I. Ausgangslage
Am 7./8. Februar 2013 haben sich die Staats- und Regierungschefs auf die Grundzüge für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union 2014 bis 2020 verständigt. Der Europäische Rat sieht ein maximales Volumen für Verpflichtungsermächtigungen von
960 Milliarden Euro vor. Damit ist zum ersten Mal in der Geschichte der EU eine reale Kürzung des Finanzrahmens beschlossen worden, obwohl die Aufgaben der EU durch den Lissaboner Vertrag ab 2010 erheblich ausgeweitet wurden. Es bestehen Bedenken, ob die EU
mit einem solchen EU-Haushalt in dem notwendigen Ausmaß zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise einschließlich der Folgen für viele Arbeitsmärkte, die Transformation zu ressourceneffizienten und sozial gerechten Wirtschaftsstrukturen, dem Klimaschutz und der Stärkung der internationalen Sicherheit, beitragen könnte.
Auch für Nordrhein-Westfalen ergeben sich aus den Festlegungen der Staats- und Regierungschefs deutliche Mittelrückgänge. In Zukunft könnten in NRW weniger Projekte und Maßnahmen zur Modernisierung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen als bisher mit EU-Mitteln ko-finanziert werden.
Der Mehrjährige Finanzrahmen 2014 bis 2020 kann nur in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament zustimmt. Die Fraktionsvorsitzenden von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen sind sich mit Parlamentspräsident Martin Schulz darin einig, dass sie dem Ergebnis des Europäischen Rates nicht unverändert zustimmen werden.
II. Der Landtag stellt fest:
1. Dass die Europäische Union handlungsfähig bleiben muss und daher mit angemessenen Mitteln zur Erfüllung ihre wichtigen Aufgaben, einschließlich der durch den Lissaboner Vertrag neu übertragenen Aufgaben, ausgestattet sein muss,
2. Dass eine Entlastung der Mitgliedsländer bei den Zahlungen für die Europäische Union durch die Stärkung eigener Einnahmen der EU nicht erreicht wurde,
3. Dass die im Europäischen Rat festgelegte Obergrenze für Verpflichtungen von 960 Milliarden Euro der Bedeutung des Unionshaushalts als Ausdruck und Instrument der fortgeschrittenen europäischen Integration und der europäischen Solidarität nicht gerecht wird,
4. Dass die Staats- und Regierungschefs die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Investitionen in nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, in Bildung, Forschung und Entwicklung überproportional stark beschnitten haben, und
5. Dass die vorgesehene deutlich niedrigere Mittelausstattung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds schwerwiegende Einschnitte für die Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen mit sich brächte.
III. Der Landtag fordert:
1. Die Landesregierung auf, sich weiterhin auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Mittel für die Europäische Struktur- und Investitionspolitik sowie für Forschung, Bildung und Infrastruktur erhöht werden. Dabei darf eine Erhöhung der Mittel für einen Bereich nicht auf Kosten der Mittel in einem anderen Bereich gehen.
2. Bzw. appelliert an das Europäische Parlament und insbesondere die Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen, dem Vorschlag der Staats- und Regierungschefs in dieser Form nicht zuzustimmen und ein besseres Verhandlungsergebnis für Europa, seine Mitgliedstaaten und Regionen im Sinne der dargestellten Notwendigkeiten zu erreichen.
3. Die Bundesregierung auf, ihre Haltung im Europäischen Rat entsprechend zu ändern und bei den anstehenden Verhandlungen zwischen Europäischen Rat und Europäischen Parlament darauf hinzuwirken, dass der Mehrjährige Finanzrahmen im Sinne des Kommissionsvorschlags vom 30.06. 2011 angepasst wird.