Förderung des Einsatzes lärmärmerer Flugzeuge am Düsseldorfer Flughafen durch eine neue Entgeltordnung

Kleine Anfrage von Arndt Klocke, Johannes Remmel und Stefan Engstfeld

Bei der Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf vom 6.11.2017 (gültig ab 01.01.2018) hat sich nichts an der Grundsystematik bei den Lärmzuschlägen gegenüber der Vorgänger-Entgeltordnung vom 21.10.2016 (gültig ab 01.01.2017) geändert. So ist die Höhe der Lärmzuschläge in der derzeit gültigen Entgeltordnung in allen Lärmklassen und Zeiten identisch mit der Vorgängerregelung. Es hat lediglich eine Umgruppierung von einzelnen Flugzeugtypen gegeben und einige Flugzeugtypen sind neu aufgenommen worden. Außerdem wurde in die derzeit gültige Entgeltordnung erstmalig eine Differenzierung der Entgelte bei Airbus-Flugzeugen der A320-Familie eingeführt, je nachdem ob sie mit lärmmindernden Wirbelgeneratoren (Vortex-Generatoren) ausgestattet sind oder nicht. Allerdings fallen die Anreize zum nachträglichen Einbau von Wirbelgeneratoren bei der neuen Entgeltordnung nur sehr schwach aus.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen hat die Landesregierung die Frage nach einer Beurteilung der Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf vom 6.11.2017 vor dem Hintergrund der in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP geforderten stärkeren Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte folgendermaßen beantwortet (Drucksache 17/2571):
Entgeltspreizungen über das gesetzlich geforderte Maß hinaus können daher nur im politischen Dialog mit den Flughafennutzern und der Flughafenbetreiberin herbeigeführt werden. Die Genehmigung der neuen Entgeltordnung wurde am 31.07.2017 beantragt. Die Verhandlungen hierüber wurden von Frühjahr bis Frühsommer 2017 zwischen den Fluggesellschaften und dem Flughafenbetreiber geführt. Während dieser Verhandlungsrunde hat es zwischen dem Flughafen und dem Ministerium für Verkehr sowohl unter der rot-grünen Vorgängerregierung als auch unter der aktuellen Landesregierung fortlaufende Gespräche gegeben. Nach Übernahme der Regierungsgeschäfte am 30. Juni 2017 durch die aktuelle Landesregierung ließ sich eine noch stärkere Lärmspreizung in der Entgeltordnung nicht mehr realisieren. Gleichwohl bleibt das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne der erwähnten Koalitionsvereinbarung mit den zivilrechtlichen Akteuren (Flughafennutzer und Flughafenbetreiberin) im stetigen Austausch.“
Die Entgeltordnung am Flughafen Hamburg gilt als vorbildlich im Hinblick auf die starke Spreizung der Entgelte bei Flügen nach 23 Uhr. So gibt es in der Entgeltordnung des Hamburger Flughafens folgende Staffelungen: In der Zeit von 23.00 Uhr bis 23.14 Uhr liegt der Zuschlag bei 350 Prozent, in der Zeit zwischen 23.15 bis 23.29 Uhr bei 400 Prozent, in der Zeit von 23.30 bis 23.44 Uhr bei 450 Prozent und in der Zeit von 23.45 bis 23.59 Uhr bei 550 Prozent. Der höchste Zuschlag erfolgt in der Zeit von 00.00 bis 05.59 Uhr mit 700 Prozent.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1.           Wie viele Gesprächstermine zwischen dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Flughafen Düsseldorf bzw. den Nutzern des Flughafens hat es seit Inkrafttreten der derzeit gültigen Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf zum 1.1.2018 gegeben?
2.           Welche konkreten Vorschläge hat das Verkehrsministerium der Flughafenbetreiberin sowie den Flughafennutzern zur Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP geforderten stärkeren Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte unterbreitet?
3.           In welchen konkreten Punkten könnte eine Einigung mit der Flughafenbetreiberin sowie den Flughafennutzern erzielt werden, um einen stärkeren finanziellen Anreiz zum Einsatz lärmärmerer Flugzeug- und Triebwerksvarianten zu schaffen?
4.           Setzt sich des NRW-Verkehrsministeriums für Lärmzuschlage bei den Entgelten nach dem Vorbild am Hamburger Flughafen ein?
5.           Wann soll die neue Entgeltordnung in Kraft treten?