Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite…

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
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Mehrdad Mostofizadeh

…gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW)

  1. Beschlussfassung
  2. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt gemäß des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) (GV.NRW.2020 S.218b) im Land Nordrhein-Westfalen eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite fest.
  3. Die Feststellung gilt für zwei Monate. Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
  4. Die Landesregierung hat den Landtag fortlaufend über die Entwicklung der pandemischen Lage und die in diesem Zusammenhang auf Basis der §§ 12 bis 15 dieses Gesetzes getroffenen Maßnahmen zu informieren.
  5. Begründung

Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des o.g. Gesetzes stellt der Landtag eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite fest, wenn die Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon zu gefährden droht.

Nach aktuellen Zahlen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2021, 12.00 Uhr stellt sich die aktuelle Lage der Corona-Pandemie wie folgt dar:

Bestätigte Fälle Inzidenz (7-Tage) Verstorbene
471.072 104,1 9.972

 

Gesamtfallzahl stationäre davon intensivmedizinische davon mit Beatmung
Behandlung Behandlung
4.270 817 662

Wochenübersicht Fallzahlen Corona in NRW (Stand 25. Januar 2021, 0.00 Uhr

Datum 18.01. 19.01. 20.01. 21.01. 22.01. 23.01. 24.01.
Fallzahl 454.109 457.574 461.536 464.802 467.866 470.348 471.072
Tägl. Zuwachs + 0,38 % + 0,76 % + 0,87 % + 0,71 % + 0,66 % + 0,53 % + 0,15 %
Todesfälle 9.618 9.682 9.752 9.812 9.855 9.876 9.972

 

Das Robert Koch-Institut RKI meldet mit Stand 25. Januar 2021, 0.00 Uhr, für Deutschland insgesamt 2.141.665 bestätigte Fälle aus allen 16 Bundesländern. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird vom RKI weiterhin insgesamt als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen als sehr hoch.

Laut RKI gibt es zum o.g. Meldezeitpunkt 52.087 bestätigte Todesfälle in Deutschland.

Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Diese vulnerablen Gruppen sind besonders zu schützen. Die Zahl von 3.985 infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern (Stand: 22. Januar 2021) in vollstationären Einrichtungen zeigt, dass die Gefährdungslage weiterhin hoch ist und bis zum positiven Abschluss der Impfdurchführung anhalten wird; denn erst 433.783 Personen, also 1,6% der Bevölkerung sind bislang geimpft.

Aufgrund der mit diesem Beschluss verbundenen Eingriffsmöglichkeiten der Landesregierung und der Schwere der möglichen Grundrechtseingriffe, ist eine fortlaufende und über § 19 Abs. 3 des IfSBG-NRW hinausgehende Berichtspflicht an den Landtag notwendig und angemessen.