Frauen in der Justiz in Nordrhein Westfalen

Große Anfrage der GRÜNEN im Landtag

Portrait Josefine Paul

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft ist auch im Jahre 2020 noch nicht erreicht. In vielen Lebensbereichen stoßen Frauen auf strukturelle und institutionelle Benachteiligung und besondere Problemlagen.

Neben dem in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Recht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau, verfügt NRW mit dem Landesgleichstellungsgesetz über ein eigenes Gesetz, dessen Ziel es ist, eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern.

Frauen haben in Bereichen wie beispielsweise dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren zwar aufgeholt, dennoch fehlt es noch an einer umfassenden Gleichstellung in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer am 26.02.2020 veröffentlichten Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Daher ist eine explizite Analyse der Lebenswirklichkeit von Frauen in NRW unerlässlich, um aus den gewonnenen Fakten konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten und somit dafür Sorge zu tragen, dass die Gleichstellung von Mann und Frau vorangetrieben und endlich umgesetzt wird.

In der Justiz hat sich der Frauenanteil in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich erhöht, allerdings scheint dies nach wie vor nicht oder nur sehr eingeschränkt für Frauen in Führungs-und Spitzenpositionen innerhalb der Justiz zu gelten. Während der Frauenanteil bei Richtern/ -innen und Staatsanwälten/-innen mittlerweile relativ hoch ist, liegt er bei den Besoldungsgruppen R2 und höher nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau. Dasselbe gilt für die Struktur der Staatsanwaltschaften. Auch hier scheint sich in den letzten Jahren wenig bewegt zu haben.

Ein weiteres wichtiges Themenfeld ist der effektive Schutz von Frauen vor Straftaten. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Aber nur wenige von ihnen sprechen darüber. Für betroffene Frauen ist Reden der erste Schritt aus der Gewalt. Dazu müssen Beratungsangebote möglichst niederschwellig sein und auch das Beratungsangebot in ländlichen Bereichen muss ausgebaut werden.

Darüber hinaus ist es notwendig, die Umsetzung opferschützender Maßnahmen im Hinblick auf weibliche Opfer zu überprüfen und aus dieser Analyse weitere Ansätze für die Weiterentwicklung eines wirksamen Opferschutzes auf unterschiedlichen gesellschaftlichen, politischen und institutionellen Ebenen zu entwickeln.

Ferner sollte es auch Ziel sein, Frauen im Strafvollzug nicht nur zu verwahren, sondern die quantitativen und qualitativen Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern, um so eine tatsächliche Resozialisierung zu erreichen und Zukunftsperspektiven zu schaffen.

Da das Strafvollzugssystem primär auf Männer ausgerichtet ist, werden die im Strafvollzug angewendeten Konzepte und Verfahren häufig den Anforderungen an einen angemessenen Frauenvollzug nicht gerecht.

Die Frage ist also: Inwiefern ist der nordrhein-westfälische Strafvollzug auf die geringe Zahl der weiblichen Insassen eingestellt?

Grundsätzliche Erhebung

  1. Wie viele Frauen arbeiten insgesamt im Bereich des Justizministeriums, der Gerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften, des Justizvollzugs, der sozialen Dienste der Strafrechtspflege und der Justizverwaltung?
  2. Wie viele Frauen arbeiten in der Projektgruppe Nachwuchsgewinnung?
  3. Wie viele Frauen arbeiten im Landesjustizprüfungsamt?
  4. Wie viele Frauen arbeiteten in den letzten 10 Jahren in NRW in den folgenden Geschäftsbereichen und wie hoch war der Frauenanteil in den jeweiligen Bereichen: Justizministerium, Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, soziale Dienste der Strafrechtspflege und Justizverwaltung? Bitte nach Laufbahngruppen auflisten.

