Fragwürdige Beteiligung externer Rechtsberater: Schreibt die Kies-Lobby an der neuen Wasserschutzgebiet-Verordnung mit?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße (und René Schneider, SPD)

Portrait Norwich Rüße

Aktuell novelliert die Landesregierung das Landeswassergesetz (LWG NRW). Im Zuge dessen ist u.a. eine Streichung des generellen Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten vorgesehen. Stattdessen soll eine Einzelfallprüfung auf Basis einer landesweit gültigen Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVO) möglich werden. Obwohl explizit im Gesetz Bezug auf sie genommen wird, liegt diese Wasserschutzgebietsverordnung derzeit noch nicht vor. In der Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf am 9. November 2020 wurde jedoch bekannt, dass dem Baustoffverband „Vero“ bereits ein Entwurf der neuen Wasserschutzgebietsverordnung für den Rohstoffbereich vorliegt. (Wortbeitrag „Vero“- Hauptgeschäftsführer Raimo Benger ab Minute 51:40)

Für die Novellierung der Wasserschutzgebietsverordnung sollen auch externe Berater über ein Vergabeverfahren hinzugezogen worden sein. Unter anderem eine namentlich bekannte Kanzleigemeinschaft, die zugleich Fördermitglied des Verbandes „Vero“ ist und den Baustoffverband u.a. finanziell unterstützt (https://web.archive.org/web/20201029131413/https://www.vero-baustoffe.de/der-verband/unternehmensliste/foerdermitglieder). Dies lässt Interessenkonflikte und fehlende Neutralität bei der fachlichen und juristischen Begleitung der Wasserschutzgebietsverordnung befürchten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche externen Berater wurden für die Überarbeitung bzw. Erstellung der (Landes-) Wasserschutzgebietsverordnung sowie des Landeswassergesetzes hinzugezogen? Bitte um detaillierte Auflistung.
  2. Im Rahmen des Vergabeverfahrens für die fachliche und juristische Begleitung der Novellierung der „Landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung NRW“ heißt es in der öffentlichen Ausschreibung unter dem Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien: „Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.“ Welche Kriterien wurden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt? Bitte um detaillierte Auflistung.
  3. Wie wurde durch die Kanzlei/en respektive Organisation/en, die den Zuschlag erhalten hat/haben, dargelegt, dass sie den o.g. Kriterienkatalog erfüllt/en?
  4. Abschnitt III der Ausschreibung regelt „Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben“, darunter auch unter Punkt III.1) die Teilnahmebedingunge Mit welchem detaillierten Ergebnis wurden die Kriterien zum Ausschluss einer Bewerbung um die Ausschreibung überprüft?
  5. Hat die namentlich bekannte Kanzleigemeinschaft über den Auftrag hinaus Einfluss genommen respektive Arbeiten geleistet, die den Rohstoffbereich betreffen?