Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen

Entwurf der Fraktionen von CDU und GRÜNEN im Landtag für eine Änderung zum Baugesetzbuch

Portrait Michael Röls

A. Problem

Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien wird mittel- bis langfristig die Wettbe­werbsfähigkeit unseres Wirtschafts- und Industriestandorts sichern und einen wichtigen Bei­trag zu einem sinkenden Preisniveau, zur Versorgungssicherheit sowie zum Klimaschutz leis­ten. Insbesondere der Windenergie kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der Ausbau kann jedoch nur erfolgreich vonstattengehen, wenn die Akzeptanz für diesen bei den Men­schen im gesamten Land erhalten bleibt und weiter steigt.

Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ hat der Bund ein neues Instrumentarium für Flächenziele für die Windenergie in den Ländern und die Überführung des Planungssystems auf eine Positiv­planung geregelt. Dieses „Wind-an-Land-Gesetz“ hat zudem Auswirkungen auf die gesetzli­chen Mindestabstände in Nordrhein-Westfalen.

Damit der Ausbau der Windenergie geordnet verlaufen kann, brauchen auch die Kommunen, die über keine rechtswirksame Windkonzentrationszonenplanung verfügen, ein steuerndes In­strumentarium. Ein ungesteuerter Ausbau innerhalb der Übergangszeit außerhalb der Flä­chen, die zukünftig für die Windenergie bereitgestellt werden, könnte die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien an sich schwächen. Daher gilt es anzurei­zen, dass Windenergieanlagen dort entstehen, wo sie auch künftig in den Regionalplänen ver-ortet oder durch Kommunen gewünscht werden.

B. Lösung

Die Abschaffung der geltenden Abstandsregelungen ist ein geeignetes Mittel zur Bereitstellung zusätzlicher Potenzialflächen für die Windenergie, da es ein flankierendes Instrument gibt, das in der Übergangszeit bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte durch die Regionalplanung eine adäquate Steuerung des Windenergieausbaus ermöglicht. So wird sichergestellt, dass einerseits der Windenergie in diesem Übergangszeitraum ausreichend Fläche zur Verfügung steht sowie andererseits der Zubau der Windenergie sich nicht gegen den Willen der Kom­mune und entgegen der Planentwürfe der Regionalplanungsebene entwickeln kann. Bis die Planentwürfe der Regionalplanung vorliegen, soll landesseitig eine Flächenkulisse von restrik­tionsarmen Kernpotenzialflächen definiert werden, die sofort für den Windenergieausbau ge­nutzt werden können. Hierbei handelt es sich um Flächen, die für den Windenergiezubau in herausragender Weise geeignet sind und daher voraussichtlich Eingang in die Regionalpläne finden werden.

Flankierend und auf Basis von Einzelfallprüfungen können gleichzeitig außerhalb der Kernpo-tenzialflächen Windenergieprojekte durch die Bezirksregierung im Einvernehmen mit der be­troffenen Kommune zurückgestellt werden können. Dieses Instrument ist seitens der Landes­regierung bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zu schaffen. Diese Möglichkeit ist mit dem vorgelegten Entwurf des LEP eröffnet.

Mit diesem Gesetz nehmen wir eine vollständige Streichung der §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen vor. Dies bedeutet den Wegfall der in Nordrhein-Westfalen bislang geltenden pauschalen 1.000 Meter Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung, wie im Gesetzestext normiert. Dies ermög­licht den schnelleren Ausbau der Windenergie.

 

Begründung

Die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN will den Ausbau der Erneuerbaren Energien stark beschleunigen und sieht im Ausbau der Windenergie einen zentralen Baustein zur Errei­chung dieses Ziels.

Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist nicht nur notwendig, um die Klimaziele der Landes- und Bundesregierung erreichen zu können. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu einem Energiepreisschock geführt. Damit Energie weiterhin versorgungssicher und bezahlbar für Unternehmen wie private Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar ist und um die Klimaschutzziele zu erreichen, braucht es den schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien. Dieser ist auch wichtig, um den Industriestandort Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig und für Investitionen attraktiv zu halten sowie gut bezahlte Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land zu sichern.

Die Zukunftskoalition will daher den Ausbau der Windenergie auf Landesebene weiter be­schleunigen.

Die Abschaffung der geltenden Abstandsregelungen ist ein geeignetes Mittel zur Bereitstellung zusätzlicher Potenzialflächen für die Windenergie, da es ein flankierendes Instrument gibt, das in der Übergangszeit bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte durch die Regionalpla­nung eine adäquate Steuerung des Windenergieausbaus ermöglicht. So wird sichergestellt, dass einerseits der Windenergie in diesem Übergangszeitraum ausreichend Fläche zur Ver­fügung steht sowie andererseits der Zubau der Windenergie sich nicht gegen den Willen der Kommune und entgegen der Planentwürfe der Regionalplanungsebene entwickeln kann. Bis die Planentwürfe der Regionalplanung vorliegen, soll landesseitig eine Flächenkulisse von restriktionsarmen Kernpotenzialflächen definiert werden, die sofort für den Windenergieausbau genutzt werden können. Hierbei handelt es sich um Flächen, die für den Windenergiezubau in herausragender Weise geeignet sind und daher voraussichtlich Eingang in die Regio­nalpläne finden werden.

Der vollständige Gesetzentwurf als PDF zum Herunterladen.