Strukturanalyse

  1. Welche Arbeitszeitpolitik verfolgen das Justizministerium sowie die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, um die dort beschäftigten Frauen und Männer in den Bereichen Weiterbildung, Familienfreundlichkeit, Pflege Angehöriger etc. zu unterstützen?
  2. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung die in dem Koalitionsvertrag vereinbarte Frauenerwerbstätigkeitförderung in Ministerien, Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, sozialen Diensten der Strafrechtspflege und Justizverwaltung umgesetzt? Welche konkreten Maßnahmen sind noch geplant?
  3. Wie hat sich die Zahl der sogenannten flexiblen Arbeitszeitgestaltung (Kapovaz, Jahresarbeitszeitverträge, Job-Sharing, Homeoffice) in den letzten10 Jahren bei Frauen und Männern, die im Justizministerium, Gerichtsbarkeiten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, sozialen Diensten der Strafrechtspflege und Justizverwaltung beschäftigt sind, entwickelt?

Förderung von Frauen in der Justiz

NRW verfügt mit dem Landesgleichstellungsgesetz über eine eigene Rechtsnorm, deren Ziel es ist, eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern. Jedoch sind Frauen in der Justiz noch unterrepräsentiert. Je höher die Besoldungsstufe ist, desto geringer ist in der Regel der Frauenanteil. Diesem Missstand gilt es entgegen zu treten.

  1. Welche Maßnahmen des Justizministeriums sind aus Sicht der Landesregierung geeignet, um den Frauenanteil in Justizberufen zu erhöhen und eine Gleichstellung von Frauen und Männern herzustellen?
  2. Welche Maßnahmen wurden in der Projektgruppe Nachwuchsgewinnung zur Frauenförderung und Gewinnung durchgeführt.
  3. In wie vielen Fällen wurde bislang eine Erprobung in Teilzeit durchgeführt?
  4. Wie viele Frauen haben eine Erprobung in Teilzeit durchgeführt? Bitte differenziert nach der jeweiligen Dauer einer solchen Teilzeiterprobung, dem jeweiligen Teilzeitfaktor, dem Gericht bzw. der jeweiligen Behörde, in dem eine solche Teilzeiterprobung durchgeführt worden ist.
  5. Welche sonstigen konkreten Maßnahmen werden angeboten bzw. sind durchgeführt worden, um Frauen und Männer mit und ohne Familienpflichten bei der Durchführung einer Erprobung zu unterstützen (z.B. Verkürzung bzw. Verlängerung, Unterbrechung einer Erprobungszeit)?
  6. Im Rahmen welchen Beurteilungskriteriums wird bei Richterinnen sowie Staatsanwältinnen mit Leitungsfunktion Frauen- und Familienförderung berücksichtigt?
  7. In wie vielen Fällen ist in den letzten 10 Jahren bei im Wesentlichen gleicher Eignung das Geschlecht zugunsten einer Frau als Hilfskriterium bei der Entscheidung über die Besetzung eines Beförderungsamtes herangezogen worden?
  8. Welche sind die über eine Schulung hinausgehenden konkreten Maßnahmen, Führungskräfte für Frauenförderung zu sensibilisieren, Defizite aufzudecken und zu beseitigen?
  9. Werden in der Landesjustizverwaltung bzw. in den Geschäftsbereichen Statistiken über die geschlechtsspezifischen Beurteilungsergebnisse im Richter- und Staatsanwaltsdienst geführt?

Frauen an den Hochschulen

Der Frauenanteil auf den unterschiedlichen Statusebenen der juristischen Fakultäten in NRW macht deutlich, dass sich der hohe Anteil der Studentinnen nicht gleichmäßig auf der je höheren Qualifikationsebene fortsetzt.

Die Geschlechterverteilung auf den Führungs- und Leistungsebenen der juristischen Fakultäten des Landes NRW offenbart, dass es nicht nur einen geringen Professorinnenanteil, sondern auch einen geringen Anteil von Frauen auf den Entscheidungsposten gibt.

