…der FLK und der betroffenen Kommunen schafft neue Betroffenheiten – Was wussten die Landesregierung und die nachgeordneten Behörden von diesem Vorgang und was unternehmen sie jetzt?
Am 8. Mai 2019 wurde im Bundesanzeiger die „Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertdreiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn) vom 23. April 2019 veröffentlicht. Infolge dieser Änderung wurde der sogenannte Wegepunkt DK 39 (Fly-over-waypoint DK 39) offensichtlich ersatzlos gestrichen. Dies hat dazu geführt, dass die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgenommene Beschreibung nicht mehr „NOTAM A7296/18 vom 03.12.2018: DK034(FLYOVER) – (A700+) – DK039 NOTAM A3152/19“ lautet, sondern seit dem 04.06.2019 nun wie folgt beschrieben ist: „DK034(R, A700+, FLYOVER) – DK035(K210-, R)“.
Von der DFS wurde laut Flughafen behauptet, dass zwei „sicherheitskritische Vorfälle“ zu „Handlungsbedarf“ geführt hätten. Es stellt sich die Frage wann und welcher Art und mit welchen Flugzeugmustern es zu den angeblichen „sicherheitskritischen Vorfällen“ gekommen sein soll und welche Möglichkeiten zur Abhilfe es alternativ gegeben hätte.
Die beschriebenen Änderungen haben dazu geführt, dass der Ort Rösrath-Kleineichen zwischen 500 und 650 Meter näher in nur rund 500 Fuß Höhe von abfliegenden Flugzeugen betroffen ist und höhere Lärmwerte festzustellen sind.
Durch die geltende Rechtsprechung ist klar geregelt, dass für derartige Flugroutenveränderungen zwingend die betroffenen Kommunen zu beteiligen sind. Deshalb irritiert besonders, dass die Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn, die am 4. April 2019 tagte, weder im Vorfeld noch im Nachhinein in dieser Angelegenheit befasst und um Stellungnahme gebeten wurde. Angesichts der massiven Verschiebung von Lärmbetroffenheiten auch während der sensiblen Nachtstunden ist diese unrechtmäßige Aktion nicht nur formal ein Ärgernis, sondern sorgt auch vor Ort für massiven Ärger!
Zusätzlich steht in Rede, dass wegen Verbesserungen für die Flüssigkeit des Verkehrs auch Rollwege geändert worden seien und Änderungen bzgl. der Intersection Take-Off (ITO) vorgenommen wurden, um durch eine verkürzte Startlaufstrecke Roll- und Wartezeiten zu vermeiden und den Verkehr flüssiger abzuwickeln. Was tagsüber wegen den damit für den Nahbereich erhöhten Lärmpegeln ein Ärgernis ist, ist für die Nacht unter dem Aspekt „Flüssigkeit des Verkehrs“ schlicht unzulässig, weil nachts für die Organisation des Flugverkehrs die grundsätzliche Reihenfolge gilt: „1. Sicherheit; 2. Lärmschutz; 3. Flüssigkeit des Verkehrs.“ Deshalb sind nach empfehlendem Beschluss der Fluglärmkommission in den 90-er Jahren auch die ITO am Flughafen Köln/Bonn für die Nachtzeit untersagt worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wann wurde die Landesregierung oder ihr nachgelagerte Dienststellen über die rechtswidrige oben beschriebene Flugroutenänderung erstmalig informiert?
2. Um welche „sicherheitskritischen Vorfälle“ soll es sich gehandelt haben, die als Grundlage für eine solche Änderung herbeigezogen werden? (Wegen der Relevanz wird unter Berücksichtigung des Datenschutzes um Angabe des jeweiligen Flugzeugmusters und des Geschehens sowie des Monats und des Jahres des Geschehens gebeten.)
3. Was gedenkt das Verkehrsministerium NRW und ihm nachgelagerte Dienststellen zu unternehmen, um den Rechten der Fluglärmkommission und der betroffenen Kommunen zur Durchsetzung zu verhelfen?
4. Welche Änderungen an Rollwegen und ITO am Flughafen Köln/Bonn hat es innerhalb der letzten 12 Monate gegeben?
5. Welche ITO haben zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 30.08.2019 am Flughafen Köln/Bonn in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattgefunden? (Bitte einzeln angeben mit Uhrzeit und Flugzeugklasse)