Für ein Recht auf schnelles Internet

Antrag der GRÜNEN im Landtag

Der Arbeitsalltag vieler Beschäftigter wird zunehmend digitaler und vernetzter. Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice. Umso wichtiger wird die flächendeckende Versorgung mit schnellem und zuverlässigem Internet.
Wir können davon ausgehen, dass viele der Arbeitsprozesse, die während der Corona-Pandemie kurzfristig der neuen Lage angepasst wurden, auch zukünftig beibehalten werden. Ausfälle, wie zuletzt Ende April im Kabelnetz des Telefon- und Internetanbieters Vodafone oder kürzlich der Telekom führen so nicht zuletzt auch zu wirtschaftlichen Einbußen.
Die aktuelle Rechtslage schreibt vor, dass Anbieter mit „beträchtlicher Marktmacht“ für eine „unverzügliche“ Beseitigung von Störungen sogen muss (§45b, Telekommunikationsgesetz). Dies bezieht sich demnach allerdings ausschließlich auf die Deutsche Telekom, andere Anbieter sind nicht betroffen.
Wir fordern nun die Landesregierung auf, sich bei der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes auf Bundesebene dafür einzusetzen, diese Verpflichtung auch auf Netzbetreiber ohne Marktmacht auszuweiten und so ein Recht auf pauschalierte Entschädigung einzuführen, falls eine Störung nicht schnellstmöglich behoben wird.
Darüber hinaus soll eine grundsätzliche Festlegung von gesetzlichen Mindestvorgaben für die Dienstequalität eine verlässliche Versorgung gewährleisten. Dies kann am besten im Rahmen der Universaldienste geschehen, die aktuell auf europäischer Ebene neu gestaltet werden. Hier sollte die Verpflichtung zur infrastrukturellen Grundversorgung, die bereits zum Beispiel für die Wasserversorgung oder die Postzustellung gilt, auf die Versorgung mit schnellem Internet ausgeweitet werden.
Darüber hinaus wollen wir, dass die Angebote bei den Verbraucherzentralen und weiteren Beratungsstellen verstärkt werden, um umfassend über die Rechte von Verbraucher*innen gegenüber den Telekommunikationsanbietern zu informieren.