  1. Wie viele Frauen promovieren jährlich an einer juristischen Fakultät in NRW?
  2. Wie viele Berufungen von Frauen auf eine Juraprofessur gab es in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen aufgeschlüsselt nach Hochschulen und jeweiligen Instituten? (bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)
  3. Im Gender Report 2019 wurde festgestellt, das Professorinnen durchschnittlich 7,7 % weniger verdienen, als ihre männliche Kollegen. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um diesen Zustand zu beenden?
  4. Wie erklärt sich die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den besseren Leistungen von Frauen während des Jurastudiums und dem schlechteren Abschneiden bei den mündlichen (Examens-)Prüfungen?
  5. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für notwendig, um die ggf. schlechtere Benotung von Frauen in der mündlichen Prüfung zum ersten und zweiten Staatsexamen zu verhindern?
  6. Falls Frauen schlechter benotet werden: Welche Ursache sieht die Landesregierung, für die schlechtere Benotung von Frauen in der mündlichen und schriftlichen Prüfung für das erste und zweite Staatsexamen?
  7. Wie viele Frauen schaffen im Verhältnis zu Männern ein Prädikatsexamen?
  8. Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden in den letzten 10 Jahren in die Prüfungskommissionen berufen?
  9. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Anteil von Frauen in den Prüfungskommissionen zu erhöhen?
  10. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Besetzung der Prüfungskommission nur mit Männern und der teilweise schlechteren Benotung von Frauen in mündlichen Prüfungen?
  11. Es beginnen mehr Frauen ein Jurastudium als Männer. Aus welchen Gründen werden nach wie vor mehr Männer als Frauen zu Juraprofessoren berufen?
  12. Eine Studie, im Auftrag des Justizministeriums hat festgestellt, dass Frauen in juristischen Übungsfällen hauptsächlich eine Rolle als Ehefrau, Sekretärin oder Geliebte haben, selten als Rechtsanwältin oder in Führungspositionen. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bezüglich des Sexismus‘ in den Übungsfällen in der juristischen Ausbildung?

Referendariat

  1. Gibt es seitens der Landesregierung Bemühungen ein Teilzeitreferendariat einzuführen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um eine bessere Vereinbarkeit von Rechtsreferendariat und Familie zu fördern?

Frauen als Opfer von Straftaten

Immer noch sind viel zu viele Frauen von Gewalt betroffen. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss entschiedener bekämpft werden. Dringend benötigt werden Verbesserungen bei der Prävention und Wegen aus der Gewalt. Dafür ist landesweit und flächendeckend eine gute und vor allem jederzeit erreichbare Infrastruktur aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Schutzwohnungen erforderlich.

  1. Wie viele Fälle (eingeleitete Strafverfahren und Verurteilungen) von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in NRW sind in den letzten drei Jahren differenziert nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Altersstruktur und Art der Gewalttat (z. B. sexualisierte Gewalt, Stalking, Hatespeech etc.) bei der Justiz bearbeitet worden?
  2. Gibt es Orte, die als Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkte für Frauen eingestuft werden können?
  3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Frauen besser vor Straftaten zu schützen?
  4. Wie hat sich die Zahl der Fälle von Menschenhandel in NRW in den letzten 10 Jahren entwickelt und welche Ursachen sieht die Landesregierung für diese Entwicklung?
  5. An welchen Staatsanwaltschaften sowie Amts- und Landgerichten in NRW sind Zeuginnenschutzzimmer eingerichtet worden? Wer betreut die Zeugen/-innen in dem Zimmer? Ist das Personal zur Betreuung der Zeugen/-innen geschult worden?
  6. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung um zu gewährleisten, dass in der Erstausbildung aller Gesundheitsberufe Kenntnisse über die gesundheitlichen Folgen von sexueller Gewalt gegen Frauen vermittelt werden?
  7. Welche Maßnahmen sind der Landesregierung bekannt, die eine gerichtsverwertbare Dokumentation und Spurensicherung – auch anzeigenunabhängig – durch niedergelassene und Klinikärzte/-innen zukünftig sicherstellen? Soll dies ausgeweitet werden?
  8. An welchen Orten und Einrichtungen ist eine anonyme Spurensicherung möglich und wo erhalten Opfer Informationen zu diesem Angebot?
  9. Durch welche Maßnahmen wurde die Initiative „Stärker als Gewalt“ des BMFSFJ durch die Landesregierung umgesetzt? Sind noch weitere Maßnahmen geplant?
  10. Welche Schulungs- und Fortbildungsangebote für Richter/-innen und Staatsanwälte/ -innen bietet die Justiz in den Bereichen Opferschutz vor Gericht und geschlechtsspezifische Gewalt? Wie werden diese Angebote genutzt?
  11. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Richter/-innen die Möglichkeit der Durchführung audiovisueller Vernehmungen, insbesondere bei Kindern als Opfern, anzubieten und näherzubringen?
  12. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung ergriffen, um das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung unter Polizeibeamten/-innen, Richtern/-innen, Staatsanwälten/-innen und Anwälten/-innen bekannter zu machen?

