Frauen vor Gewalt schützen – Schutzplätze weiter ausbauen!

Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE im Landtag

Portrait Ilayda Bostancieri_klein

I. Ausgangslage

Eine große Herausforderung unserer Gesellschaft ist die geschlechtsspezifische Gewalt. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen verurteilt diese auf das Schärfste.

Jede dritte Frau in Deutschland ist von sexualisierter und/oder körperlicher Gewalt betroffen. 25 Prozent aller Frauen erleben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt in ihrer Partner­schaft. 24 Prozent der Frauen werden Opfer von Stalking. 42 Prozent der Frauen erleben Formen von psychischer Gewalt. Im Jahr 2021 hat das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ in 60 Prozent der Fälle zum Thema häusliche Gewalt beraten. Zweithäufigstes Thema war se­xualisierte Gewalt mit 12 Prozent, stark angestiegen ist die digitale Gewalt mit 18 Prozent.

64 Prozent der Vermittlungen durch das Hilfetelefon erfolgten an Beratungseinrichtungen für Frauen und Mädchen. 19 Prozent der Weitervermittlungen erfolgten an Frauenhäuser und Schutzwohnungen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechts­verletzungen weltweit. Dieser fundamentale Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte ist für viele Frauen und Mädchen weiterhin ein alltägliches Phänomen. Es zeigt sich in Formen wie Ausbeutung, vor allem Zwangsprostitution, sexuellem Missbrauch, Sextourismus, Verge­waltigung, Beschneidung von Frauen bzw. Mädchen, Zwangsheirat, vorgeburtlicher Ge­schlechtsselektion, digitaler Gewalt, Stalking oder häuslicher Gewalt. Die heftigste Eskalati­onsstufe bilden Femizide, das heißt die gezielten Tötungen der Frauen durch ihre (Ex)- Partner aufgrund ihres Frauseins bzw. Besitzdenkens seitens der Täter.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen in jeglicher Form ist nicht hinnehmbar und wir werden sie aktiv bekämpfen. Jedes Jahr am 25. November wird mit dem internationalen Gedenktag „Tag gegen Gewalt an Frauen“ an diese Menschenrechtsverletzungen gedacht und durch Aktionen aufmerksam gemacht.

Die Istanbul-Konvention ist eine Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und trat am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Ziel der Istanbul-Konvention ist die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt, die umfassende Unterstützung der Betroffenen und die Förderung der Gleichheit der Geschlechter.

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen hat sich Deutschland und somit Nordrhein-Westfalen verpflichtet, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen, sie zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten.

Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Frauenhilfeinfrastruktur, die eine gute Aufstellung be­reits bestehender Maßnahmen bietet. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation von häuslicher Gewalt in vielen Familien und Partnerschaften weiter verschärft. Die Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen bieten schnellen und anonymen Schutz bei häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Allerdings stellte der Europarat erst kürzlich gravierende Defizite beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt fest und sprach Deutschland gegenüber eine Rüge aus.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen einen Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte darstellt.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Aus diesem Grund muss Barrierefreiheit in Einrichtungen gewähr­leistet sein, sowie inklusive Strukturen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.

Der Landtag verurteilt jegliche Gewalt, die Frauen und Mädchen widerfährt, sei sie körperlich, psychisch oder digital.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • bedarfsgerecht den Ausbau der Schutzplätze in den Frauenhäusern schnellstmöglich voranzutreiben, um Frauen zu ermöglichen, aus lebensbedrohlichen Situationen fliehen und Schutz finden zu können.
  • die Hilfsangebote bezüglich Gewaltschutz und Gewaltprävention gemeinsam mit der Frauenhilfeinfrastruktur bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszubauen. Dabei sol­len neben spezifischen Angeboten auch Angebote in den Blick genommen werden, die alle Angebote unter einem Dach bündeln.
  • Die Dunkelfeldstudie fortzuschreiben und damit einen Beitrag zu leisten, das Thema ge­schlechtsspezifische Gewalt aus dem Dunkelfeld zu holen.
  • Die Öffentlichkeit weiter für das Thema zu sensibilisieren.