Flurtelefonie in den Justizvollzugsanstalten

Kleine Anfrage von Stefan Engstfeld

Die Inhaftierung stellt für alle Gefangenen einen massiven Einschnitt in ihre Freiheiten und ihr bisheriges Leben dar und auch die Angehörigen und Bekannten der Gefangenen leiden darunter. Daher sind vielfältige Möglichkeiten zum Kontakthalten umso wichtiger. Die Möglichkeit zum Telefonieren ist neben weiteren Angeboten wie Besuchsterminen und Skype-Besuchen sehr wichtig für Gefangene, insbesondere in Zeiten der Pandemie. Allerdings ist die Ausstattung mit Flurtelefonen in den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen aber sehr unterschiedlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welchen Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen gibt es Flurtelefone?
  2. In welchen Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen sind die technischen Möglichkeiten für die Anbringung von Flurtelefonen vorhanden?
  3. In welchen Justizvollzugsanstalten mit Flurtelefonie gibt es eine Form des „Schallschutz“ durch Kuppeln oder andere Lösungen?
  4. Wie stellen sich die Kosten der Flurtelefonie für die Gefangenen in den verschiedenen Anstalten dar?
  5. Ist eine Vereinheitlichung hinsichtlich des grundsätzlichen Angebots der Flurtelefonie und der Kosten in allen Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen angestrebt?