Für den Schutz von Natur & Umwelt: Wie leistungsfähig ist die Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

In den vergangen Jahrzehnten hat die Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen eine wechselhafte Entwicklung hinsichtlich Aufbau, Personalausstattung und Aufgabenzuschnitt erlebt. Zuletzt durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts 2008, durch das diverse Aufgaben auf die Unteren Umweltschutzbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten verlagert wurden.

Die Kombination aus komplexer werdenden Anforderungen an die Umweltverwaltung auf der einen sowie zu geringe finanzieller Ausstattung und Personalstagnation auf der anderen Seite, hat in zahlreichen Bereichen und auf allen Ebenen der Umweltverwaltung zu erheblichen Vollzugsdefiziten geführt. Die Kritik, dass die Personalsituation bei Weitem nicht ausreiche, um eine erforderliche Kontrolldichte sicherzustellen, haben auch die Unteren Umweltbehörden in den vergangenen Jahren immer wieder geäußert. Erst kürzlich erneuerten die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen den Appell, dass eine verbesserte Personalausstattung der Unteren Umweltbehörden dringend erforderlich sei (Stellungnahme 17/4746)1. Auch der ehemalige Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) kritisierte am Ende seiner Regierungszeit 2009 den Mangel an Fachpersonal sehr deutlich und wies auf weitere eklatante Mängel in der Umweltverwaltung in Nordrhein Westfalen hin.2

In der Kleinen Anfrage Nr. 435 vom 17. Oktober 2017 wurde auf das von Prof. Dr. Bogumil veröffentlichte Gutachten zur „Weiterentwicklung der baden-württembergischen Umweltverwaltung“ aus dem Jahr 2016 hingewiesen. Dieses Gutachten stellte für NRW im Vergleich zu den Flächenländern Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg die niedrigste Personalausstattung in der Umweltverwaltung fest. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/1339)3 schrieb die Landesregierung, dass sie sich intensiv mit den Ausführungen und dem Ergebnis des Gutachtens auseinandersetze, um die Notwendigkeit von Veränderungen beurteilen zu können.

Angesichts des im Grundgesetz definierten Staatsziels „Umweltschutz“ und der grundlegenden Aufgabe der Umweltverwaltung – der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen – ist die beschriebene Situation prekär. Es sollte oberste Priorität haben, die Behörden personell und finanziell so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben umfassend und effektiv nachgehen können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen hat das Umweltministerium aus der in der Kleinen Anfrage Nr. 435 im Jahr 2017 angekündigten Prüfung des Gutachtens gezogen?
  2. Das Bogumil-Gutachten belegt: NRW hat im Vergleich zu anderen Flächenländern eine erheblich schlechtere Personalausstattung. Dabei stellen die hohe Bevölkerungsdichte sowie die hohe Anzahl an hiesigen Industrieunternehmen besondere Herausforderungen an Genehmigungsverfahrung und die Überprüfung umweltrechtlicher Vorgaben. Wie begründet die Landesregierung, dass in NRW die gleichen Umweltgesetze sachgerecht, d.h. ohne das Entstehen von Vollzugsdefiziten umgesetzt werden können?
  3. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Entwicklung der Personalausstattung der Umweltverwaltung in NRW? Bitte vorhandene Zahlen differenziert nach Fachbereichen (Wasser-, Naturschutz, Immissionsschutz usw.) je Verwaltungsebene über einen Vergleichszeitraum von mind. 20 Jahren angeben.
  4. Sieht die Landesregierung die Umweltverwaltung in NRW angesichts der zu bewältigenden Aufgaben gut aufgestellt? Antwort bitte differenziert nach Verwaltungsebene begründen.
  5. Was hat die Landesregierung in dieser Wahlperiode unternommen, um dem Personalmangel in der Umweltverwaltung zu begegnen?

 

1 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4746.pdf

2 https://www.derwesten.de/politik/landtag-streitet-wegen-stellen-in-umweltverwaltung-id3773832.html

3 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-1339.pdf