Existiert der Beirat für die Landesagrarverwaltung nur auf dem Papier?

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Portrait Norwich Rüße

Vor sechs Jahren wurde der „Beirat für die Landesagrarverwaltung“ bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (NRW) errichtet. Gemäß Runderlass des damaligen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 26.8.2015 hat der Beirat die Aufgabe, die Direktorin oder den Direktor der Landwirtschaftskammer bei der Durchführung der ihr oder ihm übertragenen Aufgaben der Landesagrarverwaltung zu beraten und zu unterstützen. Zur Erarbeitung von Stellungnahmen kann der Beirat Arbeitsgruppen bilden und in diesem Rahmen auch Sachverständige einbeziehen, die nicht Mitglieder des Beirats sind. Die maximal dreißig Mitglieder ̶ Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, des Parlaments und der Wissenschaft ̶ werden durch das für Landwirtschaft zuständige Ministerium für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags NRW berufen. Des Beirat soll mit seiner Arbeit zu einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in seiner Gesamtheit und zu einer starken, zukunftsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Er tagt mindestens einmal jährlich zu Beratungsgegenständen, die er selbst bestimmt, und kann zu seinen Sitzungen auch Gäste mit besonderem Bezug zu seinen Aufgaben oder besonderer fachlicher oder wissenschaftlicher Qualifikation einladen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann hat der Beirat für die Landesagrarverwaltung seit seiner Errichtung getagt? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  2. Falls der Beirat für die Landesagrarverwaltung in der aktuellen Legislaturperiode weniger als einmal jährlich getagt hat, was sind die Gründe hierfür?
  3. Wie viele Mitglieder des Beirats für die Landesagrarverwaltung wurden für die aktuelle Legislaturperiode vom zuständigen Ministerium berufen? (Bitte aufschlüsseln nach Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, des Parlaments und der Wissenschaft)
  4. Inwieweit konnte der Beirat für die Landesagrarverwaltung nach Ansicht der Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode die ihm zugewiesene Aufgabe erfüllen? (Antwort bitte begründen)
  5. Wie stellt die Landesregierung in Zukunft sicher, dass die Voraussetzungen für eine produktive Arbeit des Beirates für die Landesagrarverwaltung gegeben sind?