Finanzhilfen für die Regionalflughäfen

Kleine Anfrage von Arndt Klocke

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist der Flugverkehr in NRW weitgehend zum Erliegen gekommen. Dies trifft neben den Fluggesellschaften und großen Flughäfen wie Düsseldorf und Köln/Bonn vor allem auch die vier kleineren Flughäfen Paderborn/Lippstadt, Dortmund, Münster/Osnabrück und Weeze. Da diese schon in der Vergangenheit Defizite erwirtschaftet haben, die in der Regel durch die kommunalen Eigentümer ausgeglichen werden mussten, hat sich die finanzielle Lage der Regionalflughäfen nun weiter deutlich verschlechtert. Die Landesregierung hat deshalb im April 2020 im zweiten Nachtragshaushalt unter dem Stichwort „Infrastruktur-Corona“ finanzielle Hilfen für die Regionalflughäfen in NRW bereitgestellt.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.         Welche konkrete Unterstützung können die Regionalflughäfen in NRW in Zusammenhang mit „Infrastruktur-Corona“ beantragen?
2.         In welcher Höhe sind Landesmittel für die Unterstützung der Regionalflughäfen vorgesehen?
3.         Welche Regionalflughäfen haben bislang finanzielle Unterstützung aus „Infrastruktur- Corona“ beantragt?
4.         Was genau wurde mit Hilfe der beantragten Mittel für die einzelnen Regionalflughäfen finanziert? (Bitte einzeln für den jeweiligen Regionalflughafen aufführen)
5.         Wird die Landesregierung die Regionalflughäfen zukünftig über die im zweiten Nachtragshaushalt bewilligten Mittel hinaus finanziell unterstützen?