Frauen und Mädchen im Strafvollzug

Gemessen an der Gesamtzahl Inhaftierter ist der Anteil von inhaftierten Frauen sehr gering.

Auf der Seite des Justizministeriums gibt es keine Informationen zu den Besonderheiten des Frauenvollzuges in NRW. Dabei ist es wichtig, dass die inhaftierten Frauen nicht nur in den Justizvollzugsanstalten „verwahrt“ werden, sondern auch angemessen betreut werden. Zudem sind in der Querliste des Landeshaushalts für 2020 keine Mittel für Weiterbildung ausgewiesen.

Überdies interessiert uns auch die Zahl weiblicher Bediensteter auf allen Ebenen des Justizvollzuges sowie die Maßnahmen zur Förderung von Frauen.

  1. Wie viele weibliche
    a. Untersuchungsgefangene
    b. Strafgefangene
    c. Jugendstrafgefangene
    d. Abschiebegefangene
    e. Gefangene in sozial-therapeutischen Einrichtungen

befinden sich aktuell in welchen nordrhein-westfälischen Haftunterbringungsmöglichkeiten jeweils im offenen und geschlossenen Vollzug?

  1. Wegen welcher Straftatbestände werden Frauen nach dem Strafgesetzbuch (sowie Betäubungsmittelgesetz u.a.) am häufigsten verurteilt?
  2. Wie stellen sich die Belegungszahlen und Kapazitäten der Justizvollzugsanstalten in NRW bei den weiblichen Gefangenen in den letzten 10 Jahren dar?
  3. Wie schätzt die Landesregierung die Zahl der substanzabhängigen weiblichen Gefangenen ein?
  4. Wie hoch ist der Frauenanteil im Justizvollzugsdienst in folgenden Bereichen:
    a. Anstaltsleitung
    b. Allgemeiner Vollzugsdienst
    c. Verwaltungsdienst
    d. Werkdienst
    e. Krankenpflegedienst
    f. Funktionsdienst
    g. Sozialer Dienst
    h. Pädagogischer Dienst
    i. Psychologischer Dienst
    j. Ärztlicher Dienst
    k. Lehrkräfte
    l. Seelsorge
  5. Welche Maßnahmen zur beruflichen Förderung von bediensteten Frauen werden in den verschiedenen Bereichen des Justizvollzuges getroffen?
  6. Wie viele weibliche Gefangene werden heimatfern untergebracht?
  7. Welche besonderen Folgen hat die heimatferne Unterbringung für weibliche Gefangene?
  8. Das Justizministerium hat im Landeshaushalt die Mittel für „Maßnahmen weibliche Gefangene“ auf null gesetzt. Welche Maßnahmen werden durch die internen Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter durchgeführt? Wie wird die Qualität und Quantität dieser sichergestellt?
  9. Welche fördernden Maßnahmen gibt es für weibliche Gefangene in Bildungsmaßnahmen wie Schulunterricht, Fach- und Hochschulstudium, Integrations-und Sprachkurse, Ausbildungen innerhalb und außerhalb der Anstalt? Wie viele Inhaftierte erreichen einen Schul- oder Berufsabschluss oder ähnliche Qualifikationen?
  10. Welche Grundmodule und Module stehen den inhaftierten Frauen zur Ausbildung zur Verfügung? Mit wie vielen Stunden können sie diese belegen?
  11. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung geeignet, die Anzahl der erreichten Abschlüsse zu erhöhen?
  12. Sind weitere Maßnahmen geplant?
  13. Welche fördernden Maßnahmen gibt es für weibliche Gefangene in sozialpädagogischen Maßnahmen sowie Sport- und Freizeitangeboten?
  14. Welche unterstützenden und fördernden Maßnahmen gibt es für weibliche Gefangene, die Mütter oder schwanger sind?
  15. Welche fördernden Maßnahmen gibt es für weibliche Gefangene im offenen Vollzug?
  16. Welche fördernden Maßnahmen gibt es für Arrestantinnen im Jugendarrest?
  17. Welche Präventionsangebote gibt es speziell für Mädchen und junge Frauen?
  18. Wie viele Arbeitsplätze und welche Art von Arbeitsplätzen werden Frauen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten jeweils angeboten, welche werden nachgefragt und welche werden tatsächlich genutzt?
  19. Wie viele Arbeitsplätze sind notwendig, um eine Beschäftigung aller arbeitsfähigen und -willigen Frauen zu gewährleisten?
  20. Sind Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der Frauen geplant und wenn ja, welche?
  21. Welche speziellen Probleme und Bedarfe für Frauen im Vollzug sieht die Landesregierung?
  22. Wie kann für weibliche Inhaftierte ein differenzierter Vollzug erreicht werden?
  23. Welche Pläne zur Verbesserung des Frauenstrafvollzuges hat die Landesregierung entwickelt und in welchen Zeiträumen realisiert?
  24. Wie kann die Situation von Frauen in der Untersuchungshaft verbessert werden?
  25. In welchem zeitlichen und personellen Umfang finden in welcher Haftunterbringungsform
    a. Freizeitgestaltung
    b. Soziale Unterstützung
    c. Psychosoziale Therapie
    d. Soziales Training und
    e. Entlassungsvorbereitung

