Förderprogramme des Landes NRW zur Elektromobilität

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Die Landesregierung fördert mit dem „Sonderprogramm Elektromobilität“ bzw. dem Programm
„Emissionsarme Mobilität“ die Verbreitung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Nutznießer der Förderprogramme sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit mehr als zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kommunen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.         Wie wurden die Landesförderprogramme in 2018 abgerufen?
2.         Wie viele Ladestationen wurden mithilfe der Landesförderung gebaut? Bitte nach Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen aufschlüsseln.
3.         Wie viele Elektrofahrzeuge wurden mithilfe der Landesförderung beschafft? Bitte nach Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen aufschlüsseln.
4.         Mit welcher Begründung werden Freiberufler mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Förderung ausgeschlossen?
5.         Beabsichtigt die Landesregierung, die Förderbestimmungen zukünftig so anzupassen, dass auch Freiberufler wie Architekturbüros oder Anwaltskanzleien in den Genuss der Förderung kommen können?