Europaeinheitliche Regelung zum Verbot von Bisphenol-A anstreben und vorbeugenden Gesundheitsschutz ernst nehmen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Ausgangslage

Die EU-Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien Nr. 1935/2004 gibt unter anderem vor, dass keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen dürfen. Diese Vorgabe ist unabhängig vom Material des Lebensmittelbedarfsgegenstandes, also auch Papier und Pappe mit Lebensmittelkontakt hat diese Vorgaben einzuhalten. Weitere Vorgaben, die Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoffen einhalten müssen, sind in der EU-Kunststoffverordnung Nr. 10/2011verankert. Diese listet in ihrem Anhang Stoffe auf, die bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet werden dürfen. Nur Stoffe, die in dieser Liste enthalten sind, sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) toxikologisch bewertet und mit spezifischen Migrationslimits  belegt worden. Nicht gelistete Stoffe dürfen nicht verwendet werden (Positivliste). Bisphenol-A darf als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen verwendet werden.
Ausgehend von neuen Daten und Methoden hat die EFSA für Bisphenol-A das geschätzte sichere Expositionsniveau, die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI-Wert), von 50 auf 4 Mikrogramm Bisphenol-A pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag herabgesetzt.
Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass Bisphenol-A kein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt, da die aktuelle Aufnahme des Stoffes zu niedrig ist, um Schäden zu verursachen.
Unter Berücksichtigung dieser Neubewertung liegen die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln allein oder in Kombination mit anderen Quellen ausgehende Exposition (Ernährung, Hausstaub, Kosmetika und Thermopapier) um das 3- bis 5-fache unter dem neuen TDI-Wert.
Die Annahme der EFSA, dass die aktuelle Aufnahme von Bisphenol-A niedrig ist, wird durch die in Nordrhein-Westfalen regelmäßigen stichprobenartigen Untersuchungen der Untersuchungsämter belegt. 2013 und 2014 konnte ein Übergang von Bisphenol-A aus insgesamt 58 untersuchten Lebensmittelkontaktmaterialien nicht nachgewiesen werden. In der EU gibt es zzt. noch unterschiedliche Einschätzungen über das mögliche Gefährdungspotential. Deshalb sollte aus grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich des hormonähnlichen Wirkpotentials von Bisphenol-A eine europaeinheitliche Regelung und eine Alternative zu Bisphenol-A angestrebt werden.

II. Der Landtag stellt fest

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, deren Verpackungen und von Gebrauchsgegenständen im Sinne des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher ist stets zu gewährleisten. Hierfür sind evidenzbasierte Grenzwerte ebenso wie ein funktionierendes Kontrollsystem von Nöten, dieses ist in NRW gegeben. Die weitere Forschung und Entwicklung von Alternativen zur Verwendung von Bisphenol-A soll vorangetrieben werden.

III. Beschluss

1. Der Landtag spricht sich für eine dauerhafte Untersuchung von Produkten, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit Lebensmitteln stehen, nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung aus, damit ggf. neue Erkenntnisse bei der Festlegung von Grenzwerten berücksichtigt werden können.
2. Der Landtag sieht seine Besorgnis hinsichtlich der Problematik von Bisphenol-A bestätigt, da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit aufgrund einer umfassenden Risikobewertung die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI-Wert) des Stoffes Bisphenol-A, von 0,05 auf 0,004 mg/kg Körpergewicht abgesenkt hat. Der Landtag bittet die Landesregierung, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass diese neuen Erkenntnisse schnellstmöglich und umfassend in europäisches bzw. nationales Recht einfließen und im Rahmen einer europäischen Regelung Alternativen zu Bisaphenol-A angestrebt werden.