Friedlicher Jahreswechsel 2016/2017 – unser Dank gilt den Einsatzkräften

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

I.

Es war richtig, dass alle Verantwortlichen der Polizei, der Städte und Kommunen nach den schrecklichen Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und anderen Großstädten, in der zahlreiche sexualisierte Übergriffe auf Mädchen und Frauen verübt wurden, gemeinsam und frühzeitig Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in der Silvesternacht 2016/1017 geplant und vorbereitet haben. Insbesondere die starke Präsenz von Kräften der Landes- und Bundespolizei haben zum friedlichen Verlauf der Silvesternacht beigetragen.
Auch die Lichtinstallation am Kölner Hauptbahnhof oder das Beleuchtungskonzept auf dem Burgplatz in Düsseldorf haben dazu geführt, dass der öffentliche Raum als Begegnungsort der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen wurde.
Allen Beteiligten, den eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten, Ordnungs- und Rettungskräften gebühren unser Dank und unsere Anerkennung für ihren Einsatz, der das friedliche und unbeschwerte Feiern in Köln und an den anderen Orten in Nordrhein-Westfalen ermöglicht hat.
Dass die Menschen in Köln in diesem Jahr friedlich feiern konnten und sich die Übergriffe des letzten Jahres nicht wiederholten, ist besonders dem umsichtigen und professionellen Handeln, den verstärkten Kontrollen und dem konsequenten Einschreiten der Polizei zu verdanken. So konnten erneute Gewaltausbrüche verhindert und damit die Sicherheit der Menschen gewährleistet werden.
Überraschend war die hohe Anzahl von aggressiv auftretenden Menschen vor allem am Kölner und am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Darunter haben sich viele Männer mutmaßlich aus nordafrikanischen und arabischen Herkunftsländern befunden. Dieses Verhalten gilt es weiter zu beleuchten, auch weil es Aufschluss über die Situation im vergangenen Jahr und die weiterhin ungeklärte Frage nach organisierten Verabredungen geben kann.
Selbstverständlich gilt auch für diese wie jede andere Personengruppe das Recht auf Bewegungsfreiheit, das heißt, sich friedlich an den Bahnhöfen und anderen Orten treffen und feiern zu können.
Wenn das Verhalten von Einzelpersonen oder auch in Gruppen allerdings von einer aggressiven Grundstimmung geprägt ist und angenommen werden muss, dass Straftaten verübt werden sollen, ist die Polizei befugt, Personen zu kontrollieren, zumal der Kölner Hauptbahnhof als sogenannter gefährlicher Ort eingestuft ist, an dem Personenkontrollen durchgeführt werden dürfen. Nach Prüfung des Kölner Polizeipräsidiums lagen die rechtlichen Voraussetzungen für die anlassbezogenen Kontrollen vor, die zu einer konkreten Gefahrenabwehr wesentlich beigetragen haben. Beschwerden und Kritik werden, wie in unserem Rechtsstaat und in unserer nordrhein-westfälischen Polizei üblich, geprüft. Die Nachbereitung von Polizeieinsätzen ist ein übliches Verfahren bei der Polizei NRW und entspricht ihren Leitsätzen des bürgerorientierten, rechtsstaatlichen und professionellen Verhaltens.
Der Kölner Polizeipräsident hat bereits eindeutig klargestellt, dass der Begriff „Nafri“ fehlerhaft verwendet wurde. Denn der Begriff ist eine polizeiinterne Abkürzung für „Nordafrikanische Intensivtäter“. Darüber hinaus hat die Polizei festgestellt, dass die kontrollierten Personen nach bisherigen Erkenntnissen sehr unterschiedliche Nationalitäten hatten. Da diese noch nicht abschließend zweifelsfrei bestimmt werden konnten, sind die weiteren Ermittlungen abzuwarten.

II.

Der Landtag bedankt sich bei den Polizeibeamtinnen und -beamten, den Ordnungs- und Rettungskräften für ihren Einsatz in der Silvesternacht, der ein friedliches und unbeschwertes Feiern ermöglichte.