für wie viele weibliche Häftlinge statt?

Strafvollzug von Müttern

Wenn Mütter inhaftiert werden, leiden meistens sowohl die Mutter als auch das Kind unter dem Strafvollzug. Dem Kind, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, sollte es daher möglich sein, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu halten, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

  1. Wie viele Mutter-Kind-Plätze gibt es in den nordrhein-westfälischen Haftanstalten?
    a. Wie ist die Auslastung der Plätze?
    b. Werden mehr Mutter-Kind-Plätze benötigt? Wenn ja, wie sieht die Planung dazu aus?
    c. Welche pädagogischen und medizinischen Beratungsangebote werden den Kindern in welchem zeitlichen und finanziellen Umfang bereitgestellt?
    d. Haben inhaftierte Frauen die Möglichkeit, Langzeitbesuche mit ihren Partnern/ -innen zu führen? Wenn ja, wie viele Langzeitbesuchsräume stehen zur Verfügung? Wird die Anzahl dem Bedarf gerecht?
  2. Wann und unter welchen Voraussetzungen hält die Landesregierung eine Justizvollzugsanstalt für einen geeigneten Ort, um Kinder bei ihren verurteilten Müttern unterzubringen?
  3. Wo werden die Kinder aufgrund welcher Rechtsgrundlage und durch welche Ämter untergebracht, die nicht durch die Mütter betreut werden können? Wie viel Prozent der Kinder werden untergebracht:
    a. beim Vater?
    b. den Großeltern?
    c. in Pflegefamilien?
    d. in einem Heim?
  4. Wie wird der Kontakt zu den Müttern in diesen Fällen sichergestellt?
  5. Liegen Erfahrungsberichte über die Auswirkungen der gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Kindern in einer Justizvollzugsanstalt auf deren Entwicklung vor? Wenn ja, welche? Welche Auswirkungen hat es auf die Mütter?
  6. Welche Maßnahmen werden zur Haftvermeidung von Müttern junger Kinder ergriffen?
  7. Welche Vorkehrungen werden in den Justizvollzugsanstalten – auch aus Rücksicht auf das ungeborene Kind und die Schwangeren – getroffen, um Belastung und Stress so weit wie möglich von Schwangeren und Gebärenden fernzuhalten?
  8. Welche zusätzlichen Angebote stehen in den Fällen zur Verfügung, in denen das Kind von seiner inhaftierten Mutter getrennt wird, um traumatisierende Folgen für Mutter und Kind zu vermeiden?

Beratungsstellen

Frauenberatungsstellen sind für viele von Gewalt betroffene Frauen ein wichtiger Teil der Frauenhilfeinfrastruktur.

