Für ein modernes Einwanderungsgesetz

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausgangslage

Die Gestaltung unserer Einwanderungsgesellschaft – gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und Integration aller – gehört zu den großen Zukunftsaufgaben.
Deutschland braucht Einwanderung. Die demografische Entwicklung wird unter anderem zur Folge haben, dass weniger Erwerbstätige in das Sozialsystem einzahlen und gleichzeitig deutlich mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren müssen. Außerdem wird es deutlich weniger Fachkräfte in Deutschland geben. Selbst wenn das inländische Fachkräftepotenzial von Frauen, Älteren und Erwerbslosen mobilisiert wird, wird dies voraussichtlich nicht reichen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Deshalb muss Deutschland schon heute attraktiver für Arbeitskräfte aus dem Ausland werden.
Neben unserem humanitär ausgerichteten Asylsystem, das Menschen Aufnahme gewährt, die vor Verfolgung und Krieg geflüchtet sind, brauchen wir eine gesteuerte Einwanderung, um zielgerichtet Bedarfe des Arbeitsmarktes zu bedienen. Zur Reduzierung irregulärer und nicht steuerbarer Migrationsströme können auch legale Zuwanderungsmöglichkeiten beitragen.
Die Rahmenbedingungen für Einwanderung sowie die gesellschaftliche Integration und Teilhabe von Eingewanderten müssen klarer und attraktiver gestaltet werden, damit gut ausgebildete Menschen zu uns kommen, dauerhaft mit ihren Familien bei uns verbleiben, sich integrieren und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken können.

Der Landtag stellt fest:

Deutschland braucht neben dem menschenrechtlich orientierten Asylsystem eine gesteuerte Arbeitsmigration aus dem Nicht-EU- Ausland, die sich an den hiesigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen orientiert. Das kann auch dazu beitragen, dass Betroffene diesen Weg nutzen, um nach Deutschland zu kommen, anstatt zu versuchen irregulär einzuwandern oder Asyl zu beantragen. Um für Fachkräfte attraktiv zu sein, ist darüber hinaus die Möglichkeit des Familiennachzugs sowie Beratung und Unterstützung für die Integration, zum Beispiel beim Erwerb der Sprache, von Bedeutung.

Der Landtag beschließt:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, einen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte vorzulegen:
Auf Grundlage einer breit angelegten gesellschaftlichen Verständigung darüber, in welchen Bereichen Deutschland Bedarf an Einwanderung hat und wie die Einwanderung aus Drittstaaten langfristig bedarfsgerecht gesteuert werden soll, wird ein Gesetzgebungsverfahren angestrebt. Dabei sollen Arbeitsmigrationsmodelle anderer Staaten, wie beispielsweise das Punktesystem, ausgewertet werden.
Im Einwanderungsgesetz werden Regelungen für eine gesteuerte Arbeitsmigration zusammengefasst. Beratungsangebote für Einwanderinnen und Einwanderern, aber auch potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber  sind zu verbessern.
Das Einwanderungsgesetz richtet sich an hochqualifizierte Arbeitskräfte und ermöglicht darüber hinaus eine gezielte Arbeitsmigration für andere Qualifikationsniveaus. Vorhandene Qualifikationen werden entsprechend honoriert.
Das Einwanderungsgesetz soll durch nachvollziehbare, aktuell zu erhebende Indikatoren Engpassberufe definieren, die nicht mit dem inländischen Fachkräftepotenzial gedeckt werden können. Die Arbeitsmarktsituation in den Ländern und Regionen soll hierbei berücksichtigt werden, die anhand der Arbeitslosenquote abgebildet wird. In Agenturbezirken, die in besonderem Maße von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit betroffen sind und bei denen die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt um mindestens 25% über dem Landesdurchschnitt liegt, soll weiterhin die Vorrangprüfung aufrechterhalten bleiben. In anderen Agenturbezirken soll durch die Aussetzung der Vorrangprüfung die Anwerbung der Fachkräfte ermöglicht werden.
Das Einwanderungsgesetz ermöglicht einen verlässlichen Familiennachzug. Die Familienangehörigen erhalten genauso wie die Arbeitsmigrantinnen und -migranten Zugang zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht unter erleichterten Voraussetzungen und eine realistische Perspektive für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Dabei wird das Erlernen der deutschen Sprache gefördert und gefordert. Die in Deutschland geborenen Kinder erhalten verbesserte Bedingungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Das Beratungsangebot für Einwanderungswillige muss sowohl in den deutschen Auslandsvertretungen als auch bei den Ausländerbehörden ausgebaut und die Visaverfahren vereinfacht werden.
Die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache sowohl im In- als auch im Ausland werden ausgebaut.
Das inländische Arbeitskräftepotenzial ist zu berücksichtigen und auszuschöpfen. Es ist darauf zu achten, dass durch die Einwanderung von Arbeitskräften keine Verschlechterung bei den Arbeitsbedingungen und keine Absenkung des Lohnniveaus eintreten.
Ausbeutung und illegaler Beschäftigung wird durch wirkungsvolle Kontrollen und Informationen zu den Rechten von Arbeitnehmerinnen und -nehmern begegnet.
Eine gesteuerte Einwanderung im Rahmen eines neuen Einwanderungsgesetzes macht es aber auch erforderlich, abgelehnte Asylsuchende auf die Regelungen über die legale Einwanderung zu verweisen.