plan NRW inklusiv vorgestellt. Dieser Aktions-Plan wird in allen Bereichen umgesetzt.
- Der Aktions-Plan wird regelmäßig aktualisiert und digitalisiert. Das wird 2023 vorbereitet.
- Im Frühjahr 2023 gibt es einen neuen Beirat im Ministerium. Dieser Beirat begleitet die Maßnahmen im Aktions-Plan. Das schwere Wort dafür ist: Inter-Ministerieller Ausschuss.
- Es wird ein neuer Teilhabe-Bericht NRW geschrieben.
Die Grundlage für diesen Bericht ist der 1. Teilhabe-Bericht.
Der 1. Teilhabe-Bericht entstand in dem Jahr 2020.
In dem neuen Bericht werden Daten ergänzt und Daten-Lücken gefüllt.
- Es gibt einen neuen Experten-Beirat.
Der Experten-Beirat ist eine kleine Arbeits-Gruppe
von dem Inklusions-Beirat NRW.
Der Experten-Beirat ist eine fachliche Unterstützung.
Und der Experten-Beirat dient der Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt eine fachliche Abstimmung innerhalb der Landes-Regierung.
Die Abstimmung erfolgt über den neuen Beirat im Ministerium.
Und es soll eine Anti-Diskriminierungs-Stelle in NRW geben. Beide beschäftigen sich besonders mit diesen Themen: Barriere-Freiheit und Gleich-Stellung.
Zum Beispiel:
Es gibt das Allgemeine Gleich-Behandlungs-Gesetz.
Das Gesetz schützt Mitarbeiternnen und Mitarbeiter im Unternehmen.
In dem Gesetz geht es um Gleich-Berechtigung.
Doch in dem Gesetz gibt es Lücken.
Wir müssen diese Lücken schlie1en.
Die Landes-Verwaltung muss ein gutes Vorbild sein.
Wir müssen der Landes-Verwaltung die Probleme zeigen. Und wir müssen der Landes-Verwaltung die Chancen zeigen. Damit die Landes-Verwaltung aufmerksam und sensibel wird.
CDU und Grüne ist eine Zukunfts-Koalition.
Zukunfts-Koalition bedeutet: Ein Bündnis in der Zukunft.
Die Zukunfts-Koalition weil:
Es ist noch ein weiter Weg zu einer kompletten Barriere-Freiheit.
Eine Barriere-Freiheit in vielen Bereichen:
- Gesellschaftliche Barriere-Freiheit
- Wirtschaftliche Barriere-Freiheit
- Wissenschaftliche Barriere-Freiheit
- Kulturelle Barriere-Freiheit.
Aber das ist unsere Aufgabe:
Eine moderne und demokratische Gesellschaft ohne Barrieren.
II. Beschluss
Der Landtag stellt fest:
- Menschen mit Behinderungen erleben Diskriminierung in vielen Lebens-Bereichen.
- Menschen mit Behinderungen brauchen mehr Barriere-Freiheit im Alltag und auf der Arbeit.
- Barriere-Freiheit muss umgesetzt werden.
Auf rechtlicher und gesellschaftlicher Ebene. - Eine barriere-freie Gesellschaft ist eine Chance für alle Menschen. Eine barriere-freie Gesellschaft ist gut für Alle:
- Menschen mit und ohne Behinderungen
- Seniorinnen und Senioren
- Kindern
- Eltern
- Menschen, die nur zeitweise eingeschränkt sind.
- Es gibt auch Barrieren in den Köpfen von Menschen. Auch diese Barrieren müssen wir abbauen.
- Die Landes-Verwaltung hat eine Vorbild-Funktion.
Die Landes-Verwaltung muss ihrer Beschäftigungs-Pflicht nachgehen.
Sie muss mehr Menschen mit Behinderungen Arbeit geben.
Der Landtag beauftragt die Landes-Regierung:
- Die schnelle Umsetzung von einer Kampagne,
die Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeits-Markt unterstützt.
- Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landes-Verwaltung sollen mindestens 5 Prozent Menschen mit Behinderungen sein.
- Die Entwicklung von einem Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz. Der Aufbau einer Anti-Diskriminierungs-Stelle auf Landes-Ebene.
- Die Umsetzung von dem Inklusions-Plan NRW.
Hierzu zählt der Aktionsplan NRW und viele weitere Maßnahmen.
- Die Erstellung von einem neuen Teilhabe-Bericht.
Der Bericht muss weiter-geschrieben werden.
Und der Bericht muss Daten-Lücken schließen.
[Der Text wurde übersetzt vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Der Text wurde geprüft von einer Prüfergruppe vom Büro für Leichte Sprache
Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.]