Eine Inhaftierung ist nicht nur für die Gefangene, sondern auch für ihre Angehörigen eine enorme Belastung. Eine Inhaftierung betrifft und trifft nicht nur den Inhaftierten bzw. die Inhaftierte selbst, sondern auch seine bzw. ihre Angehörigen und ganz besonders Kinder. Umso wichtiger ist daher die Aufrechterhaltung sozialer und familiärer Bindungen während der Zeit der Inhaftierung. Zum einen stellen diese Kontakte nach draußen eine wichtige Stütze für die Gefangenen während der schwierigen Zeit der Haft dar und sind mitentscheidend für eine erfolgreiche Resozialisierung. Zum anderen ist der regelmäßige Kontakt zu dem inhaftierten Elternteil ein Grund- und Menschenrecht jedes Kindes und – in den meisten Fällen – wichtig für die kindliche Entwicklung. Aus diesen Gründen muss die Landesregierung dafür sorgen, den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen für die Gefangenen und ihre Angehörigen so familiensensibel wie möglich zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Gibt es mittlerweile in allen Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen spezielle Kinderbesuchsräume? (tabellarische Auflistung nach Justizvollzugsanstalt und Jahr der Inbetriebnahme wird erbeten)
- Gibt es in allen Justizvollzugsanstalten familiensensible Besuchszeiten und -dauern mit Rücksicht auf Schulzeiten und eventuell lange Anfahrtswege? (tabellarische Auflistung nach Justizvollzugsanstalt, Besuchszeit und -dauer wird erbeten)
- Gelten die besonderen Familienbesuchsmöglichkeiten für sämtliche Familienkonstellationen (Patchworkfamilien, nicht-leibliche Kinder)?
- Welche Angebote gibt es für inhaftierte Eltern (Kurse, Gruppen, Therapie) bzw. für Angehörige von Inhaftierten (für Kinder Inhaftierter, Lebenspartnerinnen und -partner, Eltern)? (tabellarische Auflistung nach Justizvollzugsanstalten wird erbeten)
- Welche Fortbildungsangebote gibt es für Bedienstete von Justizvollzugsanstalten zum Thema familiensensibler Justizvollzug?