Fünf Jahre nach dem islamistischen Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz – Der Landtag gedenkt der Opfer und erinnert an den Verlust der Angehörigen und den Schmerz der Verletzten

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN im Landtag

I. Ausgangslage

Am 19. Dezember 2021 jährt sich zum fünften Mal der Anschlag eines tunesischen Attentäters auf dem Weihnachtsmarkt des Berliner Breitscheidplatzes. Zunächst erschoss er den Fahrer eines Lkw, um das Fahrzeug unter seine Kontrolle zu bringen. Anschließend fuhr er zielstrebig in eine Menschenmenge auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin-Charlottenburg.

Zwölf Menschen wurden dabei getötet, annähernd 100 Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes wurden verletzt, viele davon schwer. Im Oktober 2021 ist ein damaliger Ersthelfer an den Folgen des Terroranschlags verstorben, er war das 13. Todesopfer. Viele Opfer und ihre Angehörigen sowie die zahlreichen Ersthelferinnen und Ersthelfer erlitten Traumatisierungen.

Schon zum 3. Jahrestag 2019 sagte Landtagspräsident Kuper: „Für die Überlebenden des Anschlags, für die Angehörigen der Opfer und auch für die Rettungskräfte hat dieser Tag auf schreckliche unabänderliche Weise Raum eingenommen, Raum ergriffen in ihrem persönlichen Leben.“ (Vgl. Präsident André Kuper am 19.12.2019, Plenarprotokoll 17/77, Seite 5)

Der Anschlag im Dezember 2016 löst bei uns allen auch heute noch tiefe Betroffenheit und Mitgefühl mit den Opfern und ihren Angehörigen aus. Wir teilen ihre Trauer und ihren Schmerz. Die Folgen dieses Tages wirken bis heute fort. Ein würdiges Gedenken und entschlossenes Handeln gegen den islamistischen Terror ist uns daher fraktionsübergreifend von großer Bedeutung.

Es steht in unserer Verantwortung, den Kampf gegen den islamistischen Terrorismus intensiv fortzuführen und uns weiterhin für den Schutz unserer offenen Gesellschaft einzusetzen. Hierzu sind wir aus Respekt vor den Opfern und ihren Angehörigen sowie aufgrund unserer Verantwortung für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger verpflichtet.

Ebenso hat die Aufarbeitung von Unrecht kein Verfallsdatum. Das Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz war einer der schrecklichsten Terroranschläge der Bundesrepublik, der zugleich Fehler und Versäumnisse offenbart hat.

Die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I, den der Landtag Nordrhein-Westfalen am 1. Juni 2017 wieder eingesetzt hat, dient dem Ziel, möglichen Versäumnissen, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Behörden in unserem Bundesland vor und nach dem Anschlag nachzugehen. Hierzu gehört auch die Betrachtung der Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Behörden mit den Behörden anderer Bundesländer und des Bundes. Neben dieser Aufarbeitung untersucht der Ausschuss im Besonderen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um – bestmöglich – einen solchen terroristischen Anschlag mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unseres Rechtsstaates zukünftig zu verhindern. Denn der islamistische Terror ist noch lange nicht besiegt. Der Berliner Anschlag mahnt uns, jeden Tag kritisch zu hinterfragen, wie wir den Schutz vor Terrorismus und Gewalt noch verbessern können.

Dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses I und den darin gefundenen Bewertungen greifen wir dabei nicht vor.

Von großer Wichtigkeit ist und war auch die Einberufung von Beauftragten für Opfer und Hinterbliebene bzw. Opferschutzbeauftragten sowohl auf der Bundes- als auch auf der Länderebene. Koordinierte und aufsuchende Hilfsangebote sowie direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind für die Betroffenen von immenser Bedeutung. Der Staat muss mit aller Deutlichkeit zeigen, dass er die Opfer solch schrecklicher Ergeignisse und auch ihre Angehörigen nicht allein lässt und bestmöglich unterstützt. Eine regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Optimierung derartiger Unterstützungsangebote ist daher von zentraler Bedeutung.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest,

dass der Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz tiefe Wunden bei den Angehörigen der Opfer und den Verletzten hinterlassen hat. Diese Tat lässt niemanden unberührt, es ist wichtig, gemeinsam der Opfer zu gedenken, von denen auch einige aus Nordrhein-Westfalen stammten, und den Hinterbliebenen, wo immer es geht, zur Seite zu stehen.