Frauenfilmförderung NRW – Kein Thema?

Kleine Anfrage von Josefine Paul

Portrait Josefine Paul

„Zehn Jahre Medienfrauen. Wir haben alles erreicht. Nicht wahr? Nicht wahr! Wir sind längst nicht da, wo wir sein sollten – nämlich überall.“ Mit diesen Worten eröffnete die Direktorin des Grimme-Instituts, Frau Dr. Frauke Gerlach, im November 2019 die 10. Veranstaltung „Medienfrauen NRW“. Und dies war nicht der einzige Ort, an dem die Forderung nach einer Gleichstellung von Frauen und Männern in der Medienbranche intensiv diskutiert wurde und wird.
Bereits im Februar 2017 legten die Universität Rostock und das Fraunhofer-Institut im Auftrag von ARD und ZDF eine Studie vor, die zu dem Schluss kommt, dass Frauen in den meisten kreativen Schüsselpositionen der Film- und Fernsehbranche weniger vertreten sind als Männer. Und dies, obwohl ca. 40% der Absolvierenden der Filmhochschulen weiblich sind (http://www.ard.de/download/3841216/Gender_und_Fernsehfilm___Eine_Studie_im_Auftrag_von_ARD_und_ZDF.pdf). Als Ursache für dieses Dilemma werden zum einen stereotype Zuschreibungen und Vorurteile ausgemacht, aber auch strukturbedingte Ausschlussmechanismen wirken sich nach wie vor negativ auf die Chancen von Frauen in der Film- und Fernsehbranche aus.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.      orin sieht die Landesregierung die größten Hindernisse/Herausforderungen für eine ausgewogene Geschlechterrepräsentanz in Berufen der Film- und Fernsehproduktionen und -redaktionen?
2.      Welche geschlechterdifferenzierten statistischen Erkenntnisse im Bereich Öffentlich- Rechtliches Fernsehen und öffentlich geförderter Film liegen der Landesregierung vor?
3.      Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zum Abbau von Barrieren, die Frauen an einer gleichberechtigten Teilhabe hindern, in der Film- und Fernsehbranche allgemein, aber insbesondere in den Gewerken Drehbuch, Kamera, Regie und Schauspiel, bisher ergriffen?
4.      Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Gleichberechtigung noch besser für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu regeln?
5.      Mit welchen Maßnahmen können auch im Rahmen der Fördermaßnahmen der landeseigenen Film- und Medienstiftung GmbH aus Sicht der Landesregierung mehr Gerechtigkeit und entsprechende Teilhabe für die Frauen erzielt werden?