Sowohl in den Städten, als auch im ländlichen Bereich ist Gewalt gegen Frauen der Kriminalstatistik des BKA folgend leider ansteigend. Dabei kommen den Beratungsstellen eine Vielzahl an Aufgaben und Themenfeldern zu, die für betroffene Frauen von hoher Bedeutung sind. Deshalb ist es wichtig, das Angebot an Beratungsstellen auszubauen und die Stellen zu stärken, um den Frauen ein möglichst flächendeckendes und qualitativ ansprechendes Angebot bieten zu können.

  1. Welche Beratungsangebote für von Straftaten betroffene Frauen (Gewalt, Stalking, Hatespeech, Frauenhandel etc.) sind der Landesregierung insgesamt bekannt und wie werden sie von öffentlichen Stellen gefördert?
  2. Ist das Beratungsangebot bedarfsgerecht?
  3. Welche digitalen Beratungsangebote gibt es?
  4. Mit welchen Maßnahmen lässt sich aus Sicht der Landesregierung die Anzeigebereitschaft von Frauen, die Opfer einer Straftat geworden sind, erhöhen?
  5. Wie schätzt die Landesregierung das Beratungsangebot für betroffene Frauen von Straftaten im ländlichen Raum ein?
  6. Frauen in Haft und Abschiebehaft haben nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit Beratungsstellen aufzusuchen. Wie schätzt die Landesregierung das Beratungsangebot für betroffene Frauen in Haft und in Abschiebehaft ein?
  7. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass Frauen in Haft oder Abschiebehaft die Möglichkeit haben, von speziellen Frauenberatungsstellen beraten zu werden?
  8. Wegen welcher Delikte wenden sich die von Straftaten betroffenen Frauen an die Beratungsstellen?
  9. Wie ist die psychosoziale Prozessbegleitung in NRW konkret ausgestaltet? Ist das Fachpersonal geschlechtergerecht sensibilisiert?
  10. Wie viele Opferhilfeeinrichtungen oder andere Anlaufstellen für Frauen gibt es an allen Gerichtsstandorten, die psychologische Unterstützung im Rahmen des Strafverfahrens leisten?
  11. Welche Angebote halten diese Einrichtungen für Frauen vor?

Fortbildung von Fachleuten

Nur durch regelmäßige Fortbildung von Fachleuten, die im Kontakt mit Frauen stehen, die von Straftaten betroffen sind, kann eine Sensibilisierung sichergestellt werden. Im Umgang mit

diesen Frauen ist es notwendig besonders behutsam und einfühlsam zu sein. Es muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Frauen sich vertrauensvoll an geschultes Personal wenden können.

  1. Sieht die Landesregierung in der Durchführung von (interdisziplinären) Fortbildungen eine Möglichkeit, ein besseres Vertrauensverhältnis zwischen Opfern und Behörden aufzubauen, mehr Zeuginnen für Strafverfahren zu gewinnen bzw. einen sensibleren und angemessenen Umgang der Behörden mit Opfern zu bewirken?
  2. Sind in NRW bereits Fortbildungs- und Aufklärungsmaßnahmen im Bereich der Straftaten gegen Frauen durchgeführt worden? Wenn ja: Wann, wo und von wem sind diese durchgeführt worden, um welche speziellen Maßnahmen handelt es sich hierbei und an welche Zielgruppe richteten sich diese Maßnahmen? Wie groß ist die Fördersumme?
  3. Handelt es sich hierbei um einmalige Fortbildungen oder regelmäßig stattfindende Weiterbildungen? Wann und wo werden derartige Fortbildungen für wen angeboten?
  4. Erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, neue Konzepte in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen zu erarbeiten und zu erproben?
  5. Sind aus Sicht der Landesregierung Informationskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Bereich Straftaten gegen Frauen durchgeführt worden? Welche Kampagnen wurden bereits durchgeführt und welche sind für eine Durchführung vorgesehen?
  6. Welche finanziellen Mittel wurden für bisherige präventive und sensibilisierende Kampagnen sowohl für potentielle Opfer als auch für die Öffentlichkeit vorgesehen und tatsächlich verausgabt?