Fachkraft-Kind-Relation ist für die Qualität der frühkindlichen Bildung aussagekräftig!

Kleine Anfrage von Josefien Paul

Portrait Josefine Paul

Für die gute Entwicklung der Kinder sind feste Bezugspersonen maßgeblich, die ihnen Bindungssicherheit geben. Kinder lernen in den ersten Jahren ihres Lebens vor allem durch die soziale Interaktion und die emotionalen Beziehungen zu den Erzieherinnen und Erziehern.
Der Ertrag der frühen Bildungsprozesse von Kindern hängt somit stark von Beziehungs- und Bindungsprozessen ab. Die Bildungsangebote einer Kindertageseinrichtung sind vor allem dann wirksam, wenn diese in funktionierenden Beziehungen zwischen den Kindern und ihren Erzieherinnen und Erziehern eingebunden sind.
Die Erzieherin-Kind-Beziehung ist so als Grundlage für die Entwicklung/Lernfähigkeit der Kinder zu betrachten. Kinder aus schwierigen familiären Verhältnissen profitieren auch von einer stabilen, zuverlässigen Beziehung zu ihren Erzieherinnen und Erziehern.
Die Erzieherinnen und Erzieher können Beziehung, Bindung und Interaktionsqualität aber nur dann sicherstellen, wenn die Arbeitsbedingungen gut sind. Die Rahmenbedingungen müssen sichergestellt sein. Dabei kommt es stark darauf an, wie viele Kinder ein/e Erzieherin betreut.
Der Personalschlüssel trifft dabei keine Aussage, wie viel Zeit die/der Erzieherin und Erzieher tatsächlich für die zu betreuenden Kinder hat. Entsprechend ist die Fachkraft-Kind-Relation die Grundlage mit der gerechnet werden muss. Durch die Fachkraft-Kind-Relation wird die mittelbare und die unmittelbare pädagogische Arbeit festgestellt; so wird unterschieden, wieviel Zeit ein/e Erzieher für die tatsächliche pädagogische Arbeit mit einem Kind hat und wie viel Zeit für Vor-, Nach- und Fortbildung benötigt oder veranschlagt wird.
Herr Minister Stamp stellte am 8.01.2019 auf einer Pressekonferenz seine Eckpunkte für ein neues Gesetz vor. Aus diesen geht hervor, dass die Auskömmlichkeit der KITA-Finanzierung nach dem zweiten KIBIZ-Wert berechnet ist. Das Ministerium argumentiert, dass so eine Qualitätsverbesserung erreicht würde, weil viele Kitas den zweiten Wert aufgrund des finanziellen Defizits nicht erreichen würden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.           Wie ist die Fachkraft-Kind-Relation (mittelbare, unmittelbare pädagogische Zeit, Kita- Leitung-Freistellung, Urlaub-Krankheit, Fort-Weiterbildungszeit) im U3- und Ü3-Bereich in den NRW-Kitas derzeit ausgestaltet?
2.           Was bedeutet der zweite Kibiz-Wert umgerechnet in Fachkraft-Kind-Relation (mittelbare, unmittelbare pädagogische Zeit, Kita-Leitung-Freistellung, Urlaub-Krankheit, Fort- Weiterbildungszeit) konkret?
3.           Wie viel mehr Fachkraftstunden können die NRW-Kita-Träger durch die Anhebung der Pauschalen um 750 Millionen € finanzieren?
4.           Welche Fachkraft-Kind-Relation (mittelbare, unmittelbare pädagogische Zeit, Kita- Leitung-Freistellung, Urlaub-Krankheit, Fort-Weiterbildungszeit) kann in NRW durch die Anhebung der Kindpauschale um 750 Millionen€ erreicht werden?
5.           Wie viele Fachkraftstunden werden mehr benötigt, damit die ca. 9500 Kindertageseinrichtungen den zweiten Wert erreichen können?